Ist mehr als 26 Wochen Arbeitsunfähigkeit Bedingung um Rentenanspruch nach Arbeitsunfall bei der BG zu erlangen?

Nach einem Wegeunfall mit bleibenden Schäden ist nun die Wiedereingliederung in den Beruf geplant. Nach geplanter Beendigung der Wiedereingliederung bin ich genau 180 Tage krank geschrieben gewesen, also nicht ganz die 26 Wochen erreicht wodurch ein Anspruch auf Berufsunfallrente besteht. Hätte ich trotzdem Anspruch bei gegebenen Vorraussetzungen auf eine Rente von der Berufsgenossenschaft?

Hallo,

die Mindestdauer von 26 Wochen ist in § 56 SGB 7 vorgeschrieben:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html

Danach muß die BG von Amts wegen die Erwerbsminderung prüfen, wobei es BGen gibt, die das gerne mal „vergessen“ und vom Versicherten daran erinnert werden müssen.

&Tschüß
Wolfgang