Ist es Pflicht aus einer Staatsangehörigkeit auszutreten, wenn man als Kind in Deutschland eingebürgert worden lst?

Hallo zusammen.

Ich 22 habe mehrfach von der Regierung einen Brief erhalten in dem ich meine 3. Nicht EU Staatsbürgerschaft ablegen soll sonst muss ich 500€ bezahlen.
Ich besitze nebenbei die deutsche und eine aus einem EU mitgliedsstaat staatsbürgerschaft.

Die von der Regierung berufen sich auf meine Unterschrift (als kind).
Wie kann ein Kind solche Dokumente rechtskräftig unterzeichnen?

Ich hoffe jemand hat eine Antwort oder Erfahrungen dergleichen gemacht.

Michi

Da:


sind alle Voraussetzungen geschildert wann man sie nicht ablegen muss

Wird wohl die 2. sein oder?
ramses90

Hallo,

wie wäre es denn, wenn Du uns mit konkreteren Informationen eine Basis für Antworten geben würdest?

Welche Staatsbürgerschaft hatten Deine Eltern? In welchem Land wurdest Du geboren? Wieviel SBen sind es denn nun, zwei oder gar drei?

Gruß
vdmaster

Dein Geburtsjahr wäre noch von Interesse.

Ich deutsch. Hier geboren. 92. italienisch-marokkanisch-deutsch

Servus,

da kommt es darauf an, ob die marokkanische Staatsbürgerschaft wirksam erworben wurde. König Mohammed VI entlässt niemanden aus der marokkanischen Staatsbürgerschaft, daher kann diese bei Einbürgerung grundsätzlich parallel zur deutschen Staatsbürgerschaft beibehalten werden.

Wie genau kamen die drei Staatsbürgerschaften zustande? Welche durch Abstammung, welche durch Geburtsort, welche durch Einbürgerung?

Schöne Grüße

MM

Mutter Italien (in deutsch geboren) hat doppelte staatsbürgerschaft(ger-itl)
Papa Marokko(ger -Marokko)

ich bin wie gesagt immer hier gewesen. Abitur hier geschrieben.

Gut dass Du es sagst, es hätte sonst keiner bemerkt !

1 Like

Hi
Nachdem Marokko eines der Länder ist, welches seine Staatsbürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt, wird es dir kaum möglich sein, deine Marokkanische Staatsbürgerschaft aufzugeben.
Du könntest dir also einen entsprechenden Wisch bei der Botschaft besorgen, und/oder die Sache in aller Ruhe mit einem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde besprechen (Vorher Termin ausmachen)

LG
Mike

Servus,

hier wäre es interessant, was der Brief genau ist (ein Bescheid?), von wem er kommt (Regierungspräsidium? Landesregierung? Bundesregierung? ggf. welche Stelle?) und wie genau der Inhalt begründet wird.

Wenn die Mutter 1992 (d.h. kurz vor der Geburt) als Deutsche in Italien eingebürgert wurde, bestand ihre doppelte Staatsbürgerschaft zu Recht. Dann wären Deine eigenen drei Staatsbürgerschaften legitim und legal; allenfalls könntest Du aufgefordert werden, die italienische abzulegen, aber das müsste auch begründet werden.

Schöne Grüße

MM