Ist es erlaubt, zu Verkaufszwecken auf der Straße auf Menschen zuzugehen?

Hallo Leute, 

angenommen ich habe folgendes Anliegen. Ich möchte z.B. Handys verkaufen. Ich melde ganz legal ein Gewerbe an, damit ich ordentlich Mehrwertsteuer und, was sonst noch so anfällt, abführen kann. Nun möchte ich die Handys durch ansprechen von fremden Leuten absetzen, und zwar z.B. in der Fußgängerzone. Ich würde also wie ein klassischer Vertreter arbeiten, nur nicht von Tür zu Tür gehen, sondern im Freien arbeiten. Alternativ würde ich in Geschäfte reingehen, und versuchen die Handys an die Geschäftsinhaber zu verkaufen. 

Wäre das legal? Welche Genehmigung brauche ich dafür?

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich NICHT vorhabe auf der Straße meine Waren auszubreiten und zu warten bis die Kunden zu mir kommen (dass das möglich ist, ist mir bekannt), sondern ich die potentiellen Kunden selber ansprechen will. 

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,

was du zuerst brauchst, ist eine Reisegewerbekarte der Stadt, in der du das machen willst.

Und nun stell dir vor, du gehst zum Ordnungsamt Frankfurt, um den Verkauf von Handys auf der Zeil genehmigen zu lassen - was glaubst du, wie da die ganzen Telefonshops reagieren werden, die dort 290.- Ladenmiete zahlen… im Monat… pro Quadratmeter!

Gruß

Hummel

Danke schonmal für den Hinweis mit der Reisegewerbekarte. Allerdings sehe ich keinen Grund, warum die Handyshops ein Wörtchen mit zu Reden haben sollten.

Hallo

Alternativ würde ich in Geschäfte reingehen, und versuchen die
Handys an die Geschäftsinhaber zu verkaufen. 

Es gibt nicht viele Städte in Deutschland, die noch einen nennenswerten Anteil an inhabergeführten Geschäften ausweisen.
Warum sollte ein Kaufmann auf seine Gewährleistung verzichten?

MfG Frank

… und warum sollten die Handyshops Jemanden dulden, der billiger verkaufen kann, weil er keine Ladenmieten zahlt?

Danke schonmal für den Hinweis mit der Reisegewerbekarte.
Allerdings sehe ich keinen Grund, warum die Handyshops ein
Wörtchen mit zu Reden haben sollten.

Hallo Frank,

mein Punkt ist: ich gehe in einen Dönerladen, und wer immer da an der Threse steht, dem versuche ich das Ding anzudrehen. Ob das eine gute Idee ist (das mit den Handys war ja nur ein Beispiel), ist eine andere Frage, mir geht es nur darum, ob es legal wäre.
Was genau meinst du mit auf Gewährleistung verzichten? Die würde ich natürlich bereitstellen.

… und warum sollten die Handyshops Jemanden dulden, der
billiger verkaufen kann, weil er keine Ladenmieten zahlt?

Zum Beispiel, weil er nichts dagegen machen kann. Wenn keine Gesetze, Vorschriften etc. dagegen sprechen und die entsprechenden Genehmigungen da sind, dann kann die Konkurrenz sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln. Das ist Teil der freien Marktwirtschaft.

Hallo, 

Welche Genehmigung brauche ich dafür?

Das kann man so gar nicht sagen. Zunächst einmal gelten die Straßen- und Wegegesetze der jeweiligen Bundesländer. Kommt also darauf an, wo Du bist. Und: Die Gemeinden und Städte können zudem Satzungen über die Nutzung der Fußgängerzone/Gehwegbereiche erlassen. Das bedeutet, dass in jeder Stadt oder Gemeinde andere Regeln gelten können.

Die Regeln sind allerdings meist eng ausgelegt. Die ansäßigen Betriebe haben einen kleinen Bonus, weil laut Gerichtsurteil, Verkauf und Präsentation " von Waren in Fußgängerzonen in hohem Maße üblich ist".

Du wärst ein sog. „Handverkäufer“. Dafür musst Du zunächst einmal eine Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Gemeinde beantragen. (Siehe auch VG Karlsruhe, Urteil v. 13.07.2001, Az.: 8 K 1632/98). Die ist zum Teil sehr schwer zu erreichen, weil die Gemeiden nicht wollen, dass die Fußgänger über die Maßen behindert/belästigt werden. (Siehe dazu z.B. VG Braunschweig, Urteil v. 17.06.1997, Az.: 6 A 61003/97). Der hatte zwar einen Wagen dabei, aber die Begründung würde wohl auf jeden Verkäufer passen.

Von Tür zu Tür gehen, ist gar kein Problem, das darst Du (mit Reisegewerbe) so oder so. Die Erfolgsaussichten sind aber eher mau. Die Leute in den Geschäften wollen selbst etwas verkaufen, sie wollen nicht einkaufen. Außerdem haben Inhaber/Geschäftsführer natürlich Hausrecht und können das unterbinden.

lg
Richard

Hallo,

Was genau meinst du mit auf Gewährleistung verzichten? Die
würde ich natürlich bereitstellen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass nach einem Monat ein Ladengeschäft noch da ist, ist deutlich größer als bei einem fliegenden Händler.

MfG Frank

Ergänzung:
Reisegewerbe § 55 - 63 der Gewerbeordnung lesen.

http://dejure.org/gesetze/GewO

Gruß Merger

ich beginne zu verstehen…
… dann nenn mir doch bitte EINE Stadt, in der fliegende Händler dieser Art erlaubt sind!
Ich meine natürlich in Westeuropa/Deutschland… in Mumbai oder Sao Paulo habe ich sie auch schon gesehen, allerdings dort auch nicht in Fußgängerzonen oder Malls…

Du warst noch nie in Mumbai oder Sao Paulo …
Aber darum geht es gar nicht in Deinem Querschuss. Zur Erinnerung: Es ging darum, dass die ansäßigen Händler, die Landemiete zahlen, was dagegen haben könnten. Klar, können sie - aber das ist aus rechtlicher Sicht uninteressant. Würde die Gemeinde eine Genehmigung ausstellen, dann darf der Fliegende tätig werden. Passiert z.B. bei Festen. Da haben die Wirte auch was dagegen, dass andere direkt vor ihnen auf der Straße Getränke und Essen verkaufen :wink:
Nur weil die ansäßigen Händler was dagegen haben, ist es noch nicht verboten. Das ist es, wenn keine entsprechenden Genehmigungen erstellt werden.

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