Ist man verpflichtet die Ware nach einem

Hallo,

nehmen wir an, dass ein Kunde sich Haustürbedarf bei einem Ebay Shop kauft. Nach einem Monat lagerung des Kunden steht er fest, dass die ware defekt ist. Muss man als Unternehmer die Ware zurück nehmen? Die 14 Tage Rückgaberecht sind schon längst vorbei. Wie ist die Rechtslage?

Hi Helene89,

grundsätzlich ist der Kunde verpflichtet, Ware nach Wareneingang umgehend zu prüfen oder wenigstens in der 14 tägigen Rücknahmefrist. Deswegen gibt es ja diese Frist. Rein theoretisch könnte der Kunde die Ware auch ein Jahr lagern und dann feststellen…das was nicht in Ordnung ist…oder 10 Jahre…die Frist muss er schon einhalten…natürlich könnenSie auf Kulanz was machen und wenn Sie eine Garantie anbieten…müssten sie defekte Ware austauschen gegen funktionstüchtige…

LG sunnyhexe

Hallo,

Gewährleistung hat nichts mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu tun. Selbstverständlich kann der Käufer auch nach Ablauf der Widerrufsfrist noch Gewährleistungsanprüche geltend machen, denn die Verjährung hierfür ist 24 Monate. Allerdings hat der Verkäufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Erst wenn diese mehrfach fehlschlägt, kann der Käufer den Rücktritt erklären.

Gruß

S.J.

Hallo,

nehmen wir an man kauft im Internet, dann gelten zar die allgemeinen Gewährleistungsbedingungen, aber nehmen wir weiter an, der Unternehmer will die Ware nicht zurücknehmen obwohl sie defekt ist dann müssen wir wohl einen Anwalt nehmen.