Wenn ich Dir etwas über meinen Nachbarn erzähle, tangiert das nicht den Datenschutz. Gehirn und Mundwerk werden von DSGVO & Co. nicht erfaßt. Wenn mich als ehemaliger Arbeitgeber ein potentieller neuer Arbeitgeber anruft und nach einem früheren Mitarbeiter fragt, darf ich erwähnen, daß er nicht zur Pünktlichkeit neigte, ich darf dem Fragesteller aber keine EXCEL-Tabelle aus der Zeitwirtschaft zuschicken.
Der Datenschutz dreht sich also um elektronische Daten.
Schweigepflicht ist etwas ganz anderes als Datenschutz. Was es alles an Schweigepflichten gibt, steht im Strafgesetzbuch (insbesondere § 203). Natürlich darf man - unabhängig davon - nicht aus der Personalakte vorlesen oder diese an einen Dritten übergeben. Allgemeine Auskünfte zum Verhalten des Mitarbeiters und zum Zustandekommen des Endes des Beschäftigungsverhältnisses sind durchaus erlaubt und üblich.