Ist mein Taschenrechner erlaubt?

Huhu!

Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im richtigen Brett bin, aber vllt findet sich hier ja auch der eine oder andere Mathelehrer, der mir helfen könnte :smile:
Ich habe bald Klausuren, und in einem Fach ist kein Taschenrechner erlaubt, der Textverarbeitung kann.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das meiner kann… Tja, „Frauen und Technik“ :smile:
Ein Casio fx-9860G.
Die ganzen Unterlagen von dem Taschenrechner sind leider 500km weit weg…
Google hat mir auch nicht wirklich geholfen.

Liebe Grüße und schon mal Danke für eure Mühe,
Anna

Hallo Anna,

wie immer bei Bildungsfragen ist auch das Bundesland wichtig, die genaue Schulform auch.

Ebenso hat auch die Schule, insbesondere die Fachkonferenzen, die Möglichkeiten Vorgaben/Einschränkungen zu machen.

Es hilft nichts, Du musst den Fachlehrer ansprechen! Wenn Du in einer Klausur einen „falschen“ TR benutzt kann das sehr unangenehme Folgen haben.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

wie immer bei Bildungsfragen ist auch das Bundesland wichtig,
die genaue Schulform auch.

NRW, Uni.

Es hilft nichts, Du musst den Fachlehrer ansprechen! Wenn Du
in einer Klausur einen „falschen“ TR benutzt kann das sehr
unangenehme Folgen haben.

Den zuständigen Prof werde ich erst nächste Woche wieder sehen, und jetzt würde es von der Zeit her noch reichen, evtl. einen neuen TR im Internet zu bestellen.

Ich hatte gehofft, dass mir vielleicht jm antworten kann, der den gleichen TR hat, und weiß ob der Textverarbeitung kann.

Liebe Grüße und Danke!

Hai!

Ich hatte gehofft, dass mir vielleicht jm antworten kann, der
den gleichen TR hat, und weiß ob der Textverarbeitung kann.

Grundsätzlich bin ich der gleichen Meinung wie Volker, weil was nützt
es dir wenn wir sagen du darfst ihn benutzen und dein Prof ist anderer
Meinung?
Desweiteren kannst du sicher auch mal einen Assi fragen.

Es würde aber schon helfen wenn du ein wenig mehr erzählen würdest, um
was es geht und warum Textverarbeitung verboten ist. Der Prof muß das
doch begründet haben.

Ich glaube erstmal nicht das es sich um Mathe handelt, denn da ist
Textverarbeitung recht egal. Mein Mathe-Prof sagte immer, „Und wenn
Sie eine Starkstromleitung für Ihren Computer brauchen dann lege ich
Ihnen eine an Ihren Platz. Es wird Ihnen aber nichts nutzen!“

Um welches Fach geht es überhaupt?
Mußt du Vokabeln, Daten, Namen, etc. auswendig können?
Was könntest du spicken in dem Fach mit einer Textverarbeitung?

Der Plem

Ich hatte gehofft, dass mir vielleicht jm antworten kann, der
den gleichen TR hat, und weiß ob der Textverarbeitung kann.

Grundsätzlich bin ich der gleichen Meinung wie Volker, weil
was nützt
es dir wenn wir sagen du darfst ihn benutzen und dein Prof ist
anderer
Meinung?

Hmm also nochmal: meine Frage war nicht, ob ihr meint dass er erlaubt ist, sondern ob jm weiß, ob der TR Textverarbeitung kann. Wenn mir das jm beantworten könnte, kann ich dann selbst daraus schliessen, ob ich ihn benutzen darf oder nicht.
In den Computer- und Technologie-Brettern hab ich kein passendes gefunden.

Es würde aber schon helfen wenn du ein wenig mehr erzählen
würdest, um
was es geht und warum Textverarbeitung verboten ist. Der Prof
muß das
doch begründet haben.

Eigentlich ist das total unwichtig, wenn ich nur eine Antwort auf meine Frage hätte :smile:
Aber trotzdem: Bookkeeping und Accounting.
Obwohl ich das total unsinnig finde, der TR war auch in meiner FH-Reife-Prüfung in dem Fach erlaubt…

Liebe Grüße,
Anna

sondern ob jm weiß, ob der TR Textverarbeitung kann.
Wenn mir das jm beantworten könnte, kann ich dann
selbst daraus schliessen, ob ich ihn benutzen darf oder nicht.

