Kann ein Eigentümer einer Wohnung eines Hochhauses, der seine Wohnung selbst bewohnt, den Posten „Wartung Gebäude“ der Jahresabrechnung, der auf seine Wohnung fällt aber der nicht weiter aufgeschlüsselt wird, als haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer absetzen?
Servus,
nein, das ist viel zu unbestimmt und vage.
Jede halbwegs seriöse Hausverwaltung weist Leistungen gem. § 35a Abs 3 EStG ordentlich aus. Wenn man nicht von vornherein beim Erfassen der einzelnen Belege den in den Rechnungen enthaltenen Lohnanteil entsprechend erfasst (jede brauchbare Branchensoftware ist dafür ausgerüstet), hat man hinterher zumal bei einem Hochhaus keine Chance mehr, etwas Brauchbares zurechtzuwursten.
Moral: Bei der nächsten Eigentümberversammlung den Verwalter abmeiern und durch einen Profi ersetzen. Ist nicht nur für die ESt gut.
Schöne Grüße
MM
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