Ist Folgendes Untreue eines Beamten? Ganz ungefähres Strafmaß?

Hi,
wenn ein Beamter, der kraft Amtes bestimmte Dienstleistungen in jährlich 4-stelliger Höhe zu beauftragen hat, die Wahl hat
a) zwischen 2 genau darin bei ihm seit Jahren unbestritten bestens bewährten Fachkräften, die es sogar fast ehrenamtlich (!) machen oder
b) zwischen anderen Dienstleistern, die branchenüblich ca. das 10-fache (!) kosten!
Und der Beamte außerdem die beiden 10 x preisgünstigeren Dienstleister von a) nur deshalb ablehnt, weil der Beamte
beim einen vergeblich versucht hat, ihn um ein schriftlich vereinbartes Honorar zu prellen und
weil der andere den Beamten mehrfach fachlich, aber völlig korrekt und freundlich kritisiert hat:
Ist das nicht Untreue?
Mit welchem Strafmaß müsste der Beamte ganz ungefähr rechnen, wenn der Staat bislang dadurch völlig unbegründete Mehrausgaben von einigen Tausend Euro hatte?

Wie können denn ehrenamtliche Dienstleiter ein Honorar verlangen ?

Und wenn es so eine schriftliche Vereinbarung gab, dann könnte man ja auf die Einhaltung bestehen, außer es gab gute Gründe die Vereinbarung zu kündigen. Berechtigte Kritik ist kein solcher Grund.

Untreue kann ich da nicht sehen. Das die Dienstleistung nun mehr kostet ist kein Schaden im vorwerfbaren Sinn.
Das wäre es, wenn man ein teures Angebot bestellt und dafür private Gegenleistungen annimmt etwa.

MfG
duck313

Mit 0 Jahren Haft und 0 Euro Geldbuße.

Hattest du nicht letzthin schon einmal das selbe Thema hier?

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Die betr. Dienstleistungen werden von manchen Profis bei gleicher Qualität 10x günstiger als sonst üblich geleistet.
Bei der genannten versuchten Zechprellerei des Beamten ging es um eine andere Dienstleistung mit Honorarvertrag, die der Beamte nach erbrachter Leistung nicht bezahlen lassen wollte mit der Lüge, der Staat habe leider kein Geld dafür! (Im Ernst!)
Darf ein Beamter völlig unbegründet und ohne jede Rechtfertigung bei gleicher Leistung einen 10x teureren Dienstleister bestellen?
(Nur weil er a) wg. versuchter Zechprellerei blamiert ist, b) weil völlig legitime, freundliche, berechtige Kritik an seiner Arbeit seiner Eitelkeit wiederstrebt?)
Hat er nicht mit dem ihm anvertrauten Geld des Staates gewissenhaft umzugehen?
Ist dies nicht eine schwere Dienstpflichtverletzung, eben Untreue?

Hallo,

„Mancher Profi“ ist erstmal keine Qualifikation. Mag sein, dass die Dienstleistung erbracht werden kann, aber wie ist es mit Haftung, Gewährleistung usw.? Bestimmte Leistungen dürfen nur von Fachbetrieben erbracht werden. (Ich bin auch Profi und darf nicht Alles, was ich kann.)

Das mag salopp gesagt sein, in eine offizielle Formulierung gebracht mag es stimmen, dafür sind verschiedene Gründe denkbar.

Es gibt sowas wie Vergaberichtlinien. Darin ist auch festgelegt wer an welcher Ausschreibung teilnehmen kann und wer auszuschliessen ist. Hat sich der Beamte daran gehalten?

Das hat er vom Grundsatz her. Er muss aber auch sehen, dass er für das Geld eine passende Leistung bekommt bzw. dass er überhaupt die passende Leistung „einkauft“, die gebraucht wird. Aus dies gehört zu seiner Verpflichtung.

Ohne zweifelsfreie Belege sehe ich hier nicht unbedingt eine Verfehlung. Für einen „privaten Rachefeldzug“ genügt es auf keinen Fall. Ohne „Zahlen, Daten, Fakten“ kommst Du - wenn überhaupt - nicht weiter.

