Mein Schwiegervater ist am 21.10.19 in einem Hospiz verstorben. Heute erhielt ich eine an ihn adressierte „Zuzahlungsrechnung“ von einer „GHD Gesundheits GmbH“, datierend vom 23.10.19. Man rechnet eine Leistung „Accu Check“ usw. für den Zeitraum vom 22.10. (!) bis 31.10.19 ab. Und stellt doch tatsächlich 0,01 € als Endbetrag in Rechnung.
Ich wäre fast sprachlos, würde ich mich nicht so sehr über diesen Unsinn aufregen. Vllt. hat das irgendwas mit dem Herzschrittmacher zu tun, den mein Schwiegervater trug, aber was soll das? Eine Ein-Cent-Rechnung?
Frage: Ist man als Privatperson, noch dazu als Hinterbliebener eines Rechnungsempfängers, der vor dem abgerechneten „Versorgungszeitraum“ bereits verstarb, verpflichtet, solche lächerlichen Bagatellrechnungen überhaupt zu bezahlen? Oder kann man solchen deutlich erkennbaren Unfug schlicht ignorieren?
Tipps von Leuten, die das Ganze etwas abgeklärter sehen können als ich, wären mir hoch willkommen.