Ist falsche Preisangabe an Tankstelle 'irreführende Werbung?

Hallo,

Sonntags morgens, ein Autofahrer fährt zum Frühstücken. Dabei fährt er an einer ARAL vorbei, Super 1,60 €/l und an einer ESSO, Super 1,52 €/l. Ein Blick auf die Tankanzeige und er entschliesst sich auf Grund des günstigen zum Tanken.

ca. 40 Liter im Tank und ab zum bezahlen. An der Tür zum Tankstellenshop fällt im ein handgeschriebener Zettel auf „Anzeigetafel ausser Betrieb“. Sehr zum Ärger des Autofahrers steht auf dem Kassenzettel 1,58 €/l. Somit kostet die Tankfüllung 2,40 € mehr als es die Anzeigetafel weithin verkündet. Auf der Zapfsäule wurde zwar der richtige Preis angegeben, aber den Entschluß zum Tanken wurde wegen der Anzeigtafel gefasst, an der Zapfsäule wurde leider nicht genau hingeschut.

Ist dies Irreführende Werbung der ESSO Station?
In welchem Umfang müsste die Tankstelle auf die falschen Angaben hinweisen?

Der Autofahrer fühlt sich verschaukelt, nicht wegen den paar Euros, nein es geht ums Prinzip. Der angezeigte Preis war auch nicht so niedrig um einen Irrtum annehmen zu können. Schliesslich sind Schwankungen von 15 Cent und mehr keine Ausnahme.

Dank und Gruß vonsales

Moin,

Auf der Zapfsäule wurde zwar der richtige Preis
angegeben,

na dann ist doch alles korrekt abgelaufen.

aber den Entschluß zum Tanken wurde wegen der
Anzeigtafel gefasst, an der Zapfsäule wurde leider nicht genau
hingeschut.

Jeh nuh,das ist leider eigene Schuld.

Ist dies Irreführende Werbung der ESSO Station?

Nein.

In welchem Umfang müsste die Tankstelle auf die falschen
Angaben hinweisen?

Indem an der Zapfsäule der korrekte Preis angezeigt wird, was ja passierte.

Der Autofahrer fühlt sich verschaukelt,

Warum, weil er nicht genau hingeschaut hat?

Gandalf

Moin,

Auf der Zapfsäule wurde zwar der richtige Preis
angegeben,

na dann ist doch alles korrekt abgelaufen.

Dem möchte ich mich nicht anschließen, denn ich finde es tatsächlich verdächtig, dass die Info „Anzeigetafel defekt“ nicht schon an der Zapfsäule hing.

aber den Entschluß zum Tanken wurde wegen der
Anzeigtafel gefasst, an der Zapfsäule wurde leider nicht genau
hingeschut.

Jeh nuh,das ist leider eigene Schuld.

Und vom Betreiber vllt auch so gewünscht?! Ich schau da sicher auch mehr drauf. Seit ich kein „20-DM-Tanker“ mehr bin, sondern ein „Volltanker“.

Ist dies Irreführende Werbung der ESSO Station?

Nein.

ich kenne die Definition von „irreführender Werbung“ leider nicht.

In welchem Umfang müsste die Tankstelle auf die falschen
Angaben hinweisen?

Indem an der Zapfsäule der korrekte Preis angezeigt wird, was
ja passierte.

Reicht das? Ich versteh noch immer nicht, warum die deutliche Info nicht an der Zapfsäule hing.

Der Autofahrer fühlt sich verschaukelt,

Warum, weil er nicht genau hingeschaut hat?

Weil der Zettel über die defekte Tafel (möglicherweise bewusst) nicht an der Zapfsäule hing.

der Kater

Moin,

es ist ja auch so, daß bei einer differierenden Auszeichnung im Einzelhandel stets die gilt, die auf der Ware klebt und nicht die, die am Regal hängt.

Gandalf

Hai!

Auf der Zapfsäule wurde zwar der richtige Preis
angegeben,

na dann ist doch alles korrekt abgelaufen.

Nein, da der Preis an der Zapfsäule erst erscheint wenn man zu Tanken beginnt, das
Ding muß erstmal merken welcher Sprit getankt wird.

Der Plem

Die Zapfsäule hat Recht
Hallöchen,

Ist dies Irreführende Werbung der ESSO Station?

Nein.

ich kenne die Definition von „irreführender Werbung“ leider nicht.

Zur Info:
http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html

(1) Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält …
2. den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird …

Die Anzeigetafel zeigt einen „besonderen Preisvorteil“ (4%?) welcher dann tatsächlich dem Kunden nicht angeboten wird. Das fällt zumindest direkt in den Bereich der Lockwerbung.

In welchem Umfang müsste die Tankstelle auf die falschen Angaben hinweisen?

Indem an der Zapfsäule der korrekte Preis angezeigt wird, was ja passierte.

Reicht das? Ich versteh noch immer nicht, warum die deutliche Info nicht an der Zapfsäule hing.

In dem Kontext sollte man sich das hier zu Gemüte führen:
http://www.motor-talk.de/news/preisauszeichnung-an-t…

Kurzfassung:
Es ist unlauterer Wettbewerb, tun kann man deswegen als normaler Autofahrer jedoch herzlich wenig - aber die Konkurrenz kann deswegen abmahnen.

Wem es nur um die Genugtuung geht, der kann sich hierzu vertrauensvoll an die Konkurrenz wenden, die werden sich dann darum kümmern.
Und die €2,37 kann man unter Lebenserfahrung verbuchen.

Gruß,
Michael

Äpfel + Birnen
Hallöchen,

es ist ja auch so, daß bei einer differierenden Auszeichnung im Einzelhandel stets die gilt, die auf der Ware klebt und nicht die, die am Regal hängt.

