Ich habe eine wichtige Frage zu Mietvorvertrag und eigentlichen Mietvertrag. Wir haben eine Zusage für ein Haus zur Miete. Mietvorvertrag ist unterschrieben und per Post versendet. In dem Mietvorvertrag steht, daß sich nach 3 Jahren die vereinbarte Miete um 3% erhöht. Mit diesem sind wir auch einverstanden. Nun haben wir den eigentlichen Mietvertrag vorliegen. In dem steht nun, das sich die Kaltmiete nach 3, 6, 9 Jahren usw. um 3% erhöht. Dieses wurde uns aber vorher zu keinster Weise mitgeteilt und ist auch im Mietvorvertrag nicht so aufgelistet. Nun meine Frage: Ist der formulierte und von uns unterschriebene Mietvorvertrag bindend oder gilt erst der eigentliche Mietvertrag als bindend? Wie gesagt, von einer Staffelmiete von seitens des Vermieters war zu keiner Zeit ein Wort gefallen.
Wo ist dein Problem ?
Sprich mit dem Vermieter und bestehe auf den Zusagen des Vorvertrags.
Der Mietvertrag widerspricht aber im Grunde nicht wirklich dem Vorvertrag. Trotz der angekündigten 3% Erhöhung nach 3 Jahren dürfte der Vermieter sowieso auch weiterhin erhöhen (bis zu einer möglichweise bestehenden Obergrenze, so es so eine am Ort gäbe).
Er muss nur das reguläre Erhöhungsverlangen durchführen. Offenbar möchte er aber die begründungslose Staffelmiete durchsetzen. Wobei das gar keine „echte“ Staffelmiete ist, denn die verlangt die Angabe der Erhöhung in Euro und Cent, nicht in Prozent.
Wenn Du das nicht willst, unterschreibe den Vertrag nicht und suche eine andere Bleibe. Das bestimmst nur Du !
mfG
duck313
Das ist ja fast ein Lottogewinn, den man euch da anbietet. 3% alle drei Jahre - also weniger als 1% jährliche Mieterhöhung.
Denn:
„Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen“. (§ 557a BGB)
Es wird also keine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete geben, ebenso keine Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen.
Oder übersehe ich gerade einen Haken?
Moin,
Ich tippe mal, dass „nach jeweils 3 Jahren“ gemeint war, was dann dem Vertrag entsprechen würde.
-Luno
Der Vorvertrag heißt Vorvertrag, weil er eben noch nicht der endgültig beide Parteien final bindende Vertrag ist, sondern nur die Verpflichtung bedeutet einen solchen zu schließen. Hierbei sind allerdings die im Vorvertrag schon getroffenen Vereinbarungen umzusetzen und die Parteien verpflichten sich, über die noch nicht geregelten Punkte eine Einigung herbei zu führen.
Hier haben wir nun einen Grenzfall, weil einerseits eine einmalige Mieterhöhung bereits Gegenstand des Vorvertrags war, andererseits über sonstige Möglichkeiten der Mieterhöhung nicht gesprochen wurde. Da regelmäßige Mieterhöhungen allerdings der Regelfall sind, musste Euch klar sein, dass diese Regelung nicht den Ausschluss weiterer Mieterhöhungen für alle Zeiten bedeuten würde.
Und da die Regelung eigentlich eine ganz günstige ist, die Euch planbare Sicherheit für die gesamte Mietdauer gibt, sehe auch ich es so, dass man da einfach unterschreiben sollte.