Ist es möglich, dass der ehemalige Arbeitgeber von Personalvermittlern kontaktiert wird, um Informationen über den Bewerber zu erhalten?

Hallo :blush:

um zu erklären, was ich meine, gebe ich ein Beispiel: Nehmen wir an, auf dem Arbeitszeugnis steht, dass ich das Unternehmen auf eigenem Wunsch verlassen habe. Kann es vorkommen, dass der Personalvermittler den ehemaligen Arbeitgeber anruft und fragt, ob das der Fall ist?

Ich bedanke mich bei jeder hilfreichen Antwort rund um das Thema!

Ja, dass kann passieren. Das kommt sogar vergleichsweise oft vor. Schließlich will niemand die Katze im Sack kaufen.

Kommt auch ein bisschen auf die Branche an, je mehr man sich untereinander kennt, desto wahrscheinlicher wird das. Ich habe das übrigens auch schon selber als Arbeitnehmer erlebt und auch selber als Arbeitgeber so gehandhabt.

Darf ich mal fragen, ob Sie dies getan haben, um eine Bestätigung der Angaben im Lebenslauf zu erhalten oder um mehr über den Bewerber zu erfahren?

Natürlich deswegen, allerdings wären Falschangaben im Lebenslauf dabei möglicherweise auch aufgeflogen.

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ich glaube mich an irgendetwas erinnern zu können - dass dies gesetzlich nicht erlaubt ist…? bin mir da aber nicht mehr so sicher…

die Praxis sieht jedenfalls so aus, dass dies sehr häufig passiert, ungeachtet dessen ob es erlaubt ist oder nicht.

Gruß,

Baumi

Ps.:
Sollte die Idee aufkommen, das Arbeitszeugnis (auf welche Art auch immer) zu manipulieren - würde ich dies unterlassen.
Es ist besser von Anfang an die Karten auf den Tisch zu legen und ehrlich zu sein - auch wenn es (für dich) negativ sein sollte, so überwiegt letztendlich der bleibende Eindruck der Aufrichtigkeit.

Natürlich ist es nicht der Fall, ich fragte aus Neugier :blush:

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Hallo,
aber wenn das rauskommt, sollte der Personalbearbeiter oder Personalchef rausfliegen, weil er ein großes Risiko für seinen Arbeitgeber ist. Das Zauberwort heißt hier Datenschutz, der seit kurzem ziemlich ernst genommen wird.
Schöne Grüße
Schrella

Erstens wird Datenschutz nicht erst seit der DSGVO ziemlich ernst genommen und zweitens hat die Weitergabe Weitergeben von Informationen über ehemalige Mitarbeiter so ganz grundsätzlich erst einmal nichts mit dem Datenschutz im rechtlichen Sinne zu tun. Da geht’s nämlich um die automatisierte Verarbeitung von Daten.

interessant!

Ich bin mir nicht sicher, ob das jetzt irgendwie ironisch sein sollte. Tatsache ist, daß man - sofern man nicht irgendeiner Schweigepflicht unterliegt, jedem alles erzählen darf. Der Datenschutz gem. DSGVO bzw. BDSG nebst Landesgesetzen regelt den Schutz von Daten und damit sind nicht irgendwelche Impulse in menschlichen Gehirnen gemeint (= Erinnerungen), sondern automatisiert (d.h. mit Hilfe von elektronischen Anlagen ) verarbeitete Informationen.

Aus dem Grunde darf man natürlich nicht die Personalakte als PDF-Datei verschicken; sehr wohl darf man aber erzählen, ob der Mitarbeiter von sich aus gegangen ist oder achtkantig vor die Tür gesetzt wurde.

Wozu dann Datenschutz, wenn solche Daten einfach weiter gegeben werden dürfen?

Hier mal eine Anmerkung aus Fitting Betriebsverfassungsgesetz bei den Kommentaren zu § 83 BetrVG
Eine Weitergabe der Personalakten an Betriebsfremde, z.B. einen ArbGeb., bei dem sich der ArbN bewirbt (BAG 18.12.84-3 AZR 398/83 - NZA 85, 811) ist ohne Einverständnis des ArbN unzulässig.

Und wer, wenn nicht Personalsachbearbeiter, unterlögen denn einer Schweigepflicht?

Schöne Grüße
Schrella

Wenn ich Dir etwas über meinen Nachbarn erzähle, tangiert das nicht den Datenschutz. Gehirn und Mundwerk werden von DSGVO & Co. nicht erfaßt. Wenn mich als ehemaliger Arbeitgeber ein potentieller neuer Arbeitgeber anruft und nach einem früheren Mitarbeiter fragt, darf ich erwähnen, daß er nicht zur Pünktlichkeit neigte, ich darf dem Fragesteller aber keine EXCEL-Tabelle aus der Zeitwirtschaft zuschicken.

Der Datenschutz dreht sich also um elektronische Daten.

Schweigepflicht ist etwas ganz anderes als Datenschutz. Was es alles an Schweigepflichten gibt, steht im Strafgesetzbuch (insbesondere § 203). Natürlich darf man - unabhängig davon - nicht aus der Personalakte vorlesen oder diese an einen Dritten übergeben. Allgemeine Auskünfte zum Verhalten des Mitarbeiters und zum Zustandekommen des Endes des Beschäftigungsverhältnisses sind durchaus erlaubt und üblich.

Nicht nur. Siehe die Sache mit den Zeugen Jehovas.

Gruß T

Das ist mir nicht klar (sorry aber Deutsch ist nicht meine Muttersprache).

Ja, das war zu kurz gesprungen. Ich wollte eigentlich darauf hinaus, daß im Kopf gespeicherte Informationen eben keine Daten darstellen.

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Das mit dem Kopf und der Beschränkung auf die DSGVO sehen Landesdatenschutzbeauftragte blöderweise anders
https://www.datenschutz-notizen.de/duerfen-potentielle-arbeitgeber-im-bewerbungsverfahren-fruehere-arbeitgeber-des-bewerbers-anrufen-5817681/

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So, nun habe ich mich noch einmal schlau gemacht. Die Auslegung dessen, was der DSGVO unterliegt, unterscheidet sich von Land zu Land. Während nach dem BDSG eigentlich nur automatisiert verarbeitete Daten gemeint waren, geht man in Deutschland davon, daß papierhafte Daten dann der DSGVO unterliegen, wenn die automatisierte Verarbeitung „für irgendwann mal geplant ist oder wahrscheinlich ist“. In anderen Ländern sieht das - wie gesagt - anders aus. In Großbritannien schließt man bspw. für den Moment komplett aus, daß papierhafte Daten der DSGVO unterliegen.

Da eine Auslegung durch Gerichte noch aussteht, ist das obenstehende für Deutschland erst einmal eine Arbeitshypothese.

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