Ist es rechtens das eine Note nach Wochen

… geändert werden darf ?

Guten Abend,

ich schildere erstmal mein Problem und zwar habe ich vor meiner Klasse ein Referat gehalten am 01.10.2012

Vor dem Referat sollte ich ein Thesenblatt dem Fachlehrer zu kommen lassen, was ich auch getan habe. Das erste Thesenblatt war fehlerhaft und wurde von mir dann korrigiert. Auf die Korrektur erhielt ich keine Antwort.

Das Referat hielt ich dann am 03.10.2012.

Nachdem Referat teilte mir der Lehrer mit das es eine glatte 2 ist.

Ich war zufrieden.

Heute schreibt mir der Fachlehrer per E-Mail das mein Korrigiertes Thesenblatt noch nicht ausreichend ist und jetzt die Note statt 2 eine 4 ist bzw. wird.

Also mein ganzes Referat wurde um zwei Schulnoten verschlechtert nach ca. 4 Wochen.

Das kann doch nicht sein oder ? Mir wird keine Korrektur Möglichkeit eingeräumt. Die 4 ist und damit Punkt so laut Lehrer.

Darf das sein ? Gibt es da eine Regelung ?

Wie sehen meine rechte aus ? Hab ich eine Chance was zu erreichen ?

Ich bitte um schnelle und dringende Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Rafael

Hallo,

… geändert werden darf ?

Ja.

Guten Abend,

ich schildere erstmal mein Problem und zwar habe ich vor
meiner Klasse ein Referat gehalten am 01.10.2012

Vor dem Referat sollte ich ein Thesenblatt dem Fachlehrer zu
kommen lassen, was ich auch getan habe. Das erste Thesenblatt
war fehlerhaft und wurde von mir dann korrigiert. Auf die
Korrektur erhielt ich keine Antwort.

Das war nett, warum erwartest du eine Antwort?

Das Referat hielt ich dann am 03.10.2012.

Nachdem Referat teilte mir der Lehrer mit das es eine glatte 2
ist.

Das Referat.

Ich war zufrieden.

Heute schreibt mir der Fachlehrer per E-Mail das mein
Korrigiertes Thesenblatt noch nicht ausreichend ist und jetzt
die Note statt 2 eine 4 ist bzw. wird.

Dann macht das Thesenblatt eben auch einen Teil der Endnote aus. Kläre das mit deinem Lehrer, wie sich die Endnote aus den Teilnoten zusammensetzt.

Also mein ganzes Referat wurde um zwei Schulnoten
verschlechtert nach ca. 4 Wochen.

Nicht das Referat wurde verschlechtert, sondern eine Endnote wurde erteilt, das Referat ist Teil der Endnote, offensichtlich auch das Thesenblatt.

Das kann doch nicht sein oder ? Mir wird keine Korrektur
Möglichkeit eingeräumt. Die 4 ist und damit Punkt so laut
Lehrer.

Wozu willst du ständig deine Leistung korrigieren, was soll denn bitte da bewertet werden? Wenn du hinfällst und dir die Knochen brichst, dann kannst du deine Bewegungen ja auch nicht mehr nachträglich korrigieren, damit die Knochen nicht brechen.

Darf das sein ? Gibt es da eine Regelung ?

Selbstverständlich darf das sein. Wegen der Regelung kannst du deinen Lehrer fragen oder die Schulleitung.

Wie sehen meine rechte aus ? Hab ich eine Chance was zu
erreichen ?

Du hast das Recht dich zu beschweren. Wie deine Chancen aussehen kann man nur in einer Kristallkugel nachsehen.

Gruß
MklMs

Hallo

… geändert werden darf ?

Ja.

Stimmt.
Aber:

Das Referat hielt ich dann am 03.10.2012.

Nachdem Referat teilte mir der Lehrer mit das es eine glatte 2
ist.

Das Referat.

Ich war zufrieden.

Heute schreibt mir der Fachlehrer per E-Mail das mein
Korrigiertes Thesenblatt noch nicht ausreichend ist und jetzt
die Note statt 2 eine 4 ist bzw. wird.

Dann macht das Thesenblatt eben auch einen Teil der Endnote
aus. Kläre das mit deinem Lehrer, wie sich die Endnote aus den
Teilnoten zusammensetzt.

