Ist es wirklich sinnvoll,

dass Berlin einen Abschiebestopp verhängt? Immerhin waren die 7 Bestien, die in Berlin den Obdachlosen verbrennen und ermorden wollten, doch auch Asylbewerber, sechs Syrer, ein Libanese. Man muss sich doch als Gesellschaft von Gästen, die die Gastfreundschaft mit Füßen treten, auch wieder verabschieden können, oder liege ich da falsch?

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Es geht hier weniger um sachliche Überlegungen. Eigentlich sind wir nur wieder an dem Punkt angelangt, an dem eine politische Ideologie konsequent, also bis zum bitteren Ende, durchgesetzt werden soll.

Appelle an die Vernunft? Haben diese denn jemals etwas genutzt? Zu leicht kann man die Sache einfach umdrehen, etwa so: Rückschläge interessieren uns nicht. Wahrscheinlich liegt es daran, dass wir die Ideologie noch nicht richtig umgesetzt haben oder böse Mächte sie bekämpfen. Wir brauchen unbedingt einen noch konsequenteren -ismus, dann wird das schon.

Merkst du die Ähnlichkeit? Heute ist es der Multikulturalismus. Früher waren es die altbekannten anderen -ismen, von denen wir zwar im Geschichtsunterricht gehört, aber nichts gelernt haben.

Und so werden es bei dem von dir benannten Ereignis, das sich ja in andere Ereignisse, über die auch debattiert wurde, einreiht, wahrscheinlich wieder die üblichen Gründe gewesen sein. Die traumatisierten Jugendlichen werden bei uns keine ausreichende psychologische Behandlung erhalten haben. Oder sie werden im Klima von AfD und Pegida Diskriminierungserfahrungen gesammelt haben, die zu Frustration führten. Wir kennen das ja alles. Da wird alles mit allem verbunden. Nur kulturelle oder religiöse Prägungen werden sicherlich keine Rolle gespielt haben.

Diese Rabulistik funktioniert ganz leicht. Du sprichst beispielsweise von Abschiebungen. Ich halte dir entgegen, dass die Angst vor Abschiebung erst die Traumatisierung ausgelöst hat, welche die Grundlage für solchen Taten, die auch als Hilferuf verstanden werden könnten, gesetzt haben. Wir sollten also weniger statt mehr abschieben. Was sagst du nun? Du wirst es nicht schaffen, diese These zu widerlegen.

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Hallo!

Vollkommen daneben und populistisch. Die hoffnungsvollen jungen Leute - unsere Zukunft! - brauchen Stuhlkreise mit sozialpädagogischer Betreuung, statt Traumatisierung durch Inhaftierung.

Gruß
Wolfgang

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Der war jetzt mal gut. :joy:

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Die Gäste?! Niemand hindert Dich in dem Fall (Gastfreundschaft mit Füßen treten), Deine Gäste von Haus und Hof zu verjagen.

In dem Fall sind DEINE Gäste aber automatisch der Gesellschaft
überantwortet. Schlimmstenfalls muss sich der Staat nämlich um eine
Unterbringung für DEINE Gäste kümmern, weil niemand auf der Straße
verrecken soll.

Aber warum eigentlich nicht? Weil sich dann jemand um die Menschenkadaver kümmern müsste, die Dir als Anlieger das Straßenbild vor Deinem Haus eintrüben. Und das wäre nur ein Teilauschnitt des Bildes, dass ich dir aufzeige. Es sei denn, Du würdest Dich selbst um die Folgen Deines Tuns kümmern wollen…

Also doch? Aber wer? Der Staat? Sei getrost. Der Staat würde Dich
nicht im Stich lassen. Selbstverständlich würde er sich DEINER Gäste
annehmen. Und Dir damit eine unschöne Ansicht erspraren.

Und weil der Staat Dir im Falle des Falles unter die Arme hilft, solltest Du bei Gästen, die Dir a posteriori nicht passen, nicht andererseits die bestehende staatliche Ordnung mit unterschwelliger Stimmungsmache wieder verunglimpfen. Du verlässt dich deinerseits ja darauf, dass der Staat sich auch um Deine Gäste kümmerst, die Du vor DEINE Tür setzt. Von daher hab Vertrauen in die bestehende Rechtsordnung. Wie der Staat mit seinen eigenen Gästen, speziell im konkreten Fall der Berliner Jugendlichen, die versuchten einen Obdachlosen in Brand setzten, verfährt, bestimmt das Straf- und Asylrecht. Dass die Täter bestraft werden steht außer Frage. Aber es geht in dem Fall nicht nur um Vergeltung.

Den Staat kümmern sets zusätzlich auch die Folgen seines eigenen Tuns. Im Gegensatz zu Dir.

Gruß mki

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Doch.

