Rechtlich gesehen ist es völlig legitim im Bereich einer Auffahrt den Fahrstreifen zu wechseln.
Der auf die Bundesstraße Auffahrende hat hier §18 Abs.3 zu beachten:
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Der von Links nach Rechts wechselnde hat §7 Abs.5 StVO zu beachten:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Dazu gilt für Beide natürlich auch §1 StVO.
Kommt es nun zu einem Unfall dann trägt in jedem Fall der Auffahrende die Schuld.
Diese könnte nur teilweise gemindert werden wenn dem Fahrstreifen-Wechsler nachgewiesen werden kann das er diese Situation hätte voraussehen und vermeiden können.
Gruß Crack