Lidl, der Supermarkt-Discounter, verkauft unter der Marke „Duc de Coeur“ ein Tiefkühlprodukt mit „Bluteiweis“ als Zutat. Muss es hier besondere Kennzeichnungen geben oder reicht es wenn es in den Zutaten aufgelistet ist? Ist es üblich dass diese Warengruppe (Tiefkühlprodukte) Blutbestandteile beinhaltet?
Eine Zutatenliste kann unter folgendem Link nachgelesen werden: http://testesser.over-blog.com/2017/09/lidl-duc-de-coeur-45-mini-happchen-in-6-sorten-von-lts.html
Unten findet sich auch ein Foto von der Verpackung.
Warum sollte ein zusätzlicher Hinweis erforderlich sein?
Es sind ja ausdrücklich Gebäckteilchen mit Speck/Fleisch/Ei, also kein Produkt, wo einem tierische Bestandteile merkwürdig vorkommen würden.
Hallo auch,
mal ehrlich: Bei der „Zutatenliste“ machst du dir über „Bluteiweiß“ Gedanken???
kopfschüttelnde Grüße
HAHAHAHA,
so bekommt man natürlich auch klicks auf seinen Blog.
Er machte sich über „Bluteiweis“ Gedanken.
Hallo,
ich habe gerade die Ergebnisse einer Studie gelesen, wonach der Verzehr von Lidl Tiefkühkkost die orthografischen Fähigkeiten der Konsumenten beeinträchtigt.
Gruß, HJS
Ich weis nicht, was du meinst.
Hallo,
Ist ja auch in anderen Produkten enthalten: z.B. Blutwurst, Zungenwurst!
LG
SL99
Hallo
Wenn du genau liest, siehst du, das die Proteine in einem Schinkenimitat stecken. Und zwar als Zusatzstoff in den 1.1% "Fleischerzeugnis mit Raucharoma ". Das ist zugelassen und muss deklariert werden.
Es handelt sich dabei zB um ein solches Produkt - klingt eigentlich vergleichbar wie Gelatine: Verarbeitetes Schlachtnebenprodukt, das zur Schönung von zb Lebensmitteln verwendet werden kann.
Die Zutatenliste dieser Mini-Häppchen ist voller Grauslichkeiten - warum du dir da über ein Zusatzstoff Sorgen machst, der im gesamten Produkt mal ein Promille ausmacht ist schon erstaunlich…
Gruss, Sama
Sollte eigentlich nur aus Religiösen Gründen Probleme geben, ansonsten nicht…