Gruss
Jörg Zabel

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ohne das jetzt genau beurteilen zu wollen, aber

wenn das so wäre, dann würde1 ein Drittel aller Beamter die Hälfte aller Politiker gesiebte Luft atmen…

Bitte geht einfach mal davon aus, dass meine Angaben stimmen:

  • Die beiden abservierten Dienstleister sind sogar aufgrund ihrer Ausbildung besser qualifiziert als die vom Beamten ausgewählten, es gibt keinerlei Grund, diese beiden, die sich auch noch bei der betr. Dienstleistung unbestritten (!) bestens bewährt haben, nicht mehr dazu auszuwählen.
  • Der Beamte hat es wg. mangelhafter Aufsicht von oben - bislang! - auch gar nicht nötig zu begründen, warum er 10x teurere Dienstleister nimmt. Die Arbeitsqualität oder Qualifikation der 10x billigeren hat er auch nirgends kritisiert!
  • Der Beamte handelt - umgangssprachlich formuliert - nur aus niederen Beweggründen:
    Den einen lehnt er ab, weil er vergeblich versucht hat, ihn um ein schr. vereinbartes Honorar zu prellen und er damit blamiert ist.
    Den anderen lehnt er nur deshalb ab, weil der ihn freundlich und korrekt und „branchenüblich“ fachlich kritisiert hat - also aus purer Eitelkeit…
    Nochmal: Ist das nicht Untreue?
    Und: Wenn der Dienstvorgesetzte davon unterrichtet wird: Kann der dies einfach ignorieren? Welche Disziplinarmaßnahmen wären bei einem solchen Schaden von einigen Tausend Euro üblich?
    PS: Es handelt sich um einen Bereich im Öffentlichen Dienst, der für Inkompetenz und Korruption ganz besonders bekannt ist!

Nochmal: Nein!

PS: Wenn man deine Beiträge Revue passieren lässt, scheinst du eine klitzekleine Neigung zum Angriff auf Windmühlenflügel zu haben …

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Hallo,

Ich will es mal ganz ernst nehmen:
Deine Behauptungen müssen nicht nur „stimmen“, sondern auch beweisbar sein. Sind sie das? (Dazu solltest Du beispielsweise auf meine schon gemachten Anmerkungen eingehen und nicht nur behaupten „es ist wahr und ich habe recht“:.)

Das ist für mich zur Zeit nicht belegt, da es Gründe für da Handeln des Beamten geben kann.
Nebenbei gefragt: Welches Interesse hast Du an der Angelegenheit? Das könnte wichtig für Dein Vorgehen sein.

Immer langsam mit den jungen Pferden. Der Dienstvorgesetzte müsste handeln indem er erstmal prüft, welche Verfehlungen der Beamte hier begangen hat - und welche nicht. Erst danach wäre zu handeln.

Einlesen kannst Du Dich hier:
Disziplinarrecht – Wikipedia
Die Maßnahme kann sein
Disziplinarrecht – Wikipedia
und sollte sich nach dem verursachten Schaden richten.

Das Mittel Deiner Wahl könnte „Dienstaufsichtsbeschwerde“ heissen,

Ist der Vorgesetzte allerdings genau so ein Lump wie der genannte Beamte, dann wird er gar nichts tun.

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,

allein schon in dieser Bemerkung von Dir

könnte ein Grund für die Veränderung sein, denn dieses „fast ehrenamtlich“ wirft die Frage auf, ob da bisher was gemauschelt wurde bei der Vergabe und evtl. das „fast ehrenamtlich“ gegen Haushaltsgrundsätze der Kostenehrlichkeit und -transparenz, gegen Tariftreueregelungen und/oder aber steuerliche Vorschriften verstösst.
Und - so ganz nebenbei - „fast ehrenamtlich“ gibt es nicht - erst recht nicht in der öffentlichen Verwaltung.
Es gibt entweder das volle Ehrenamt - ggfs. gekoppelt mit einer Aufwandsentschädigung - oder aber die professionelle Leistungserbringung, die an strenge haushaltsrechtliche Vorschriften gekoppelt - zB je nach Umständen mit einem Ausschreibungszwang.

Das Du leider keine Ahnung von Haushaltsrecht oder sonstigen relevanten Rechtsvorschriften hast, wissen wir ja aus Deinen anderen Threads.

&tschüß
Wolfgang

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