Die These wird widerlegt durch vergleichbare widerwärtige und verwerfliche Taten, auch wenn sie fast schon 10 Jahre zurück liegen.

So zum Beispiel das Verbrechen an dem Obdachlosen Andreas Pietrzak in Plattling (Bayern). Das Opfer erlag seinen Brandverletzungen. Ausgeführt von einem Täter den ganz sicher (!) weit weniger als die Angst vor einer Abschiebung zu dieser Tat bewegte. Der Täter war 19 Jahre alt. Ein Neonazi.

Ein weiterer Fall aus 2008. Zeitlich weit vor dem aktuellen Flüchtlingsphänomen. Nachdem ein Leipziger Neonazi eine Mahnwache unter dem Motto „Todesstrafe für Kinderschänder“ besucht hatte, trat und schlug er auf seinem Heimweg den Obdachlosen Karl-Heinz Teichmann tot.

Obdachlose werden von Rechtsextremen aus Prinzip und von je her als minderwertig abgewertet. Eine Regel von der die Rechten aktuell bloß eine Ausnahme, weil aus deren Sicht Flüchtinge noch unwerter sind.

So lange Deutsche auf der Straße landen, dürfe man keinen Fremden helfen, so die simple Botschaft. Versuche von rechts, den Angriff von Berlin nun für sich zu missbrauchen, sind daher infam. Getauscht wird eine Opfer-Zielgruppe gegen eine andere.

Diesen Hassparolen folgen Leute, denen ganz sicher keine Abschiebung droht. Alles (nur) Fälle zum fremdschämen…

mki

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Hi.

Leider ja.
Wohin sollen diese „Menschen“ denn abgeschoben werden? In das Herkunftsland sicher nicht. Egal was auf dem Zettel steht, Abschiebung in ein unsicheres Land (Kriegsgebiet) ist nicht möglich.
Und die sind doch noch, teils, sehr jung, da muß man doch integrieren und nicht intervenieren. Wo kommen wir denn da hin?
Der Versuch einen Obdachlosen anzuzünden war doch nur der verzweifelte Schrei nach Hilfe, wie auch die Überwachungskameras beweisen. Das Schuldgefühl in der U-Bahn war deutlich zu erkennen.

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Ironie-Tags vergessen?
Es sollte Kennzeichnungspflicht eingeführt werden.
Um Missverständnisse zu vermeiden.

Franz

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Das nennt man Relativierung. Widerlegt wird die These möglicherweise durch politische und gerichtliche Entscheidungen. Warten wir doch ab…

Franz

Ein Staat handelt nicht! Insofern kümmert ihn auch nichts. Er stellt lediglich gewisse Rahmenbedingungen dar, innerhalb dessen einzelne Mitglieder einer Gesellschaft sich bewegen und handeln können. Und an den Rahmenbedingungen darf selbstverständlich auch gearbeitet werden.

Franz

Hallo,

wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen, oder? Man sollte Menschen nicht entmenschlichen. Auch Hitler, Stalin, Idi Amin, Pol Pot oder Mao waren faktisch Menschen. Auch Anis Amri war ein Mensch. Zugegeben, ich variiere gedanklich bei den Vokalen seines Vornamens. Ich bin ja „auch nur“ ein Mensch.

Der Koalitionsvertrag der Berliner R2G-Koalition ist hier downloadbar http://www.rbb-online.de/politik/wahl/berlin/agh/koalitionsvertrag-berlin-spd-gruene-linke.html

Im ersten Kapitel „Metropole Berlin – Weltoffen, vielfältig, gerecht“ kannst man nachlesen. Mit etwas Interpretationsfähigkeit und Kenntnis der Programme der Bundesparteien muss man nur eins uns eins zusammenzählen. R2G wird alles daran setzen, die Zahl der Rückführungen auf Null zu bringen und auch Unberechtigte mit dem Füllhorn der Geschenke aus dem Etat zu bedienen.

Die designierte Landesvorsitzende der Linken, Katina Schubert, beschreibt es so: „Wir können das Aufenthaltsgesetz – so rassistisch und mies es auch ist – nicht ändern, aber die Spielräume auf Landesebene können wir nutzen.“

Glaub mal bloß nicht, dass dieses Statement nicht von erheblichen Teilen der Berliner Grünen ohne jede Gegenrede unterzeichnet werden würde.

Damit zeigt sich auch, dass die Berliner Regierung zu grossen Teilen radikal ist und so regieren wird.

Das zeigt sich ja nicht zuletzt bereits in der Besetzung von höchsten Posten durch ehemalige STASI-Leute (nicht IM, sondern hauptberuflich). SPD-OB-Müller sollte diese Legislaturperiode geniessen, weil es seine letzte (in dieser Fuktion oder überhaupt als Abgeordneter) sein wird.

