Wenn man mit 18 Jahren den Führerschein hat, hat man danach ja glaube ich 2 jahre Probezeit, wenn man dann ein mittelschweres Vergehen begeht, wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert (http://www.bussgeldkatalog.com/probezeit/), ist es nun mgl. in der Probezeit wieder ein mittelschweres Vergehen zu begehen sodass die Probezeit verlängert wird und immer so weiter sodass man immer in der Probezeit ist?
Nein, die Probezeit kann nur einmal verlängert werden. Bei weiteren Verstößen (ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende) kommt es zu Führerscheinentzug.
Beatrix
Genau, das ist so wie mit der Probezeit im Beruflichen. Da wird auch nicht bis zur Pensoin verlängert, irgendwann wird halt mal entlassen.
Dann muss er sich wohl einen Führerschen backen.
Und ist es möglich das man seinen Führerschein zurückbekommt durch ein Aufbauseminar oder Eignungstest, nachdem man seinen Führerschein in der verlängerten Probezeit durch einen A-Verstoß verloren hat (bussgeldkatalog.com/probezeit/ ) und was gilt als A-Verstoß (zählt auch sowas wie ein Unfall, wenn man gegen einen Baum fährt?)