Ist es ratsam als mieter in einem mehrfamilienhaus bei "Hausmeisterarbeiten" ein kleingewerbe zu gründen?

Hallo zusammen, in dem haus wo ich z.Z als mieter wohne gibt es immer wieder die frage bezüglich den „pflegearbeiten rund ums haus“.
meine vermieterin hat mir jetzt vorgeschlagen dass ich doch die anfallenden tätigkeiten machen könnte und diese ihr dann in rechnung stelle. dann müssten die anderen Mieter sich nicht mehr damit auseinander setzen wer denn nun den rasen mäht etc.

von meiner seite her durchaus machbar und auch nicht zuviel erwartet.
jedoch meinte meine vermieterin dass ich dann am besten ein kleingewerbe anmelden sollte wegen den dienstleistungen und materialien welche ich ihr dann ja in rechnung stellen sollte.

ich habe keine ahnung ob das gründen eines kleingewerbe mir persönlich etwas bringt, oder ob ich nicht eher eine schriftliche „vereinbarung der mietparteien“ aufsetzen sollte in der geregelt ist (soviele std. in der woche - zu den kosten,welche arbeiten darunter fallen , etc.)

könnt ihr mir bitte da einen rat geben?!

vielen dank schon einmal im voraus und ich freue mich schon bald etwas schlauer darin zu sein.

Liebe Grüße

Wenn du die Tätigkeit ausübst, bist du Gewerbetreibender, egal wie du es machst (Scheinselbständigkeit schließe ich mal aus, wäre je nach Ausgestaltung natürlich auch theoretisch denkbar). Die Gewerbeanmeldung ist nicht konstitutiv, sondern ein rein deklaratorischer Vorgang, ich glaube es gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn man diese unterlässt, aber diese ist rein lebenspraktisch bei so einem Umfang völlig überflüssig. Du kannst es dem Finanzamt mitteilen (einfacher Brief, die schicken dir dann einen Fragebogen), achte beim Ausfüllen darauf, dass du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bleibst. In deiner Steuererklärung fügst du dann eine Anlage EÜR und eine Anlage G bei, alles machbar, auch für Laien. Möglicherweise musst du auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt dich auffordert, aber da muss nur eine Zahl eingetragen werden, nämlich dein Umsatz, das ist auch machbar.

Hallo,
bei Wohnanlagen mit Verwalter kann dieser einen Gartenpfleger (auch Mieter) zu unter 450 Eur monatlich „einstellen“. Legal mit allen rechtlichen Randbedingungen.

soweit habe ich das alles verstanden.
jedoch stellt sich mir die frage; wenn die instandhaltung im mietvertrag so geregelt ist, - dass jede mietpartei gleichermaßen ihren beitrag leisten muss. wird dies nicht erfüllt wird eine firma beauftragt diese arbeiten durchzuführen. die dadurch entstehenden kosten werden dann aufgeteilt.-

ich wäre bereit die arbeiten alleine auszuführen. jedoch wäre es ja nicht gerecht, wenn ich mit dem zeitaufwand und den evtl entstehenden kosten alleine da stehen würde.
ich würde den zeitaufwand und die kosten selbstverständlich dokumentieren.
warum wäre es dann nicht möglich durch einigung und schriftliche einwilligung der mietparteien den für mich entstehenden mehraufwand auszugleichen. z.b. über die nebenkosten oder so.
ich denke mir dass es für alle mieter günstiger wäre sich mir gegenüber entgeldlich zu zeigen als wenn dies eine firma ausführen würde.
ob das auch rechtens wäre weiß ich natürlich jetzt nicht :smiley:

ich wäre ja in keiner direkten anstellung, sondern würde dies aus den gründen tun, dass die arbeiten auch erledigt werden wenn es nötig ist und nicht wie es momentan läuft, nur dann erledigt werden wenn ich an der reihe bin im rotationsturnus.

lediglich möchte ich nicht zu meinem nachteil den anderen mietern ihre aufgaben erledigen.

Ist es doch. Das ist genau das, was Du beschreibst: Du machst die Sachen, rechnest nach Zeit- und Materialbedarf ab, und Deine Rechnungen werden dann im Zuge der Nebenkostenabrechnung umgelegt.

Und weil Du keine festen Arbeitszeiten hast und auch darin frei bist, was Du wie machst, wenn bloß das Ergebnis in Ordnung ist, bist Du eben nicht angestellt, sondern selbständig tätig. Und sowas ist dann halt ein Gewerbe.

Das kommt drauf an, mit welchem Stundensatz Du abrechnest. Du kannst wohl relativ billiger sein als ein externer Dienstleister, weil Du keine Anfahrtszeiten und -kosten hast.

Schöne Grüße

MM

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aber in diesem Fall nicht angemessen, weil Theis26 eben nicht weisungsgebunden tätig ist, sondern selbständig. Deswegen ist er bei niemandem angestellt.

Ist übrigens billiger so.

Schöne Grüße

MM