Ist es erlaubt ohne Meisterbrief Subunternehmer zu

Hallo,

mich würde folgender Sachverhalt interessieren.

Eine Firma erhält einen Auftrag über Malerarbeiten die unter die Meisterbrief Pflicht fallen.

Diese Firma erteilt den Auftrag einen Maler der keinen Meisterbrief besitzt. Jetzt schreibt die Firma Rechnung an den Auftraggeber über diese Leistung die normalerweise nur mit einen Meisterbrief durchgeführt werden dürften.

Ist das rechtlich für die Firma unbedenklich oder macht Sie sich mit „Strafbar“ weil Sie den Auftrag angenommen hatte und auch die Rechnung stellte? Des weiteren das Sie jemand damit beauftragte der keinen Meisterbrief besitzt oder andere Voraussetzungen um diese Arbeiten durchzuführen.

Oder ist es so das es nur den Auftragsausführenden passieren kann das es Probleme z.B. mit der Handwerkskammer gibt?

Vielen Dank im Voraus für eure Infos / Beiträge !

Mfg

Hallo,
kann nicht wirklich helfen. Ist alles ein wenig wirr.
Maler und Lackierer benötigen den großen Befähigungsnachweis, sprich Meisterbrief.
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_Bef%C3%A4hi…
Auftraggeber und Auftragnehmer sind da mit mehr als mit Ordnungswidrigkeit bedroht denke ich.
MfG
KKl

Hallo,
mich würde folgender Sachverhalt interessieren.
Eine Firma erhält einen Auftrag über Malerarbeiten die unter die Meisterbrief Pflicht fallen.

Diese Firma erteilt den Auftrag einen Maler der keinen

Meisterbrief besitzt. Jetzt schreibt die Firma Rechnung an den Auftraggeber über diese Leistung die normalerweise nur mit
einen Meisterbrief durchgeführt werden dürften.

Ist das rechtlich für die Firma unbedenklich oder macht Sie
sich mit „Strafbar“ weil Sie den Auftrag angenommen hatte und
auch die Rechnung stellte? Des weiteren das Sie jemand damit
beauftragte der keinen Meisterbrief besitzt oder andere
Voraussetzungen um diese Arbeiten durchzuführen.

Oder ist es so das es nur den Auftragsausführenden passieren
kann das es Probleme z.B. mit der Handwerkskammer gibt?

Vielen Dank im Voraus für eure Infos / Beiträge !

Mfg

Hallo,

es tut mir leid aber darüber kann ich Dir nichts sagen.
Viel Erfolg.

Uli

Hallo,
ich bin kein Jurist.
M.e. haftet die Rechnungstellende Firma für die korrekte, meisterliche Ausführung der Arbeiten. Der Firma war wohl bei Auftragsvergabe bekannt, dass Meisterpflicht verlangt war. Dem Subunternehmer/Auftragsausführenden dürften keine Schwierigkeiten entstehen, da der Rechnungsstellenden Firma bekannt war, das er keinen Meisterbrief besitzt und ihm trotzdem die Arbeiten übertragen hat.
Bei Interesse kann ich Ihnen gerne die Adresse einer Rechtsanwältin vermitteln, die auf Handwerksrecht spezialisiert ist.

mfg

Hallo,
ja, ich glaube es ist rechtlich bedenklich, aber genau weiß ich es auch nicht.
Viel Erfolg.
Gruß Hanna

Sehe ich kein Problem,das Risiko trägt der Meister ganz allein!
L.G.

Schade, kann Dir leider nicht weiter helfen.

Ich kann Dir keine sichere Antwort geben, kann mir aber vorstellen, daß es in den Verträgen steht wer letztlich für die geleistete Arbeit Verantwortung trägt.

Hallo Fragender,
nach meiner Kenntnis hat immer der die Torte im Gesicht, der die Arbeit durchführt (Haftung usw.) Dennoch kann ein Gang zum Verbraucherschutz nicht schaden, da hier der Verbraucher u.U. für Leistungen zur Kasse gebeten wird, die gar nicht erbracht wurden.
Gruß
Hans

Wenn der Auftraggeber verlangt, das er die Arbeiten von einem Meisterbetrieb ausführen lassen möchte,dann sollte dieses auch so augeführt werden.Denn dieses ist eine Garantie die der Kunde wünscht.Wenn ein Subunternehmer hinzugezogen werden soll,dann ist auf jeden Fall eine Abnahme des Meisterbetriebes erforderlich um eine meisterpflichtige Arbeit abgeben zu können.
Du kannst aber ganz einfach bei der Handwerkskammer nachfragen und bist dann auf der sicheren Seite.

