Ist man verpflichtet, eine 0,01 Euro Rechnung zu bezahlen?

Mein Schwiegervater ist am 21.10.19 in einem Hospiz verstorben. Heute erhielt ich eine an ihn adressierte „Zuzahlungsrechnung“ von einer „GHD Gesundheits GmbH“, datierend vom 23.10.19. Man rechnet eine Leistung „Accu Check“ usw. für den Zeitraum vom 22.10. (!) bis 31.10.19 ab. Und stellt doch tatsächlich 0,01 € als Endbetrag in Rechnung.

Ich wäre fast sprachlos, würde ich mich nicht so sehr über diesen Unsinn aufregen. Vllt. hat das irgendwas mit dem Herzschrittmacher zu tun, den mein Schwiegervater trug, aber was soll das? Eine Ein-Cent-Rechnung?

Frage: Ist man als Privatperson, noch dazu als Hinterbliebener eines Rechnungsempfängers, der vor dem abgerechneten „Versorgungszeitraum“ bereits verstarb, verpflichtet, solche lächerlichen Bagatellrechnungen überhaupt zu bezahlen? Oder kann man solchen deutlich erkennbaren Unfug schlicht ignorieren?

Tipps von Leuten, die das Ganze etwas abgeklärter sehen können als ich, wären mir hoch willkommen. :slight_smile:

Hallo

Die haben also den Accu des Herzschrittmachers des Verstorbenen gecheckt bzw. für 1 Cent darüber nachgedacht, ob sie das tun sollten?

Ich vermute, die haben irgendein Abrechnungssystem, bei dem keine Möglichkeit besteht, die Rechnung auf 0 zu setzen, und einfach mal gar keine Rechnung zu schicken scheint auch nicht möglich, oder irgendjemand weiß da nicht, wie das geht, und deswegen schicken die halt so eine Rechnung. Wenn der Betrag nicht beglichen wird, zeigt das Buchhaltungsprogramm immer wieder einen Fehlbetrag an oder so.

Wahrscheinlich ist es der geringste Aufwand, das einfach zu zahlen, aber fragen würde ich die mal doch, was der Quatsch soll.

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Hallo,

wenn da jemand auf die Idee kommt, einen Geldeintreiber einzuschalten, wird das schnell mehr und der Bürokratie muss man solchen Unsinn zutrauen.
Als Erbe bist Du Rechtsnachfolger des Verstorbenen und damit auch für ausstehende Rechnungen zuständig.
Zahls einfach, kost ja nix.

Gruß,
Paran

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Doch! 1 Cent! :laughing:

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Hallo,

erst einmal mein herzliches Beileid.

Woran du vielleicht gedacht hast sind Steuerschulden oder -erstattungen von weniger als einem Euro. Diese werden tatsächlich weder eingetrieben noch ausgezahlt.

Bei Rechnungen sieht das hingegen anders aus, auch eine rechtmäßige Rechnung über einen Cent ist zu begleichen, sonst gerät man in Verzug. Ein „schönes“ Fallbeispiel gibt es hier:

Nimm dir also einfach die fünf Minuten Zeit, überweise das Geld und lege es in die Rundablage.

Gruß,
Steve

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Accu Chek sind Blutzuckermessgeräte …

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Oha!

Man kann auch drüber nachdenken, ob es besser ist, fünfundzwanzig eifrig tippselnde Mäuselein in die Verwaltung zu setzen statt einem Server, der deren Arbeit mit links nebenher erledigt. Welche von beiden Alternativen verursacht da jetzt höhere Kosten?

Dass in dem System Fakturierungen von 0,00 und 0,01 € unterschieden werden, liegt schlicht daran, dass sich dieses System selber kontrolliert und feststellt, was erledigt ist und was nicht.

Dass dann noch eine Routine ans Ende des Fakturierungslaufs gehört, die alles, was weniger als z.B. einen Euro ausmacht, nicht in die FiBu übergibt und nicht drucken, kuvertieren und frankieren lässt (und wenn man diese Vorgänge sinnvollerweise automatisiert, kann man so eine Rechnung halt nicht ‚herausholen und beiseite legen‘), wurde hier vermutlich aus Sparsamkeit übersehen.

Das passiert übrigens öfter mal und sehr vielen Unternehmen, ohne dass dabei gleich alles ‚Unfug‘ und ‚lächerlich‘ blökt. Von der Commerzbank Aschaffenburg hab ich mal einen Kontoauszug mit Datum 30. Februar verbucht. Das ist auch dort weder Unfug noch lächerlich, sondern es wurde schlicht das Datum von Ultimo Februar, mit dem intern gerechnet wird, auch auf extern versandte Auszüge gedruckt.

