Hallo liebe Forengemeinde,
mir ist heute folgendes passiert: Ich parke auf einem ausgewiesenen Parkplatz. Gegenüber von der Straße steht eine Parkuhr. Ich ging dahin und wollte mir einen Parkschein drucken lassen. An der Parkuhr steht einen Information, dass die Parkuhr defekt sei und ich eine Parscheibe ins Auto legen soll. Das habe ich gemacht und entfernte mich von meinem Auto. Als ich 10 Minuten später zurück gekommen bin, fand ich einen Strafzettel unter dem Scheibenwischer.
Ich habe die Politesse noch erreicht und nach meiner Eingabe, dass doch die Parkuhr defekt sei antwortete sie, ja weiter vorne ca. 50m wäre ja auch noch einen Parkuhr, die ich hätte benutzen können. Ich habe dies Parkuhr nicht gesehen sonern nur die Parkuhr, die genau gegenüber der Straße sich befand etwa 6m entfernt. Ist das richtig, dass hier die gegenüberliegende Parkuhr nicht genutzt werden darf, weil sie nicht auf der gleichen Straßenseite sich befindet?
Gibt es diesbzgl. schon Urteile.
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Gruß dielein
Hallo!
Nein, die Aussage der Politesse ist falsch.
Man muss keinen anderen Automaten aufsuchen.
Das sieht das Gesetz gar nicht vor.
https://dejure.org/gesetze/StVO/13.html
Aber, jede Seite hat eigene Automaten. Das könnte der Punkt sein.
Es ist zwar üblich, das es Parkscheinzonen gibt, dann kann man den Schein überall in der Zone ziehen und ggf. sogar innerhalb der Zone umparken ohne nochmals zu bezahlen (wenn Zeit reicht).
Es kann doch aber auch anders sein, jede Seite extra. Und dann gilt der defekte Automat gegenüber nicht für die andere Seite, da muss man wohl den zuständigen Automaten suchen. Es solle am Anfang und Ende des Parkstreifens welche haben, ist es länger dann sogar mittig nochmals.
MfG
duck313
Hallo!
Nein, die Aussage der Politesse ist falsch.
Man muss keinen anderen Automaten aufsuchen.
Das ist so nicht richtig:
https://www.test.de/Leserfrage-Parkautomat-defekt-18…
Das sieht das Gesetz gar nicht vor.
Und wo steht da jetzt, das man keinen anderen Automaten nutzen muß?
Aber, jede Seite hat eigene Automaten. Das könnte der Punkt
sein.
Nö ist es nicht. Es gibt sogar Kommunen, die in ihrem Internetportal ausdrücklich darauf hinweisen, das bei einem defekt eben ein anderer, in der Nähe befindlicher Automat zu nutzen ist.
Gruß
Tina
PS: Scheinbar klappt das mit dem Lesen und Verstehen auch bei Dir nicht immer.
Hi,
Ich habe die Politesse noch erreicht und nach meiner Eingabe,
dass doch die Parkuhr defekt sei antwortete sie, ja weiter
vorne ca. 50m wäre ja auch noch einen Parkuhr, die ich hätte
benutzen können. Ich habe dies Parkuhr nicht gesehen sonern
nur die Parkuhr, die genau gegenüber der Straße sich befand
etwa 6m entfernt. Ist das richtig, dass hier die
gegenüberliegende Parkuhr nicht genutzt werden darf, weil sie
nicht auf der gleichen Straßenseite sich befindet?
Gibt es diesbzgl. schon Urteile.
ich denke, die Politesse hat recht. 50 m sind eine zumutbare Distanz und Unwissenheit schütz bekanntermaßen ja vor Strafe nicht.
Hier mal zum Nachlesen, beschreibt Deinen Fall ganz gut:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?..
Gruß
Tina
Hallo!
Aber, jede Seite hat eigene Automaten. Das könnte der Punkt
sein.Nö ist es nicht. Es gibt sogar Kommunen, die in ihrem
Internetportal ausdrücklich darauf hinweisen, das bei einem
defekt eben ein anderer, in der Nähe befindlicher Automat zu
nutzen ist.Gruß
Tina
Das ist aber von Kommune zu Gemeinde zu Stadt auch immer irgendwie immer unterschiedlich , ich bin Kundendienstfahrer und daher "sammele " ich diese Falschparkknöllchen so irgendwie , manchmal sogar obwohl ich vermeintlich alles Richtig gemacht habe .
