Hallo,
im Internet ( https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&_… ) fand ich:
**Straßenmusik
Die Stadt Frankfurt am Main betrachtet Straßenmusik im Allgemeinen als kulturelle Bereicherung und insbesondere als belebendes Element in den Fußgängerzonen.
Da durch Musiklärm jedoch auch Beeinträchtigungen Dritter eintreten können, sind folgende Regelungen zu beachten:
Grundsätzlich darf keine Störung Anderer stattfinden.
Tonwiedergabegeräte aller Art, Megaphone und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben oder benutzt werden, dass unbeteiligte Dritte nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden können.
Soweit nicht für den Betrieb und die Benutzung der in Absatz 1 genannten Geräte, die sich auf öffentliches Gelände auswirken, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten, ist deren Betrieb auf öffentlichem Gelände und in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten, soweit Dritte beeinträchtigt werden können.
Das Verbot gilt auch auf öffentlichen Spiel- und Campingplätzen sowie in öffentlichen Schwimmbädern. Der Betrieb von Lautsprechern zur Durchsage notwendiger Anordnungen und Hinweise ist zulässig.
Mit den nachstehenden Ausführungen wird erläutert, wann bzw. wie eine Beeinträchtigung vermieden werden kann:
-Musikalische Darbietungen dürfen nur an Werktagen (Montag - Samstag) zwischen 07.00 und 20.00 Uhr, zwischen dem 01. Mai und dem 31. August zwischen 07.00 und 21.00 Uhr erfolgen. Die Beeinträchtigung Anderer an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten.
-Die Musikdarbietungen sind durch regelmäßige Pausen zu unterbrechen.
-Nach maximal 1 Stunde ist der Standort zu wechseln, und zwar so weit, dass der bisherige Einwirkungsbereich durch die Musikgeräusche verlassen wird.
-Nach einem Standortwechsel dürfen an gleicher Stelle für etwa 1 Stunde keine anderen Straßenmusikanten auftreten (Zwangspause).
-Es dürfen nicht mehr als 5 Personen als Musikgruppe gleichzeitig an einer Stelle musizieren.
-Lärmintensive Instrumente wie Trompeten, Posaunen, Trommeln o.ä. dürfen je Standort nicht länger als 2 x 15 Minuten mit einer dabei mindestens 15-minütigen Pause eingesetzt werden.
-Bei einem Einsatz von elektro-akustischen Verstärkeranlagen (Lautsprecher, Verstärker, Megaphon, Gigaphon u.ä.) ist im innerstädtischen Bereich aufgrund der hohen Dichte von unmittelbar betroffenen Anliegern und Fußgängern grundsätzlich von einer Beeinträchtigung Dritter auszugehen.
Straßenmusikdarbietungen, die über diesen Rahmen hinausgehen können einen Verstoß gegen § 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG) darstellen und mit einer Geldbuße bis zu 5000,- Euro geahndet werden.
Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim
Ordnungsamt
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Tel.-Nr. (069) 212-42420 oder beim
Straßenverkehrsamt
- Abt. Service-Center-Veranstaltungen -
Kurt-Schumacher-Straße 45
60313 Frankfurt am Main
Tel.-Nr. (069) 212-42522 sowie beim
Amt für Straßenbau und Erschließung
Große Friedberger Straße 7-11
60313 Frankfurt am Main
Tel.-Nr. (069) 212-35451.
Ordnungsamt und Polizei sind ermächtigt, musikalische Darbietungen zu unterbinden, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Vermeidung von Belästigungen oder im Hinblick auf den Fußgängerverkehr erforderlich wird.**
… ein Anruf wäre vielleicht vorher sinnvoll.
Gruß
Wolfgang