Ist Kurzfingrigkeit eine anerkannte Behinderung?

Guten Tag,

kann mir jemand sagen wo ich etwas zu Kriterien von anerkannten Behinderungen finden kann? Ist Kurzfingrigkeit eine anerkannte Behinderung? Wo kann ich dazu etwas finden?

Danke

Guten Tag!
Tut mir Leid, dass ich nicht weiterhelfen kann. Ich habe Wikipedia durchkämmt und nichts Näheres gefunden. Dem Zusammenhang nach allerdings dürfte dieser Zustand im deutschsprachigen Raum auch entsprechend eingestuft werden.
Aber darum geht es momentan nicht. Über Einträge wie „Behindertenausweis beantragen“ bin ich erst so richtig mit der Problematik bekannt geworden. So ist es sowohl erstaunlich, was es bereits alles für Möglichkeiten zur Hilfe gibt, wie auch, wo anscheinend noch erhebliche Lücken klaffen …
Gruß
Sepp

Hallo Lisanella,

mal allgemein gesagt ist eine Behinderung dann eine solche, wenn Du
durch sie erhebliche funktionelle Einschränkungen, Schmerzen, oder
Beeinträchtigungen erfährst. Ähnlich einer Erkrankung also. Das be-
deutet auch, dass dauerhafte Erkrankungen entweder selbst Behinder-
ungen darstellen können oder zumindest zu solchen führen können.

Das gilt körperlich, geistig, seelisch. Kannst Du denn mit Deinen Hän-
den greifen? Bist Du schmerzfrei?

Es gibt einen GdB Rechner (Grad der Behinderung), der eine Menge an
anerkannten Behinderungen listet und Dir dann eben auch Deinen GdB
errechnet:

http://www.global-help.de/download-gdb-20080125.shtml
(downloade die Demoversion)

Beste Grüße,
Yedilein

Hallo,

die Rechtsgrundlage ist die
„Anlage zu § 2 VersmedV“
http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdf
Kurzfingrigkeit könnte nur eine Behinderung darstellen, wenn sie mit starken Funktionseinschränkungen verbunden ist. Schau mal auf S. 94 unten.

&Tschüß
Wolfgang