Hallo Engelchen,
vielen Dank für deine und auch die Hinweise der anderen Forenteilnehmer.
Deine Info:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?...
entspricht recht genau meiner Situation und ich denke ich komme nicht um das Knöllchen herum, es zu bezahlen.
An der Parkuhr, bei der ich versucht habe zu bezahlen war innerhalb der Uhr ein gelber Zettel ausgelegt auf dem stand „Parkuhr defekt bitte legen sie die Parkscheibe aus“. Es stand kein Hinweis eine andere Parkuhr aufzusuchen.
Aber wie gesagt dier Rechtssatz:
Ist in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ein Parkscheinautomat insofern defekt, als ein Münzeinwurf nicht möglich ist, hat ein Lenker, der sein Fahrzeug in der Kurzparkzone abstellen will, mit der erforderlichen Sorgfalt Nachschau zu halten, wo er die Parkgebühr ordnungsgemäß entrichten kann. Das Entdecken und Benützen eines in Sichtweite, etwa 50m entfernt aufgestellten Parkscheinautomaten ist möglich und zumutbar.
Lässt mich doch ahnen, dass ich um die Bezahlung des Knöllchens nicht herum komme.
Gruß dielein