Hallo,
ich habe erneut eine Frage.
Also,
In der Wohnung über mir, der früheren Wohnung meiner Mutter gibt es eine Undichtigkeit in der Dusche.
Im Juli 2018 wurde die ursprüngliche Dusche in eine barrierefreie Dusche umgebaut,- das ganze wurde von der Pflegekasse gezahlt. Meine Mutter duschte dreimal darin, bevor sie starb.
Dann stand die Wohnung leer, wurde umgebaut etc. und letztes Jahr zum Mai 2020 wieder vermietet.
Die Mieterin meldete am 19. September,- dass sich ein Wasserfleck an der Wand der Dusche befindet,- also im Flur an der Wand und auch in der Küche an der Wand. Der Wasserfleck war „hoch gezogen“. Und die Gewährleistung für die Arbeiten waren erloschen.
Ein Handwerker, den ich über my Hammer gefunden hatte, erklärte mir, dass die komplette Dusche neu gebaut werden müsse und das würde erneut, wie bei der Pflegekasse knapp 4000 Euro kosten, ich lehne ab.
Ich suchte also einen zweiten Installateur. Dieser erklärte,- dass es wahrscheinlich daran läge, dass sich keine Duschtür vor der Dusche befände, sondern nur ein Duschvorhang von dem das Wasser vor die Dusche tropfte und das dann in die Fugen sickern würde. ( auf die Tür hatte ich damals verzichtet, da man sonst nicht an meine Mutter ran gekommen wäre um sie zu waschen)
Also ließ ich nachträglich eine Duschtür einbauen.
Von der Meldung der Mieterin bis zu Reparatur vergingen so gut 3 Monate, weil es in Berlin zur Zeit sehr schwer ist Handwerker zu bekommen.
In der Zwischenzeit bat ich die beiden Mieterinnen in der Badewanne zu duschen,- die wie oft in anderen Wohnungen mit einem Duschkopf etc. ausgerüstet ist.
Währenddessen trocknete der Fleck ab.
Ach ja, als der Zweite Handwerker da war bekam ich mit, wie die eine der Mieterinnen sagte, dass der Abfluss sowieso verstopft gewesen wäre und sie hätten Rohreiniger benutzt ( Ich bin mir fast sicher, dass der Abfluss der Dusche aus Kunststoff ist, ich dachte gleich „ na Prima)
Die Duschtür wurde am 16.12. eingebaut, danach fuhren die Mieterinnen nach Köln nach Hause, kamen ca. am 10.1. zurück
Ja und heute Abend, vor ca. 30 Min sehe ich einen großen Wasserfleck an meiner Badezimmer decke.
Ich befürchte, weiß es aber nicht,- dass ggf. der Rohreiniger die Kunststoffrohre zum schmelzen gebracht hat und nun Wasser austritt. Denn während die erste Undichtigkeit nach 5 Monaten auftrat, ist nun die Undichtigkeit bereits nach 3 Wochen aufgetreten. Ich mache mir das keine Illusionen,- dass zu beweisen wird schwierig und wahrscheinlich müsste ohnehin der Vermieter die Kosten tragen, etc.
ich werde also den Beiden gleich eine Mail schreiben und sie bitten erneut in der Badewanne zu duschen. Und erneut einen Handwerker suchen um diesmal den Abfluss reparieren zu lassen.
Meine Frage ist jetzt,- kann ich den Mieterinnen zumuten erneut in der Badewanne zu duschen,- es bleibt mir ja keine andere Möglichkeit,- denn duschen sie weiter in der Dusche, wird alles nur noch schlimmer.
Aber haben die Mieterinnen ein Anrecht darauf,- das die Dusche funktioniert,- ich weiß nicht wann ich einen Handwerker finde,- der die Dusche repariert,- selbstverständlich werde ich Montags sofort auf die Suche gehen.
Aber können die Mieterinnen die Miete mindern? Denn die Wohnung ist von Ihnen ja mit Dusche und Badewanne gemietet worden`?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Ich Bürger 79