Ist es rechtens?

You have crossed a border without authorization, which is forbidden according to law. But the 1951 Geneva Convention says that you have the right to
asylum when you are persecuted for your race, religion, nationality, membership of a particular social group or political opinion. You can also try to
ask for asylum even when you don‘t belong to one of those categories. If this is what you want, you must tell the United Nations High Commissioner for
Refugees (UNHCR) or the authorities (including the police if you cannot find any other representative) about it, and insist on your right to asylum. You can
also ask to get in touch with relevant organisations to seek help and advice.
Asylum seekers in Italy can use the following free number: xxxxxxx (arci).
In Malta, you can contact jesuit refugee service xxxxxxxx.
If you are a minor under 18 tell this immediately to the captain or authorities when rescued!

Dieser Text ist online gestellt, in diversen Sprachen wie arabisch, Farsi oder Swahili. Weiter enthält die Seite neben den von mir ge-x-ten eine generelle Notrufnummer, welcher sich bekanntermaßen Schlepper bedienen, die Flüchtlingsboote mit wenig Sprit losschicken.

Meine Frage:

Ist der im Mittelteil des Textes m.E. genannte illegale Aufruf zur illegalen Einwanderung per Asyl durch EU- oder sonstiges Recht, gar deutsches, gedeckt?

Franz

Aus dem Impressum der Seite:
Our web pages and their contents are subject to German copyright law.
Es werden deutsche Ansprechpartner genannt.

Könnte § 26 StGB sein. Formal wird bei uns ja auch ein Verfahren wegen illegaler Einreise eingeleitet, aber faktisch hat das keine Folgen. Also hätte wohl auch eine Anzeige gegen die Betreiber der Seite keine Folgen. Kannst es ja mal versuchen und berichten.

" and insist on your right to asylum." ist jedoch falsch. Denn niemand hat ein grundsätzliches Recht auf Asyl, sondern nur darauf einen Antrag zu stellen und Asyl zu bekommen wenn er/sie die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Und die „Retter“ die sich so gut dabei gefallen Menschen zu „helfen“ merken einfach nicht / wollen es nicht merken dass sich durch genau diese Aktionen noch mehr Menschen aufmachen und sich in Gefahr begeben.

Hallo,

wo wird zur illegalen Einwanderung aufgerufen?

Die Darstellung des (universellen) „Rechts auf Asyl“ ist eine aus der Nase gezogene Lüge. Auch die GFK gewährt sie keinesfalls. Das Recht endet beim Verlassen des Landes, aus dem man (aus den kodifizierten Gründen) geflohen ist.

In dem Land, dass man betritt, muss man sich umgehend bei den Behörden melden, um seinen Wunsch auf Asylgewährung vorzutragen. Tut man dies, dann darf man auch nicht bestraft werden, falls man auch als Flüchtling anerkannt wird. Dies btw unabhängig von der Frage, ob man dann tatsächlich auch Asyl erhält.

Illegal bleibt der Grenzübertritt dennoch, sofern er nicht an einem offiziellen Übertrittspunkt (Grenzübergang) erfolgt. Pro forma werden in D daher Strafverfahren eröffnet, die regelmäßig auch wieder eingestellt werden. An dem offiziellen Grenzübergang ist das Land erst (aufenthaltsrechtl. und damit strafrechtl.) betreten, sobald die Person ihn Richtung Inland verlässt.

Die Problematik von Küstengewässern will ich hier nicht anschneiden.

Und Asyl in D sollte es eigentlich für niemanden geben, der unter Art. 16a (2) GG fällt. Aber dem ist ja nicht so, weil es tunlichst an der Grenze ignoriert wird. Was wiederum mit dem hirnlosen Kleingedruckten in den einschlägigen Verträgen zu tun hat. Und zurückgenommen - obwohl die Pflicht bestünde - wird auch kaum einer von dem EU-Land, dass zuerst betreten wurde.

Denn wie sonst hätte trotz „Schengen“ jedes Jahr eine erstaunliche Menge an Personen in D in eine Asylverfahren kommen können? Die Flüchtlungswellen über Ost- und Nordsee oder die Flughäfen muss ich wohl verpasst haben. :unamused:

Gruß
vdmaster

Es sollte der korrekten Darstellung wg. erwähnt werden, dass der entsprechende Passus auch mit der Überschrift „Asking for asylum“ versehen ist.

Von welchem Impressum schreibst Du eigentlich. Link doch mal die Seite zwecks Vergleich. Ich beziehe mich auf den Standardtext von „w2eu…“.

Ich seh hier keinen Aufruf. Meinst du den unterstrichenen Satz?

Also ich schreibe denen gleich mal eine Mail und bitte um folgende Ergänzung der Tips damit die Schutzsuchenden auch wirklich mit allen Infos versorgt werden die sie brauchen:

„Important: Once you are granted asylum you are free to go back to your home country for a holiday at any time. This will have no consequences for you.“.

