Ein Freund kauft mir eine kleine ETW für 70.000 Euro und bezahlt diese, ich kann dieses Geld ihn zurück zahlen so wie ich es kann und wie ich es möchte, alles ohne Vertrag, nur auf einen Zettel diese private Vereinbarung, die ETW wird notariell auf meinen Namen geschrieben, das Geld überweist jedoch dieser Freund an den Verkäufer von Bank zu Bank, ist kein Schwarzgeld, er ist nur reich, ist es rechtlich ok, auf was muss dennoch geachtet werden, zahle keine Zinsen und zahle zurück wie ich kann, ohne festen monatlichen Betrag, und ohne zeitlicher Bindung
Das ist Steuerbetrug, denn die Zinsen werden ja von ihm gezahlt aber von dir geschuldet. Die sogenannte Zinsschranke nach §4h EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4h.html verbietet aber den Zinsabzug in solchen Fällen, es ist also illegal.
verstehe ich nicht, wenn jemand mir Zinslos Geld leiht ist es Steuerbetrug!!! Habe mir vor 10 Jahren ein neues Auto gekauft, mein Arbeitgeber hat es mir Zinslos vorfinanziert und ich habe es in 4 Jahren abbezahlt, wieso soll dieses Betrug sein?
Autohändler bieten auch Autokauf bei Null % Zinsen an, auch Steuerbetrug ?
Meiner Meinung nach ist es eine Art Mietkauf. Da müssten noch Kaufnebenkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag (Notar) auf dich zukommen.
ja das weiss ich, ich bezahle Notar, die Grunderwerbsteuer oder wie es heisst und natürlich auch die Nebenkosten bezahle ich, die muss ich bezahlen, nur das Darlehen da bin ich etwas frei und flexibell mit der Rückzahlung
Also Finanzprofile.net sagt auch, dass bei einem zinslosen Privatkredit evtl. Schenkungsteuer auf dich zukommt, ich würde einen richtigen Vertrag aufsetzen und mich beraten lassen, was die Rückzahlung angeht
Hallo!
Wenn sich ein Steuerpflichtiger irrt, Vorschriften nicht kennt oder falsch anwendet, befreit ihn Unkenntnis natürlich nicht von steuerlichen Pflichten, aber mit Betrug hat solcher Vorgang nichts zu tun. Der Fall wird eben bei erster Gelegenheit korrigiert und gut ist’s. Betrug setzt Vorsatz voraus, um sich einen materiellen Vorteil zu verschaffen. Davon abgesehen geht es im geschilderten Fall hinsichtlich des womöglich strittigen Steuerbetrags nur um Peanuts.
Außerdem: Bist Du sicher, dass der 4h, bei dem es um Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen geht, bei einem Vorgang unter Privatleuten überhaupt anwendbar ist?
Gruß
Wolfgang
Um es klarzustellen: die Vorgehensweise ist erlaubt und auch steuerlich unproblematisch. Daß es empfehlenswert ist, einen schriftlichen Kreditvertrag aufzusetzen, in dem die Zinslosstellung und die flexible Rückzahlung festgehalten werden, versteht sich von selbst.
Gruß
C.
war nun beim Notar und habe mich beraten lassen, ja es wäre erlaubt, ABER, nur kleine Beträge und Rückzahlung innerhalb eines Jahres. Zinslos ist das Problem, niemand darf einem anderen so große Summer Zinslos leihen, selbst nicht unter der Familie, wobei innerhalb der Familie höhere Freibeträge es gibt, und Freunden und Bekannten ist ab 20.000 Euro es ein Problem, er muss Zinsen verlangen, den Ortsüblichen und er muss diese Zinsen dann als Einnahmen versteuern, also muss ich umdenken und handeln, danke dir dennoch
Natürlich darf man, man muß es nur entsprechend versteuern: der Begünstigte u.U. einen Teil des Darlehensbetrag als Schenkung und der Kreditgeber u.U. fiktive Zinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen. Letzteres ist aber das Problem des Darlehensgebers und ersteres ein überschaubares für Euch, weil durch den Freibetrag von 20.000 Euro, die stattfindende Tilgung am Ende nicht mehr viel als Schenkung zu versteuern sein wird. Wenn Ihr auf der sicheren Seite sein wollt, sprecht mit einem Steuerberater und nicht mit einem Anwalt.
„und des niedrigen Zinsniveaus“ fehlte noch in der Aufzählung.
Quatsch! Ist kein Steuerbetrug, warum auch? Er gewährt dir ein Zinsloses Darlehen. Alles ok, kann er problemlos machen. (Ich würde das kurz schriftlich festhalten mit den geplanten Raten. Ggfs. kann man auch vermerken, dass Sonderzahlungen und Aussetzung der Zahlungen möglich ist. Darlehensvertragsentwürfe findest du im Netz.)
Steuerbetrug ist es nur, wenn er dir die Wohnung schenkt und du nichts zurückzahlst, dann wäre dies nämlich eine Schenkung die zu versteuern ist.
Für mich sieht das auch wie ein Mietkauf an, aber ich bin kein Jurist.