Hallo…

Sorry… bin der falsche Ansprechpartner

Ohne Meisterbrief als Subunternehmer im Malerhandwerk.

Natürlich darf man auch im Malerhandwerk ohne Meisterbrief legal arbeiten und vollhandwerkliche Arbeiten ausführen. Man muss es nur richtig machen und genau recherchieren, damit es keine Probleme mit geltendem Recht gibt.

Wer das selbst nicht kann, der sollte Unternehmensberater oder einen Anwalt einschalten.
Oder sich einmal hier umschauen:

www.ohnemeisterbrief.de

hier auf spezielle Fragen einzugehen, geht natürlich nicht. Aber ich will hier einmal erklären, wie das funktioniert.

(Ohne Meisterbrief – mit Meisterbrief – Auftraggeber – Auftragnehmer, etc.)

Wer im Handwerk der Anlage (A der Handwerksordnung) arbeitet, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (also auch das Malerhandwerk), der macht sich der illegalen – unerlaubten Handwerksausübung schuldig.

Eventuell kommt sogar eine Verfolgung wegen Schwarzarbeit hinzu.

Was wird passieren:

Die Handwerkskammer wird einschreiten und über die Ordnungsbehörden gibt es meist Hausdurchsuchungen. Selbst wenn ein Gewerbe angemeldet wurde, droht eine Betriebsschließung.

Strafen bis zu 50.000 Euro sind hier möglich.

Bei Schwarzarbeit drohen auch dem Auftraggeber empfindliche Strafen.

Wer kann in die Handwerksrolle eingetragen werden:

Grundsätzlich zunächst einmal nur Handwerksmeister – Meisterbetriebe.

Es gibt aber auch die sogenannte Altgesellenregelung nach § 7b der Handwerksordnung, wonach erfahrene Altgesellen eine Ausnahmegenehmigung bekommen können. Leider bekommen nur wenige Altgesellen hier diese Genehmigung. (Aber dies wird ein weiteres Thema werden.)

Gibt es nun doch Möglichkeiten im Malerhandwerk auch ohne Meisterbrief legal zu arbeiten !?!

Ja, die gibt es !

Man darf auch Malerarbeiten ganz legal nach deutschem Recht ohne Meisterbrief ausführen. Wenn man sich an die gesetzlichen Regelungen hält, ist hier die Handwerkskammer auch nicht mehr zuständig, sondern die Industrie und Handelskammer.

Fehler der hier meist von Existenzgründern gemacht wird ist der, dass nicht richtig vorbereitet und recherchiert wird.

Dabei ist es so einfach, weil im Internet bereits für ein paar Euro teils gute Software angeboten wird, etwa:

www.ohnemeisterbrief.de

Wem das nicht reicht, der sollte wirklich Fachleute wie Unternehmensberater oder einen Rechtsanwalt beauftragen, damit man wirklich legal sein Gewerbe ausüben kann.

Mit besten Grüßen.

Hallo Fragender 080,

bitte entschuldigen Sie, dass meine Antwort so spät sie erreicht, aber ich hatte zunächst Systemprobleme und nun ein neues, das bringt immer viel Umstand mit sich. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Nach meinem Rechtsempfinden ist für die ordnungsgemäße Ausführung eines Auftrages derjenige zuständig, der diesen annimmt und dann im Folgenden weiter vermittelt, d. h. er muss sich auch darum kümmern, dass der Subunternehmer die richtigen Voraussetzungen für die Durchführung des Auftrages mitbringt.

Es liegt natürlich auch im freien Ermessen des Subunternehmers, ob er einen Auftrag dieser Beschaffenheit annimmt, wenn er weiß, dass er selbigen aufgrund fehlender Qualifikationen nicht ableisten kann. Hier kann er nach meinem Dafürhalten nicht über diese Grenzen in der Auftragsbearbeitung hinaus gehen.

Ich hoffe, hiermit ein wenig geholfen zu haben und wünsche alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Paragraf-X

Hallo,

Ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen, da ich es mehr aus dem Berich Transport / Logistik kenne, welches keinen Meistertitel verlangt. Allerdings gibt es auch hier den Begriff der sogenannten Scheinselstständigkeit.

mfg

Ennlo