Ist es verboten mit Restalkohol in die Arbeit zu kommen?

Hey, gibt es irgendwelche Regelungen nach denen man nicht mit Restalkohol arbeiten darf?
Oder kommt das auf den Job an? Ich meine Theoretisch dürfte man dann ja nie mehr als 2 Bier an nem Abend vor der Arbeit trinken. Ob das jetzt irgendwie Moralisch verwerflich ist oder so soll hier jetzt nicht unbedingt diskutiert werden, mich interessiert und die rechtliche Lage dazu.
LG, Raffi

In Finnland ist es z.B. völlig normal, mit Restalkohol zur Arbeit zu erscheinen.

Für bestimmte Berufe gelten verschiedene Vorschriften: bei Piloten z.B. ist Restalkohol unerheblich, solange der Co-Pilot nüchtern ist.

was genau soll das sein? 2,8°/°° wären zum beispiel der rest von 3,9°/°°. 0,0000001°/°° könnte der rest von 0,1°/°° sein.

hi,

hast du mal eben dein Rechenbeispiel für die These: 3 Bier führen zu relevantem Restalkohol am nächsten morgen?

Ich vermute mal, du meinst es schon nicht ganz wörtlich. Wenn man am späten Abend trinkt und am nächsten Tag um 0 Uhr mit der Schicht beginnt, ist das natürlich ungünstig.

ansonsten werfen mehrere Promillerechner gleichermaßen aus, dass der Alkohol wohl weitgehend abgebaut ist, wenn man abends bis 20 Uhr 2 Liter Bier trinkt (vorsorglich übertrieben, um Körperbau und persönliche Verfassung zu kompensieren) und gegen 7 Arbeitsbeginn wäre.

grüße
lipi

Wenn du in einer russischen Kohlemine arbeitest ist das überhaupt kein Problem!

Hallo Rafffi,

es gibt keine direkte gesetzliche Vorschrift in der der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz geregelt ist.
Ganz allgemein kann man nur sagen, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung anbietet und natürlich in der Lage sein muss diese auch zu erbringen.

Indirekt gibt es natürlich allgemeine gesetzliche Vorschriften, die den Alkoholkonsum einer Person regeln und die natürlich auch für Arbeitnehmer gelten. Bekanntestes Beispiel hierfür ist §24a STVO zum Blutalkohol im Straßenverkehr. Diese wäre für einen Arbeitnehmer verbindlich, wenn er für seinen Arbeitgeber Fahrertätigkeiten im öffentlichem Straßenverkehr durchführt.

Weitere Beschränkungen sind branchenabhängig und in den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften geregelt, bzw. abhängig vom üblichen Geschäftsgebaren (z.B. Kundenberater im persönlichem Gespräch mit Fahne - geht gar nicht, Call Center Agent am Telefon - Kein Problem, durchs Telefon riecht es ja keiner).

Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter.

Dein
Ebenezer