Ist es erlaubt, auf einer zweispurigen Bundesstraße auf Höhe einer Einfahrt von der Linken auf

die rechte Spur zu wechseln?

Es befindet sich keine durchzogene Linie auf der Straße.

Würde nun ein Fahrzeug von der Auffahrt auf die rechte Spur wechseln und gleichzeitig ein Fahrzeug von der Linken auf die rechte Spur wechseln und die beiden stoßen zusammen, wär hätte dann Schuld.

Ich habe im Web nichts gefunden. Vielleicht kann mir das jemand erklären.

Vielen Dank!

Ohne Anrede.

Lies mal § 1 StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html). Und dann überleg mal, was man von dem auf der linken Spur fahrenden Verkehrsteilnehmer in so einer Situation in vernünftiger Weise, im Glauben an den gesunden Menschenverstand usw. erwarten kann.

Gruß
Daniel

Ja, danke, das war aber nicht die Frage.

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Lies mal § 1 StVO
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html). Und
dann überleg mal, was man von dem auf der linken Spur
fahrenden Verkehrsteilnehmer in so einer Situation in
vernünftiger Weise, im Glauben an den gesunden
Menschenverstand usw. erwarten kann.

Oh oh…

Natürlich hast Du Recht mit §1 StVO, der gilt ja praktisch immer und überall.
Hier ist aber zuerst einmal §8 StVO Vorfahrt zu beachten.

Gruß Crack

Hier ist aber zuerst einmal §8 StVO Vorfahrt zu beachten.

Sorry, nicht §8 StVO ist ausschlaggebend sondern §7 Abs.5 StVO

Gruß Crack

Rechtlich gesehen ist es völlig legitim im Bereich einer Auffahrt den Fahrstreifen zu wechseln.

Der auf die Bundesstraße Auffahrende hat hier §18 Abs.3 zu beachten:
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Der von Links nach Rechts wechselnde hat §7 Abs.5 StVO zu beachten:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Dazu gilt für Beide natürlich auch §1 StVO.

Kommt es nun zu einem Unfall dann trägt in jedem Fall der Auffahrende die Schuld.
Diese könnte nur teilweise gemindert werden wenn dem Fahrstreifen-Wechsler nachgewiesen werden kann das er diese Situation hätte voraussehen und vermeiden können.

Gruß Crack

Der Paragraph ist auch recht undurchsichtig bzw. kann ausgelegt werden. Wie mir scheint ist das eine Angelegenheit die von Fall zu Fall neu entschieden wird, je nach „Umständen“. Trotzdem vielen Dank!

Ah, okay, jetzt wird das schon klarer. Diese Frage ist mir mittlerweile schon oft begegnet und keiner hatte eine Antwort. Vielen Dank.

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Man kann ja auch auf einer zweispurigen Straße überholen, und währenddessen biegt einer unachtsam aus einer Nebenstraße ein, weil er meint, der, der überholt, überholt grad nicht.
Ich erinnere mich dunkel, wie das vor hundert Jahren in der gymnasialen Mittelstufe erörtert wurde. Fazit war die vage Aussage, daß „sich die Rechtslage dem Vorfahrtsberechtigten zuneigt“.