Ist Gesetzesvorhaben bzgl. sexuell. Belästigung von Frauen diskriminierend?

Ich weiß nicht, was du mit „sich kleinlich geben“ meinst… Ich meine damit v.a. die Tendenz die Sexualität zunehmend zu verrechtlichen und aus der Sphäre der öffentlichen ‚Interaktion zwischen Menschen‘ herauszunehmen.

Gruß
F.

Achso, da du die Frage auf den Begriff „Neo-Puritanismus“ bezogen hattest … Ja, ich sehe Moralvorstellung als die eigentliche Triebfeder hinter solchen Gesetzen.

Auch wenn du dich für „Chuck Norris“ hältst: auch „gesunde“ Menschen können gegenüber einem oder mehreren Tätern mental oder körperlich unterlegen sein. Lass dich mal von 5 Nordafrikanern „antanzen“.

Gruß
rakete

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Du würdest dieses „Angrapschen“ also als „Sexualität“ bezeichnen?

Das ist es nicht! Es ist ein Übergriff, der eben auf den Sexualbereich zielt, weil dort der Übergriff deutlicher/ empfindlicher wahrgenommen wird. Mit Sexualität hat das nichts zu tun, genauso wenig wie übrigens eine Vergewaltigung. Das Wort „Vergewaltigung“ macht es dadurch deutlich, dass „Gewalt“ darin enthalten ist, nicht aber „Sex“.

Je nachdem, was die Antänzer machen, ist das doch längst (zu recht) durch andere Gesetze abgedeckt.

In dem von dir verlinkten Gesetzesvorhaben gehts u.a. um den Griff an den bekleideten Po in einer Alltagssituation.
In den allermeisten Fällen wehrt frau (oder gegebenenfalls halt auch mal mann) sich bisher dagegen indem sie Reaktionen wie ein gebrülltes „Hey Sie Schwein, Finger weg!“ zeigt. Dafür muss man nicht Chuck Norris sein, hmm?

In Fällen, in denen das nicht geht, z.B. weil der Vorgesetzte grapscht oder weil man mit Gewalt bedroht wird oder oder oder, deckt das längst ein Gesetz ab. Wo dort Lücken bestehen, sollen die auch aus meiner Sicht gerne geschlossen werden.
Für Gewalt, Missbrauch, Ausnutzung von Machtpositionen usw. habe ich mich hier nämlich nicht ausgesprochen. Darum gehts bei deinem Link aber auch nicht.

Gruß
F.

Nicht pauschal in jedem Fall.
Das ist eben nicht über einen Kamm zu scheren.

Ich kanns nicht mehr hören.
Nicht gegen dich persönlich gerichtet.
Aber für mich ist das vollkommener ideologischer Schwachsinn, der jede weitere Diskussion verunmöglicht.

blabla
Und ein „Lustmord“ ist lustig und ein „Ehremord“ ist ehrenvoll …
Dass auch eine Vergewaltigung ein „Sexualdelikt“ ist und das „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“ verletzt … ach, geschenkt.

(nochmal: meine Aggression richtet sich nicht gegen dich, sondern gegen diese ideologische Position, die mich einfach abgrundtief nervt)

Gruß
F.

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o.k., dann ist das missverstanden worden :smirk:
Gruß
rakete

Zu der hier von manchen geäußerten Meinung, einem Mann würde es wohl nichts ausmachen von einer Frau begrabscht zu werden:
Was ist, wenn ein Mann von einem Mann begrabscht wird? Manche Männer sind derart homophob, dass man so ein Verhalten durchaus als Rechtfertigung für einen tätlichen Angriff als Abwehrreaktion sehen könnte. Dann müsste man den Gesetzestext nur so ähnlich wie den Blasphemieparagraphen formulieren:
„Wer sich einem Mann in sexueller Weise nähert, die dazu geeignet ist beim Betroffenen aggressives und gewaltsames Handeln hervorzurufen, macht sich strafbar…“

Selbst wenn so ein Gesetz praktisch keinen echten Wert hat, insofern, dass es mangels Beweisen kaum zu Anzeigen und strafrechtlichen Verfolgungen kommen wird, hätte er doch eine andere Signalwirkung als ein Gesetzestext in dem sexuelle Übergriffe nur als Kavaliersdelikt behandelt werden. So ein Gesetz spiegelt die allgemeine gesellschaftliche Haltung zu einer Sache wider.

Und man sollte sich eventuell auch einmal daran erinnern, dass noch vor wenigen Jahrzehnten Tausende Männer in deutschen Gefängnissen saßen wegen ihrer ausgelebten Homosexualität. Oder dass Frauen die schriftliche Erlaubnis ihrer Ehegatten benötigten, um einen Beruf ergreifen oder auch nur ein eigenes Bankkonto eröffnen zu können.

Hallo,

Da hast Du recht, ich habe etwas zu schnell überflogen.

Aber du hast Dich leider in Deinem UP nur auf Sekundärquellen verlassen. Hättest Du gleich mal nach dem Gesetzentwurf gesucht,
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_SchutzSexualleSelbstbestimmung.html?nn=6712350
wäre diese Bemerkung in Deinem UP

völlig überflüssig gewesen. Natürlich schützt der Gesetzentwurf

Sorry, aber was kann der Verfasser eines Gesetzentwurfes dafür, daß manche Journalisten im Interesse einer knackigen Überschrift einen Sachverhalt einseitig darstellen.
Natürlich gibt es Defizite beim Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Und einem Opfer ist es letztendlich völlig egal, ob der Übergriff vor dem Hintergrund eines nordafrikanischen oder aber mitteleuropäischen „Machismo“ geschah.

beide Geschlechter.

Auch ich finde, dass eine Strafe für sexuelle Belästigung für beide Geschlechter zutreffen sollte.

Mit Sicherheit muss das Gesetzesvorhaben auf Frauen und Männer korrigiert werden.