Der Sachverhalt ist ein bisschen anders.
Vergleichbar wäre es damit, wenn vor dem örtlichen Discounter ein mannsgroßes Plakat stehen würde „Nur jetzt: 500g Butter €0,29“ und man dann im Laden den üblichen Preis ausgezeichnet findet.

Eine 5-10m hohe Anzeigetafel, sichtbar aus 200m Entfernung ist nun doch bisschen was Anderes als ein vielleich im falschen Regal einsortiertes Brötchen.

Ändert nichts daran: es ist Lockwerbung und das ist kein Straftatbestand sondern nur „unlauterer Wettbewerb“, gegen den man sich als Autofahrer quasi nicht wehren kann.

Gruß,
Michael

Hallo,

es ist ja auch so, daß bei einer differierenden Auszeichnung im Einzelhandel stets die gilt, die auf der Ware klebt und nicht die, die am Regal hängt.

Nur das heutzutage oftmals kaum noch Preise auf der Ware kleben und man dann schon ständig das Display an der Kasse im Auge haben muss, um zu kontrollieren, welcher Preis da nun tatsächlich fällig wird. Und notfalls sagt man dann eben, dass man es für diesen Preis dann doch nicht will. Das wird nach dem Tanken an der Kasse schon etwas schwieriger.
Ob sowas nun irreführende Werbung im Sinne des UWG ist, wird auch davon abhängen, wie oft/regelmäßig sowas stattfindet.
Da die Anzeigetafeln heutzutage nicht mehr per Hand geändert werden, sollte es technisch kein Problem sein, die Tafelpreise gleichzeitig oder unmittelbar vor den Zapfsäulenpreisen zu ändern. Wenn es trotzdem eines ist, dann hat das sicher gewichtige Gründe und es wäre ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die Preisangabenverordnung sieht zu diesem Thema nur diese Formulierung vor: _An Tankstellen sind die Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie

  1. für den auf der Straße heranfahrenden Kraftfahrer, 2.
    auf Bundesautobahnen für den in den Tankstellenbereich einfahrenden Kraftfahrer deutlich lesbar sind._
    Nun kann man sich fragen, welche rechtliche Relevanz dieses Gebot hat. Bedeutet da lesbar auch, dass er stimmen muss oder kann man irgendwas hinschreiben? Offenkundig muss er nicht stimmen, wenn der an der Zapfsäule gilt. Ist vielleicht eine kleine Regelungslücke und die Mineralölkonzerne können nichts dagegen tun, sondern sind dem hilflos ausgeliefert.
    Also immer erst nochmal auf die Zapfsäule schauen. Ich warte daher mit dem Drücken auch wirklich bis dort der Preis angezeigt wird.

In diese Kategorie passt wohl auch eine Anzeigentafel, die ich letztens sah. Auf der Anzeigentafel sah die 7 wie in den USA aus, der obere Querbalken also bestenfalls angedeutet. Das deutsche Autofahrerauge nimmt das beim Fahren natürlich eher als 1 denn als 7 war. Ob das nun beabsichtigt war und zulässig im Sinne der PAngV oder des UWG ist?

Grüße

Irrtum
Hi ihrs!
Gab’s nicht auch was mit „Irrtum“ und technischen Fehlern?
Also dass bei der Auszeichnung unabsichtlich ein Fehler passieren kann und der Kunde dann kein Recht auf den irrtümlich günstigen Preis hat?

Grüße
kernig

Hi.

Das Ding merkt, welche Sorte gerade gebraucht wird in dem Moment, in dem man den Zapfhahn in die Hahn nimmt. Es zeigt den Preis an noch bevor auch nur ein einziger Tropfen Sprit geflossen ist.

MfG,
TheSedated

1 Like

Moin,

Nein, da der Preis an der Zapfsäule erst erscheint wenn man zu
Tanken beginnt,

seltsame Zapfsäule!
Bei mir hebe ich die entsprechende Pistole aus dem Haken und sehe, was der Spritt kostet.
Dann kann ich sogar noch wechseln, wenn ich aus Versehen die Pistole für Benzin statt Diesel genommen habe.

Gandalf

1 Like

Hai!

Bei mir hebe ich die entsprechende Pistole aus dem Haken und
sehe, was der Spritt kostet.

Ich schaffe es locker bei den Tanken hier, die Pistole aus der Zapfsäule zu entnehmen,
sie in den Tankstutzen einzuführen und sie mit dem kleinen Hebelchen zu arretieren
bevor die Zapfsäule irgendetwas am Display gemacht hat.

Klar könnte man die Pistole nur anheben und dann warten …

In Ordnung finde ich das trotzdem nicht.

Der Plem

Hallo,

Gab’s nicht auch was mit „Irrtum“ und technischen Fehlern?
Also dass bei der Auszeichnung unabsichtlich ein Fehler
passieren kann und der Kunde dann kein Recht auf den
irrtümlich günstigen Preis hat?

Klar. Weil die Preistafeln oder Aufkleber nur eine „invitatio ad offerendum“ - ein Einladung ein Angebot (seitens des Kunden) abzugeben. Das passiert zwar nie explizit (wer geht schon zur Kasse und sagt „ich würde gerne das Paket Butter wie ausgezeichnet zum Preis von 0,79 Euro kaufen“?), aber eben implizit (man legt die Butter auf das Warenband) und bezahlt. Erst dadurch kommt der Vertrag implizit zustande.

Sollte man nun nach dem Bezahlen einen „Fehler“ auf dem Bon entdecken, ist dies eigentlich eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen einer falschen Willenserklärung (man wollte die Butter eben für 0,79 Euro und nicht für 1,50 Euro kaufen).

Natürlich wird das meist seitens des Kaufhauses nie so formal gehandhabt, sondern (hoffentlich) kulanter.

Gruß

Anwar