Yep, er soll m.E. illegale Grenzübertritte rechtfertigen: Geh erst einmal illegal über die Grenzen, auch wenn du keinerlei Chance auf Asyl hast.

Franz

Auf „w2eu…“ wird auf dieser Seite auch verwiesen. Wenn dort der gleiche Text steht, erweitere ich meine Frage um diese Seite.

Die Überschrift des Textes halte ich für unwichtig. Wichtiger wäre eine Formulierung derart, dass nach einem illegalen Grenzübertritte kein Recht auf Asyl besteht, sondern Haftstrafe u/o Ausweisung drohen. Ich kenne zumindest kein Land, welches illegale Übertritte formal ungeahndet lassen würde.

Franz

Na was jetzt? Soll das ein Aufruf sein oder eine Rechtfertigung sein? Wenn du schon einen möglichen Rechtsbruch andeutest, solltest du da etwas genauer sein.

Die Formulierung ‚man kann auch versuchen‘ ist imho aber weder das eine, noch das andere.

In Artikel 16a GG steht folgendes:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Das Stellen eines Asylantrags ist nicht strafbar oder verboten, auch wenn man weiss, dass man keine Chancen hat.

Was wir jetzt nicht überprüfen können: WER steckt hinter dieser Seite?
Sieht fast nach Werbung einer Schlepperbande aus.

Das Problem mit den Seiten ist, dass sie nicht falsch, aber sehr einseitig sind.
Hinzu kommt dann, dass die Flüchtlinge dann von der Effizienz der eigenen Behörden ausgehen.
Viele geben sich als Minderjährig aus, weil sie dann, nach der Info sauf der Seite, bessere Bedingungen haben. Auf der Seite steht aber nirgends, dass man das Alter mit einer einfachen Röntgenaufnahme recht gut feststellen kann. Der Versuch also in den meisten Fällen scheitert.

Andere spielen auch Bumerang, d.h. sie stehen immer wieder mit einem gefälschten Ausweis und anderem Namen an der grenze und beantragen Asyl. Dies scheitert natürlich an den Fingerabdrücken.

Das Grundsätzliche Problem ist, dass dies einen enormen Aufwand ergibt und darunter die echten Verfolgten leiden. Mit Dublin ist dies zumindest etwas besser geworden. Wenn jemand früher in 5 Ländern Asylanträge gestellt hat, hat er Kapazitäten für 4 andere Anträge absorbiert.

MfG Peter(TOO)

und gleich dahinter:

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat
der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat
einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Also, worauf willst du hinaus? Dass wir 16a wortgetreu anwenden? Das würde bedeuten alle Asylbewerber die nicht über einen Flughafen oder die Nord-und Ostsee gekommen sind wieder abzuschieben. Dann hätten wir wohl nur noch so um die 50.000 Asylbewerber in D, die AfD wäre bei 0,3%, die xy-idas wüssten nicht mehr gegen was sie demonstrieren sollten und die Debatte um die (angebliche) Fremdenfeindlichkeit „der Deutschen“ würde nicht geführt werden… willst du das wirklich???

Dass deine Aussage, niemand habe ein Recht auf Asyl falsch ist. Alles andere entspringt deiner (recht lebhaften) Phantasie…

Na gut, dann hat eben jeder der das Recht nach 16 a (1) für sich in Anspruch nimmt auch 16 a (2) zu respektieren und schon sind wir uns einig.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das einzige, worüber wir uns jetzt hoffentlich einig sind, ist die Unrichtigkeit deiner Aussage.

OK, Du willst also ernsthaft aus 16 a (1) ein Recht auf etwas ableiten und dabei völlig ausklammern dass es per (2) an bestimmte Bedingungen gebunden ist? Na gut, (2) wurde ja eh duch unsere Mutti ad absurdum geführt so dass der Absatz keine Rolle mehr spielt.

Faktisch hast du also recht dass man einen Artikel 16 a (1) GG wörtlich hernimmt um damit ein Recht zu begründen und es mit dem Rest des Artikels nicht mehr so genau nimmt. Frau Nahles hatte da mal eine gelungene Einlage im BT zu gemacht: https://www.youtube.com/watch?v=gylfmQgtMJc

Aber nochmal unter uns: Was an

hast du denn jetzt immer noch nicht verstanden? Soll jeder dem es in seiner Heimat zu warm/zu kalt ist jetzt Asyl bekommen weil ja jeder ein Recht darauf hat?

Ach, ich habe faktisch Recht? Interessant, dass das bei dir wie ein Vorwurf klingt :smirk:

Nach deiner Logik könnte man auch behaupten, in Deutschland gäbe es kein Recht auf Demonstrationen…