Ist es notwendig die Vorsorgevollmacht von einem Notar erstellen

Hallo liebe Wissende :slight_smile: wir würden uns über Hinweise freuen die o.a. Frage ( Ist es notwendig eine Vorsorgevollmacht von einem Notar erstellen bzw. beglaubigen zu lassen ? ) beantworten. Vielen Dank im voraus …

Notare beglaubigen nicht, die beurkunden.
Nötig sollte es eigentlich nicht sein. Nützlich könnte es allerdings sein einen zögerlichen Mediziner dazu zu bewegen die Verfügungen eines Patienten sofort zu respektieren und umzusetzen. ramses90

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Vorsorge-Vollmacht und Patientenverfügung sind eigentlich m.E. erstmal unterschiedliche Dinge.
Für das erste (was auch gefragt war) braucht man m.E. keinen Notar.
Bei uns wurde das Dokument zumindest formlos im Original unterschrieben anerkannt mit allem pi pa po, Bank, Verträge, Entscheidungen zu Gesundheit, Versorgung und Lebensumständen …

Es kommt darauf an. Wenn zum Beispiel Immobilienübertragungen eine Rolle spielen, muss zumindest die Unterschrift beglaubigt sein. Das muss aber nicht zwingend ein Notar erledigen, die Betreuungsbehörden tuen dies auch. Ist auch günstiger.

Je nach Tätigkeit. Unterschriften werden auch vom Notar beglaubigt und nicht beurkundet. :wink:

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Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Nun habe ich noch eine Frage dazu … welche Behörden sind Betreuungsbehörden ? Danke schön :slight_smile:

Hallo,

die Betreuungsbehörde ist bei der Gemeinde oder Landkreis zu finden; je nach dem eine Abteilung des Gesundheitsamtes oder des Sozialamtes.

Das Amtsgericht bietet, zu mindest bei uns, auch eine Anlaufstelle für dbzgl. Beratungen.

Tschau
Peter

Konkret auf Deine Frage:
Für eine gültige Vorsorgevollmacht ist ein Notar nicht nötig.
Du erteilst die Villmacht nach geltenden Regelungen. Und gut ist.
Wird nicht sicherer sondern nur teurer durch Einbindung eines Notars. Bei Änderung brauchst Du dann wieder einen Notar.
LG
Amokoma1

Ah und was ist dann eine Notarielle Beglaubigung?

Bei Grundstücken und Immobilien bedarf es meiner Kenntnis nach eine notarielle Beurkundung und nicht eine Beglaubigung.

Natürlich beglaubigen Notare. Der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung besteht darin, daß bei zweiterem nur die „Echtheit“ der Unterschrift beglaubigt wird, während bei einer Beurkundung auch bestätigt wird, daß die Inhalte von Original und Fälschung übereinstimmen.

Grundsätzlich können Beglaubigungen und Beurkundungen von jedem vorgenommen werden, der über ein Dienstsiegel verfügt, d.h. selbst Sparkassen und Pfarrer können Beurkunden und Beglaubigen - Notare also logischerweise auch.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß es Ämtern in manchen Bundesländern (z.B. NRW) sogar untersagt ist, Beglaubigungen von Unterschriften unter Dokumenten vorzunehmen, die nicht für einen behördlichen Vorgang erforderlich sind.