In Koblenz ist z.b. der Ticketautomat von der gegenüberliegenden Strassenseite nicht gültig , da hat jede Seite seinen Automat , wenn man als Fremder dort hin kommt und glaubt man könne mal eben den Ticketautomat den man genau gegenüber sieht nehmen , bekommt man ein Ticket von der Politesse wegen Parken ohne gültigen Parkschein
In Neuwied hat auch jede Parkzone von ca 6 - 8 Parkplätze zwischen 2 abgehenden Seitenstrasse an der Hauptstrasse seinen eigenen Automat , der Automat zur nächsten Parkzone war näher und lag auf dem Weg zum Kunden , Ich zog dort mein Ticket und bekam auch 15 Euro Parkkosten aufgebrummt , falscher Parkschein , also ungültiger Parkschein
und in Limburg stehen die Automaten so weit auseinander , das ich schon ein Ticket parken ohne Parkschein am Auto hatte als ich vom Automat wiederkam
soviel zum Thema Parken mit Parkticket , anfangs habe ich mit Stadt und Gemeinden über diesen Quatsch diskutiert , mittlerweile habe ich aufgegeben , denn vor Gericht und auf hoher See…
gruss
Hi,
Das ist aber von Kommune zu Gemeinde zu Stadt auch immer
irgendwie immer unterschiedlich , ich bin Kundendienstfahrer
und daher "sammele " ich diese Falschparkknöllchen so
irgendwie , manchmal sogar obwohl ich vermeintlich alles
Richtig gemacht habe .
mit in der Nähe verfügbarem Automaten, meine ich einen Automaten, bei dem man ein gültiges Ticket ziehen kann.
Wenn in manchen Städten das so geregelt ist, wie von Dir beschrieben, dann muß auch ein deutlicher Hinweis zu finden sein, für welche Parkplätze dieser Automat gilt. Ansonsten wäre das nach meiner Meinung nicht zulässig.
Ich zumindest habe einem Strafzettel erfolgreich widersprochen, weil nicht deutlich zu erkennen war, das diese Parkplätze Anwohnerparkplätze waren.
Gruß
Tina
Hi,
mit in der Nähe verfügbarem Automaten, meine ich einen
Automaten, bei dem man ein gültiges Ticket ziehen kann.Wenn in manchen Städten das so geregelt ist, wie von Dir
beschrieben, dann muß auch ein deutlicher Hinweis zu finden
sein, für welche Parkplätze dieser Automat gilt. Ansonsten
wäre das nach meiner Meinung nicht zulässig.Ich zumindest habe einem Strafzettel erfolgreich
widersprochen, weil nicht deutlich zu erkennen war, das diese
Parkplätze Anwohnerparkplätze waren.Gruß
Tina
Sie reden von einem Ticket ,
Ich rede von ca 6 - 10 Tickets pro Jahr mit dem Firmenwagen zuzüglich nochmal 1 - 2 Stk mit meinem Privatwagen.
Rechnen sie mal durch wieviel Arbeit da dran hängt gegen jedes dieser Ticket’s Widerspruch einzulegen
Wobei es ja nicht nur Tickets wegen falsch gezogenen Automaten Papierschnipsel geht .
Ich hatte z.b. mit meinem Privatwagen , der auch ein Reklameschild unserer Firma trägt , Freitags Abends nach Dienstschluss die Firmen-Einfahrt zugeparkt , weil ich am Wochenende eine Leiter brauchte und die mal ausleihen wollte und diese Leiter eben vom Lager holte , als ich wiederkam hatte ich ein Knöllchen , Einfahrt zugeparkt
oder nicht einhalten der Parkmarkierung , das macht Koblenz sehr gerne , die Anhängerkupplung steht über die weise Parkmarkierung , ich glaube davon haben wir inzwischen rund 20 Knöllchen in der Firma
oder wir bekommen von einem Hausmeister eines gewerblichen Gebäudes einen Besucherparkplatz zugewiesen und die Politesse gibt uns trotzt dem ein Knöllchen weil Handwerker sind keine Besucher
und das allerdollste hat auch Koblenz abgeschossen
Mein Firmenwagen mit Anhänger parkt auf 2 Parkplätzen hintereinander , 2 Tickets gezogen und ins Fenster des Firmenwagens gelegt und kurzer Zettel drunter " für den Anhänger "
trotztdem Knöllchen , aber nicht wegen Falschparken , sondern wegen gefährdung von Fussgängern.