Schöne Grüße

MM

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Du denkst wie Mensch - auf der anderen Seite ist aber ein Computer.

Ich denke, dass es eine Leistung „AccuCheck“ gibt, die monatlich mit der Krankenkasse abgerechnet wird.
Wegen des Todes deines Schwiegervaters rechnet jetzt das Programm die Kosten auf die tatsächlich abzurechnenden Tage herunter und verlangt das von der Kasse. Vermutlich kommt es dabei zu einer Abweichung von 1 Cent, weil kaufmännisch gerundet wird.
Mal als Beispiel:
Das Programm erkennt also: Monatlich zu zahlen 31€, von der Kasse bekommen 20,99€ (Rundungsfehler), Gutschrift für den Rest des Monats, wo keine Leistung mehr erfolgte: 10€. Differenz 1 Cent, die wird dann vom Leistungsempfänger eingetrieben.
Ja, die Rechnung geht an den Verstorbenen, somit geht die Forderung an die Erben über.

Ist man verpflichtet, eine allein durch Rundungsfehler enstandene Forderung zu bezahlen? Das weiß ich nicht.

Ich würde dort einmal freundlich anrufen (du sprichst da mit einem Menschen, nicht mit dem Computer) und auf die unsinnige Programmierung hinweisen.

Und ja, damit nicht noch mehr Menschen sich mit so einem Betrag herumärgern müssen: Ich würde es überweisen.

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Hi!

Das gehört, glaube ich, schon langsam zu jenen Dingen, woran die anscheinend den meisten Leuten gar nicht mehr denken.
Sehr, sehr viele Probleme, die hier in diesem Forum beschrieben werden, könnten oft durch einen einzigen kurzen Anruf gelöst werden - aber das war hier schon vor 20 Jahren der Fall …

Ich glaube, dass es einerseits keine unsinnige Programmierung war, sondern das Ganze so ohne über Grenzwertigkeiten nachzudenken gefordert wurde, und andrerseits es eine Schwierigkeit geben kann, wo denn nun der Grenzbetrag zum Unsinn liegt.
Man darf nicht vergessen, so eine Rechnung zieht ja z.b. buchhaltärisch usw. einen Rattenschwanz nach.

Grüße,
Tomh

Hallo,
das „Problem“ gibt es auch in anderen Bereichen - bei uns (Krankenkasse) war es so - wenn jemand einmalig einen verkehrten Beitrag überwiesen hatte und das waren weniger als 1,00 €, dann wurde das auch vom System festgestellt und festgehalten, aber deswegen wurde nicht automatisch eine Kontostandsanzeige versandt. Wenn der entsprechende Erinnerungstermin anstand, dann wurde meistens dieser „Rest“ händisch durch einen Menschen niedergeschlagen, also storniert… Das ging eben so einfach.
Mein Rat ist auch - mal anrufen und abklären.
Gruss
Czauderna

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An alle, die mir freundlich geantwortet haben, insbesondere Simsy_Mone, paran und steve_m:

Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen und eure Unterstützung.

Der Fall ist inzwischen vom Tisch, der Rechnungssteller hat auf Rückfrage den Unsinn, den er da verzapft hat, schnell eingesehen. Es ging übrigens um ein Infusionsgerät, welches das Hospiz kurz vor dem Tod meines Schwiegervaters für diesen bestellt hatte, das aber nicht mehr zum Einsatz kam.

Und das gelegentliche Muhen eines Hornochsen hab’ ich gerne überhört.

LG an alle

Perimeter

Ich würde zwei Cent einzahlen und dann die Differenz von einem Cent zurückfordern.

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Zugegeben, an eine originelle Antwort in dieser Art hatte ich zunächst auch gedacht. Wollte dann aber eine letztlich konstruktive Lösung haben. Immerhin habe ich den Rechnunsaussteller durch meinen Anruf zu zwei Rückrufen genötigt … ist ja auch schon was. :slight_smile:

Die Buchung bei der Bank kostet aber auch noch ein paar Groschen. Und die etwaige SMS-TAN beim Onlinebanking auch. Bei meiner Hausbank mittlerweile 0,10 €.

hast du den schonmal versucht die zu kontaktieren ? vielleicht können die dir näheres dazu sagen . im grossen und ganzen iwenn die foderung rechtskräftig ist und die darauf bestehen musst du die rechnung bezahlen falls du das erbe antritts

Erst mal den Thread oder gar den letzten Beitrag lesen hilft ungemein

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