Ist es strafbar, wenn keine Rechtform angegeben wurde?

Hallo,
angenommen, ein Bekannter von „A“ , nämlich „B“ möchte eine Firma aufbauen. Er war jahrelang Kleinunternehmen möchte nun aber, eigentlich von Null auf Gleich, ein Immobilienunternehmen gründen, quasi Ankauf von Immobilien.
„B“ lässt seinen Sohn eine Homepage für dieses Unternehmen gestalten, die sich bereits im Netz befindet. Hier wird das Unternehmen, von „B“ beispielsweise als…„Schabulke - Group“ bezeichnet, „B“ wird als Geschäftsführer benannt, keine Rechtsform angegeben, keine AGB`s, das Impressum mehr als knapp, alles versucht professionell zu gestalten von den Grafiken etc. aber A findet, mit diversen rechtlichen Mängeln.
Macht sich „B“ strafbar?
erst einmal vielen Dank
Bürger 79

Hallo,

na zumindest verstößt es gegen das Gesetz, wobei nicht jeder Verstoß gleich eine Straftat ist.
BGH-Urteil zum Thema
Grüße

Impressumspflicht:

http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinformationenPublikationen/Fachinformationen/LeitfadenzurImpressumspflicht/_node.html

Servus,

nein - falsche Angaben im Impressum sind keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten, näheres in § 16 TMG.

Viel teurer als die verhängten Knollen sind in diesem Zusammenhang die Abmahnungen, die nicht auf sich warten lassen werden: Es gibt Anwaltskanzleien, die sich ausschließlich damit beschäftigen, Online-Auftritte auf Fehler im Impressum abzugrasen.

Zuallererst sollte B sich aber selber ein bissel kundig machen, in welchen Untiefen er hier navigiert - auch unabhängig von § 5 TMG darf er sich als Einzelunternehmer nicht als „Schabulke-Group“ bezeichnen, und „Kleinunternehmen“ ist eh keine Rechtsform, sondern ein Fantasiebegriff.

Schöne Grüße

MM

AGB ist bereits ein Plural, und auch wenn es ein Plural-s benötigen würde wäre das Apostroph überflüssig. Bei Schabulke - Group sind die beiden Leerstellen überflüssig, Schabulke-Group also. Aber auch das sind keine Straftaten. Leider.
p

Hallo!

Ein mangelhaftes Impressum stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, darüber hinaus in mehrfacher Hinsicht eine unternehmerische Ungeschicklichkeit. Kunden wollen wissen, mit wem sie es zu tun haben und gucken ins Impressum. Wenn dabei jemand nicht mit offenem Visier auftritt, fällt er bereits durchs Raster. Außerdem sollte niemand glauben, es nur mit Grünlingen zu tun zu haben. Menschen mit etwas Lebens- und Geschäftserfahrung erkennen i. d. R. recht zügig, ob Blender hinter einer Sache stecken. Wenn jemand als Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft nicht mit vollem Namen auftritt, statt dessen Größe suggerierendes xyz-Group benutzt, wird der durchschaute Versuch zur Lachnummer. So etwas unterlässt man tunlichst.

Voller Name und Anschrift, ggf. Firma (wenn es sich denn um eine solche handelt) und HR-Nummer sowie Steuernummer sind nicht zu viel verlangt. Wer damit ein Problem hat, signalisiert, dass Kunden mit ihm wenig Freude haben werden.

Gruß
Wolfgang

Sie sind bei Ihren Mitmenschen sicherlich sehr beliebt.

Herzlichen Dank.

1 Like

Zumindest kein strukturloses Plasma.

Pass Dich an, und Du wirst nie einsam sein!

Glück auf!

MM

Ich kann nur empfehlen, vorher ein Existenzgründerseminar zu machen. Und IMMER sich rechtlich absichern lassen.

Ein Anwalt kostet zwar erstmal Geld, aber eine Abmahnung ist meistens um ein Vielfaches teurer!!

Also immer vor beraten lassen, kostet zwar Zeit und Geld, aber sich die sinnvollere Variante.