Begründung : über die Strasse laufende Personen könnten über die angekoppelte Anhängerdeichsel fallen wenn sie zwischen Anhänger und Zugfahrzeug durchlaufen wollten
jetzt kommen noch Kollegen aus der Firma hinzu denen es ähnlich ergeht , dann könnte man ja schon einen Rechtsanwalt einen Vollzeitjob anbieten der sich nur um Parktickets kümmert
gruss
verstehe eure bisherigen antworten NICHT
liebe leute
ich bin kein rechtsexperte, aber:
An der Parkuhr steht einen Information, dass
die Parkuhr defekt sei und ich eine Parscheibe ins Auto legen
soll.
wenn an einer defekten parkuhr nicht steht dass man eine evtl vorhandene andere parkuhr (auf-)suchen soll sondern wenn klar vermerkt ist:
„benutze eine parkscheibe“
dann verstehe ich beim besten willen nicht den gesamten interpretationsspielraum den ihr hier gerade betreibt . . .
es mag zig fälle geben in denen die seite oder die entfernung oder was-weiss-ich eine rolle spielen: warum spielt nicht die (wenn die aussage des ursprungsposters so richtig ist) KLAR beschriebene vorgehensweise die entscheidenste rolle ??
oder ist jetzt definitiv geklärt dass er die FALSCHE uhr benutzen wollte ??
gespannte grüße
Hi,
bisher habe ich, wenn ich unberechtigterweise ein Knöllchen hatte, selbst Rechtsmittel eingelegt und bisher auch immer recht bekommen. Gut bei mir waren es jetzt nur zwei mal.
In einer privaten Einfahrt dürfen von offizieller Seite gar keine Knöllchen verteilt werden, da würde ich umgehend protestieren.
Aber ansonsten finde ich es schwer vorstellbar, das immer die Behörde Schuld ist.
Auch dort gibt es ja eindeutige Regeln, die es einzuhalten gilt. Das mal was verkehrt läuft kann immer passieren, aber so gehäuft?
Gruß
Tina
liebe leute
ich bin kein rechtsexperte, aber:
An der Parkuhr steht einen Information, dass
die Parkuhr defekt sei und ich eine Parscheibe ins Auto legen
soll.wenn an einer defekten parkuhr nicht steht dass man eine evtl
vorhandene andere parkuhr (auf-)suchen soll sondern wenn klar
vermerkt ist:
„benutze eine parkscheibe“
dann verstehe ich beim besten willen nicht den gesamten
interpretationsspielraum den ihr hier gerade betreibt . . .
Hi,
wer hat denn diesen Zettel da hingehangen? Ich kann mir nicht vorstellen, das dies von offizieller Stelle geschah, denn dann wäre es ja einfach, das zu fotografieren und Rechtsmittel einlegen.
Ich habe hier nachgefragt. Zumindest in unserer Stadt werden keine diesbezüglichen Zettel an defekten Automaten angebracht, allenfalls wird der Geldschlitz verklebt, damit kein Geld eingeworfen werden kann.
Gruß
Tina
hallo
wer hat denn diesen Zettel da hingehangen? Ich kann mir nicht
vorstellen, das dies von offizieller Stelle geschah, denn dann
wäre es ja einfach, das zu fotografieren und Rechtsmittel
einlegen.
???
An der Parkuhr steht einen Information, dass
die Parkuhr defekt sei und ich eine Parscheibe ins Auto legen
soll.
also . . . ich lese hier nichts von einem „zettel“.
ich habe neulich erst einen solchen hinweis IN den beschreibungen der parkuhr gelesen.
aber gut ich habe keine ahnung was da nun wirklich stand, aber ich fühle mich gerade ein bisschen in meinem unverständnis bestärkt; wenn deine aussage von einem zettel ausgeht (deren ursprung dann in der tat zweifelhaft ist) dann beruhen deine antworten ja vielleicht (oder eben vielleicht auch nicht) von einer falschen annahme . .
vielleicht müsste der ursprungsposter hier nochmal licht ins dunkel bringen.
Ich habe hier nachgefragt. Zumindest in unserer Stadt werden
keine diesbezüglichen Zettel an defekten Automaten angebracht,
allenfalls wird der Geldschlitz verklebt, damit kein Geld
eingeworfen werden kann.
wie gesagt, von einem zettel bin ich nicht ausgegangen, eher von so etwas hier:
http://www.wasserwandern-in-mecklenburg.de/mediac/40…
danke bis dahin
grüße
Hallo!
Also wenn ich das so lese, dann liegt dein Problem schlicht und einfach an dir und deinem Verhalten, nur willst du es nicht einsehen.