Und warum lädst du dann nicht die Bedienungsanleitung bei Casio
runter und schaust nach?

Als studierendes Wesen solltest du dazu in der Lage sein.

Der Plem

Und warum lädst du dann nicht die Bedienungsanleitung bei
Casio
runter und schaust nach?

Weil ich nicht wusste, dass das geht. Hab ja auch gegoogelt und nix außer Preisvergleiche gefunden…
Ok, danke, ich werd das machen!

Als studierendes Wesen solltest du dazu in der Lage sein.

Naja, ich bin noch im 1. Semester :wink: Also versuch ichs mal!

Danke & liebe Grüße,
Anna

Hallo Anna,

ich habe es eben auch erfolglos versucht, Du bist also nicht alleine.

Ich habe die „volle Bandbreite“ der Möglichkeiten erlebt, d.h. in einer Schule wurde nach Schulkonferenzbeschluß usw. genehmigt einen programmierbaren, Textverarbeitungsfähigen usw. TR genehmigt.

Diese Erlaubnis bezog sich nur auf eine „Test-Klasse“.

Es ist also sehr viel möglich und deshalb der Rat wirklich nachfragen.

Ich habe in 2008 ein Studium in Jena gemacht, dort wurde SEHR genau besprochen welche Hilfsmittel erlaubt sind.

Ein Kommilitone hatte eine handschriftliche Formelsammlung zusammengestellt, die kopiert und allen zur Verfügung gestellt wurde.

Gruß Volker

1 Like

Hi,

ich habe es eben auch erfolglos versucht, Du bist also nicht
alleine.

?! Der erste Treffer bei Google ist doch schon die Bedienungsanleitung: http://www.google.de/search?um=1&hl=de&q=Casio+fx-98…

„eActivity lässt Sie Text, mathematische Ausdrücke und andere Daten in einem Notebook-ähnlichem Interface eingeben.“ Ich denke mal, dass das mit der Textverarbeitung gemeint ist, oder? Damit könntest du also „Spickzettel“ abspeichern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser TR erlaubt ist, aber frag trotzdem mal nach.

Gruß
Steffie

1 Like

?! Der erste Treffer bei Google ist doch schon die
Bedienungsanleitung:
http://www.google.de/search?um=1&hl=de&q=Casio+fx-98…

Wie gesagt, nach „Bedienungsanleitung“ hab ich nicht gesucht, ich wusste nicht, dass man die runterladen kann. Ich hab nach Beschreibungen gegoogelt, da hab ich auf der Seite von Casio auch gelesen, dass der TR „eActivity“ hat, aber nicht damit gerechnet, dass das die Textverarbeitung sein kann. Ich hätte damit gerechnet, dass die Funktion auch als „Textverarbeitung“ angegeben wird.

Danke!

Liebe Grüße

Hallo,
bei uns an der Uni waren „programmierbare“ Taschenrechner bei der Klausur verboten. Der Casio fx-991ES war erlaubt. Von der Uni gab es eine Liste aller erlaubten Taschenrechner online auf der Uniseite abrufbar.

Wie Du merkst, wirst Du hier keine rechtsgültige Antwort bekommen. Warum fragst Du nicht einen Studienkollegen? Oder am sichersten: am Montag in der Uni anrufen und fragen!

Viele Grüße

Huhu!

Es ging ja nur um eine rein technische Frage, keine gesetzliche oder so.
Unsere Hochschule ist ganz neu, also nicht viel organisiert und totales Durcheinander. Ich habe mittlerweile einen neuen „einfachen“ Taschenrechner gekauft. Ich habe vorher die zuständige Professorin gefragt, ob meiner erlaubt ist, und sie meinte, ich soll dann zu Beginn der Prüfung die jeweilige Aufsicht fragen ^^

Liebe Grüße,
Anna

Hallo,
das klingt aber echt chaotisch! Und was machst Du wenn die Aufsicht „Nein“ sagt? Ohne Taschenrechner arbeiten? Naja, jetzt hast Du ja einen.

Ich würde denen mal vorschlagen, dass sie zu BEGINN des Semesters eine Liste der erlaubten / nicht erlaubten Taschenrechner aushändigen.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Klausur!