Irgendwas ist doch hier faul. Wenn die Endnote sich 50 - 50 aus Referat und Thesenblatt zusammensetzt, was eh schon viel zu viel ist, weil der Schwerpunkt auf dem Referat liegen müsste, dann wäre das Thesenblatt eine 6. Dazu müssten die Informationen stark fehlerhaft sein, und wenn das so ist, kann man auch auf das Referat keine 2 mehr schaffen.

Nicht das Referat wurde verschlechtert, sondern eine Endnote
wurde erteilt, das Referat ist Teil der Endnote,
offensichtlich auch das Thesenblatt.

Was ja okay ist. Aber das Thesenblatt darf nicht mehr als das Referat zählen (bzw. ist diese Gewichtung zumindest mal nicht logisch).

Das kann doch nicht sein oder ? Mir wird keine Korrektur
Möglichkeit eingeräumt. Die 4 ist und damit Punkt so laut
Lehrer.

Du hattest schon eine Nachbesserungsmöglichkeit. Eine zweite wäre eine Chance zu viel, ehrlich.

Darf das sein ? Gibt es da eine Regelung ?

Selbstverständlich darf das sein. Wegen der Regelung kannst du
deinen Lehrer fragen oder die Schulleitung.

Ich bin, wie gesagt, nicht der Meinung, dass das in der Form sein darf. Eine spätere Veränderung der Note ja - aber die Notengebung muss für die Schüler transparent sein - was sie offensichtlich nicht ist.

LG, Sarah

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Hallo,

so wie ich das sehe fehlen viele Informationen, die nur der Lehrer geben kann. Vielleicht fehlt ja noch ein Teil, der bewertet wurde. Es fehlt auch die Information, was auf dem Thesenpapier steht.

– Spekulationsmodus an
Das Thesenpapier ist original von einer Vorlage kopiert, d.h. ein Großteil des Vortrages ist auch - ohne korrekte Quellenangabe - gehalten worden (beim Überprüfen des Thesenpapiers wurde der Originalvortrag gefunden, der vielleicht sogar ein wenig abgeändert wurde). Das ist insgesamt eine nicht ausreichende Leistung und der Schüler kann froh sein noch eine 4 bekommen zu haben, wenn vorher klar war, wie mit Quellen umgegangen werden muss.
– Spekulationsmodus aus

Ohne die Bewertungsmodalitäten zu kennen (die von Schule zu Schule verschieden sind) ist hier alles Kaffeesatzleserei.

Der Schüler kommt um ein klärendes Gespräch nicht rum und die Note muss auf jeden Fall begründet werden. Erst wenn er die Begründung für die einzelnen Teilleistungen hat kann hier weiter mit Ratschlägen gedient werden und auch dann erst, wenn alle Tatsachen auf dem Tisch liegen.

Auch Bewertungen von mündliche Teilprüfungen im Abitur können nachträglich geändert werden, evtl. kann sogar das Abitur aberkannt werden, wenn man im nachhinein feststellt, dass etwas nicht richtig gelaufen ist.

Gruß

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Hallo,

wenn das Referat mit einer 2 benotet wurde und die Endnote eine 4 ist - dann muss ja das Thesenblatt mit einer 6 benotet worden sein, was nach einer Korrektur und einer 2 in der mündlichen Ausführung kaum denkbar ist. Rein rechnerisch geht das überhaupt nicht auf…

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Hallo,

wenn das Referat mit einer 2 benotet wurde und die Endnote
eine 4 ist - dann muss ja das Thesenblatt mit einer 6 benotet
worden sein, was nach einer Korrektur und einer 2 in der
mündlichen Ausführung kaum denkbar ist. Rein rechnerisch geht
das überhaupt nicht auf…

Wir raten hier alle nur im Dunkeln, der OP muss, denke ich, mit dem Lehrer sprechen (und ja, der Lehrer muss durchaus die Noten begründen). Was die Mathematik dahinter angeht, kann es auch Sperrklauseln geben: Ich erinnere mich vage, dass in Englisch-Klausuren bei uns style, content und grammar gleich gewichtet wurden, ABER eine Klausur mit 0 Punkten grammar wurde maximal mit 5 Punkten (was ja einer 4 entspricht) bewertet.

Mag sein, dass es sich hier um so etwas handelt. Wobei ich das im konkreten Fall (Referat und Thesenblatt) auch nicht wirklich für sinnvoll hielte.

Gruß

Anwar

So? was wenn Referat und Thesenblatt nicht 1:1 sondern 1:3 bewertet wurden? oder 1:10 ? Was dann?