Gruß
Tom
Moment , dein Satz hat ein Grammatik bzw einen formulierungs Fehler
es müsste heissen : Dann liegt das Problem schlicht und einfach an den Technikern euerer Firma , nur die wollen das alle nicht einsehen.
Ich kann mich jetzt nicht erinnern , das es mal einer von uns geschafft hat einen Kundendienst Termin in Koblenz auszuführen ohne ca 10 Tage später von den dortigen Ordnungsbehörden Post zu bekommen.
Koblenz verteilt nämlich noch nicht einmal mehr Knöllchen an den Scheibenwischer
Nach Ihrer Auffassung parken dann dann alle Techniker in Koblenz falsch , aber im rest des Rhein Main Gebietes grösstenteils richtig , ca 60% der Knöllchen die unsere Firma sich einhandelt sind aus Koblenz , der Rest verteilt sich auf ein Radius von ca 100 km zwischen Olpe und Kirchheimbolanden , Frankfurt , Biedenkopf und Cochen
gruss
Hallo Tina,
In einer privaten Einfahrt dürfen von offizieller Seite gar
keine Knöllchen verteilt werden, da würde ich umgehend
protestieren.
Dein Protest wäre erfolglos.
StVO §12
(3) Das Parken ist unzulässig […]
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, […]
Grüßle,
Tinchen
Hallo Tina,
In einer privaten Einfahrt dürfen von offizieller Seite gar
keine Knöllchen verteilt werden, da würde ich umgehend
protestieren.Dein Protest wäre erfolglos.
StVO §12
(3) Das Parken ist unzulässig […]
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen
Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, […]
Hi,
nö. Ich habe ja geschrieben in einer privaten Einfahrt nicht davor.
Also ich zumindest hatte noch nie einen Strafzettel, wenn ich in unserer Einfahrt geparkt habe. Warum sollte ich auch auf unserem Privatgrund nicht parken dürfen?
Gruß
Tina
also . . . ich lese hier nichts von einem „zettel“.
ich habe neulich erst einen solchen hinweis IN den
beschreibungen der parkuhr gelesen.
Hi,
das ist scheinbar regional verschieden. Ich habe extra nochmal nachgefragt, bei uns steht das nicht auf den Automaten. Hier ist es so, das in der Regel in Sichtweite mindestens ein weiterer Automat für die gleiche Parkzone steht
Es wäre daher ziemlich sinnfrei, diesen Text auf den Automaten zu drucken.
Was der Bekannte vom Verkehrsamt weiterhin sagte ist, das es sehr ungewöhnlich wäre, wenn die Politesse so einen Umstand unberücksichtigt lassen würde. Zumindest hier sind die Verkehrsüberwacher gut ausgebildet und Strafzettel, die von vornherein ungültig sind, würden nur zu einem sowohl kosten- als auch arbeitstechnischen Mehraufwand führen. Ein Verkehrsüberwacher der da auffällig wird, wird mit Konsequenzen rechnen müssen.
.:
vielleicht müsste der ursprungsposter hier nochmal licht ins
dunkel bringen.
Das wäre sinnvoll.
wie gesagt, von einem zettel bin ich nicht ausgegangen, eher
von so etwas hier:
http://www.wasserwandern-in-mecklenburg.de/mediac/40…
Wie gesagt, das wird wohl unterschiedlich gehandhabt.
Gruß
Tina
Hallo,
nö. Ich habe ja geschrieben in einer privaten Einfahrt nicht
davor.
Es war aber die Rede von
Ich hatte die Firmen-Einfahrt zugeparkt
Grüße,
Tinchen
Hallo!
Ja eh, derartigen Unsinn hört man regelmäßig in Strafverfahren
Gruß
Tom
Hallo,
nö. Ich habe ja geschrieben in einer privaten Einfahrt nicht
davor.Es war aber die Rede von
Ich hatte die Firmen-Einfahrt zugeparkt
Hi,
daraus geht für mich nicht eindeutig hervor:
a. wie die Einfahrt aussieht
b. ob hier auf öffentlichem oder privaten Grund geparkt wurde
Um jetzt nicht jeden Einzelfall aufgliedern zu müssen, habe ich beschrieben, welchen Fall ich meine.
Es gib eben aucht Einfahrten die Grenzen direkt an die Straße.
Gruß
Tina
Koblenz verteilt nämlich noch nicht einmal mehr Knöllchen an
den Scheibenwischer
wozu auch? es gibt keinerlei pflicht dazu.