Sollte es zu Verurteilungen kommen, dann reicht ja eine einjährige Haftstrafe aus, um gem. Aufenthaltsgesetz das Aufenthaltsrecht zu entziehen. http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/strafurteil-und-aufenthaltsbeendigung-53-54-55-aufenthg/

Du kannst aber jetzt bereits Gift darauf nehmen, dass R2G auch hier allerlei Gründe auffahren würde, um eine Abschiebung zu verhindern. Das Standardgesülze kennt man.

Evtl., sollte man sich mal überlegen, ob man nicht in der Mongolei einige hundert Quadratkilometer pachtet, um verurteilte Täter anzusiedeln und sie unter den Schutz der mongolischen Regierung (gegen Kostenkompensation, solange die „Schutzbedürftigen“ nachgewiesen im Lande sind) zu stellen. Hey, man wird sie nicht hindern können, ihrer eigenen Wege zu gehen, falls es ihnen dort nicht gefällt oder sie sich zu fein für kargen Ackerbau und Viehzucht sind. Beschränkt natürlich auf solche Personen (Gefahr für Öfftl.), die man trotz entzogener Aufenthaltsberechtigung auch auf Dauer nicht los wird.

Gruß
vdmaster

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Und das hat nun welche Auswirkungen auf die Fragen

  • wer ist an der Tat vom 25.12.16 inwieweit beteiligt gewesen?
  • sollten verurteilte Straftäter ihr Aufenthaltsrecht verlieren?

Ultra hat nicht geschrieben, dass nur Personen mit solchen kulturellen/religiösen Prägungen wie sie die Flüchtlinge (mutmaßlich) haben, derart hinterlistige Taten begehen oder begingen.

Auch mordende Neonazis oder Linksextreme kann man eben dann nicht abschieben, falls sie Deutsche sind. Die bleiben dann unser Problem auf Dauer.

Vielleicht waren es ja ebenfalls rassistische Motive, die die mutmaßlichen Täter am 25.12.16 handeln ließ. Vielleicht bringt ja die Urteilsfindung am Ende auch Erkenntnisse zum Motiv. Der Unterschied ist, dass man diese Personen im Rahmen der Gesetze möglicherweise loswerden kann.

Gruß
vdmaster

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Ich glaube eher, dass einige angepieselt reagiert haben, die die eigentliche Message durchaus verstanden.

Auch eine Abschiebung in ein unsicheres Land ist möglich, falls es sichere Regionen von ausreichender Größe gibt, die dem Abzuschiebenden auch zumutbar sind.

Es wäre vielleicht derzeit nicht angebracht, einen Aleviten (aus Damaskus) in eine kurdische Region Syriens abzuschieben. Bei einem Kurden mit Verwandten vor Ort sähe das evtl. schon anders aus.

Bei den Minderjährigen ergeben sich damit automatisch gewichtigere Gründe für die Aussetzung einer Abschiebung als für einen 18jährigen.

Allerdings wäre auch ein 15jähriger nach drei Jahren Jugendhaft volljährig, womit diese Gründe dann nicht mehr bestünden.

Momentan sitzen jedenfalls alle erst einmal in U-Haft.

Glaskugel ausgepackt?

Da hats noch eine ausführlichere Liste…
http://berberinfo.blogsport.de/chronik-obdachloser-opfer/

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Artikel 4 GG i.V.m. Artikel 5 GG :stuck_out_tongue:.

Das alles hat niemand bezweifelt. Weißt du aber, Kamerad Armin, was der Unterschied ist?

Wenn deutsche Täter einen Obdachlosen attackieren, wird man fragen, ob menschenverachtende Einstellungen oder mit unseren Werten nicht übereinstimmende Wertevorstellungen dahinter stecken. Das sieht man ja gerade daran, wie sehr einige im Hinblick auf die Statistik bemüht sind, Taten als „rechte“ Gewalttat einzuordnen.

Warum verzichtet man bei Migranten als Tätern aber eo ipso, die Wirkung bestimmter Ideologien oder kultureller Prägungen anzusprechen? Noch nicht einmal die vollkommen naheliegende Frage darf debattiert werden, warum diese Leute ausgerechnet in Deutschland sein müssen, das nicht ihre Heimat ist. Milliarden Menschen sind weder Deutsche noch ziehen nach Deutschland, warum also wird es quasi als eine Art Naturgesetz angesehen, dass diese Leute unbedingt hier sein müssen?

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Wenn man nicht möchte, dass man für die Unterbringung von Kriminellen mit den eigenen Steuergeldern aufzukommen gezwungen wird, wird man als Nazi und Rassist beschimpft.

Menschenrechte gelten nur für Kriminelle und Sozialschmarotzer.

Für diejenigen die diese Farce finanzieren, gelten keine Rechte. Nur Pflichten und Maulkorb, sonst gar nichts.

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