Ich bin Gerüstbauer und muss teilweise zwei Stunden zu einzelnen Baustellen hin- und wieder zurück fahren. Mein Chef möchte aber nur dem Fahrer die Hin- und Rückfahrt bezahlen. Wir anderen Gerüstbauer sollen nur die Hinfahrt bezahlt bekommen. Ist dies gesetzlich korrekt so oder muss er (wie nach meiner Meinung!) auch den restlichen Monteuren die Rückfahrt bezahlen da wir diese Fahrt ja aus beruflichen Gründen machen und das kein Freizeitvergnüngen ist. Immerhin fehlen mir alleine diesen Monat schon 16 Stunden die ich auf Rückfahrten verbringen müsste.
Hi!
Falls du hier eine Rechtsauskunft möchtest: Dann darfst du nicht in der Ich-Form fragen, das darf dir keiner beantworten.
Ansonsten würde ich sagen: Was steht denn in deinem Vertrag darüber?
Fährst du mit dem Firmenfahrzeug hin? Dann dürfte das eindeutig Arbeitszeit sein.
Habt ihr einen Betriebsrat? Bist du in der Gewerkschaft?
Hoffe, es findet sich noch jemand, der die entsprechenden Paragraphen nennen kann
Gruß
Das ist leider nicht ganz so einfach. Für die Baubranche gibt es einen eigenen Tarifvertrag und hier ist die Bezahlung von mitfahrenden Arbeitern explizit ausgeschlossen, nur der Fahrer bekommt seine Fahrzeit als Arbeitszeit angerechnet.
Ansonsten gebe ich dir Recht. Zu wenig Informationen.
Data
Zurückruder, zurückruder. Kann arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden!
Mal ganz grob, weil es elementar wichtig ist:
Von wo wird denn gefahren?
Vom Firmengelände oder von zu Hause?
Gruß
Guido
Bei meiner Frage geht es um die Fahrten mit dem Firmen-LKW vom Firmengelände zur Baustelle und wieder zum Firmengelände zurück. Nach der Rückfahrt ist meist auch noch nicht Feierabend, der LKW wird meist noch abgeladen oder für den nächsten Tag vorgeladen.
Ich meine auch, dass deine Fahrzeiten als Arbeitszeiten gelten. Aber Arbeitgeber stellen sich manchmal leider gerne quer.
Hier geht es um WISSEN (Steht in abgewandelter Form im Namen der Seite), nicht um Meinungen.