Ich stelle mir die Frage, ob man, wenn man eine Partnerin hat trotzdem verpflichtet ist mit Polizistinnen, anderen Beamtinnen oder Richterinnen zu reden?
Kann man sich auf das Naturrecht, welches auf Moral, Ethik und Tradition beruht, berufen und einen männlichen Beauftragten verlangen?
Oder kann das Recht jemanden zwingen, der dies als Betrug sieht, seine Freundin zu betrügen, indem man mit einer Frau sprechen muss?