Ist mit der Kündigung des Telekom Festnetanschluss auch DSL gekündigt?

Hallo Leute,
ich habe bei der Telekom einen Festnetzanschluss und DSL Flat. Wenn ich nun umzugsbedingt den Festnetzanschluss kündige, ist dann auch automatisch die DSL Flat gekündigt?
Bei der Online-Kündigung für Festnetzanschluss steht bei der Telekom:
Erläuterungen:

  1. Anschluss: Zusatzleistungen wie beispielweise Endgeräte-Servicepakete, IT-Sofort-Service bleiben im Bestand
  2. Vertrag: Es werden neben dem Anschluss alle weiteren Zusatzleistungen gekündigt (z.B. Endgeräte-Servicepakete, IT-Sofort-Service)

Jetzt weiß ich nicht, was die mit IT-Sofort-Service meinen. Ob da evtl. auch DSL gemeint ist?

Danke und beste Grüße
Bozi

0800 / 330 1000, da werden Sie geholfen.

Gruß,
Steve

  1. Das was Steve sagt und 2. ich glaube man muss es explizit mit rein schreiben. Hast du für den DSL und den Telefonanschluss zwei verschiedene Verträge oder nur einen für beides?

Genau weiß ich es leider auch nicht. Grüße.

Der Frager weiß es übrigens auch nicht! :smirk:

Glückauf!

Hallo,

dein Vertrag hat einen Namen, etwa Call&Surf.
Wenn der Vertrag gekündigt wird, dann kann man nicht anrufen (Call) und kommt nicht mehr ins Internet (Surf).
Bei URALTEN Verträgen mag es sein, dass man den DSL Teil separat abgeschlossen hat und bezahlt, das klärt aber ein Blick auf die Rechnung.

Zusatzleistungen:
Endgeräte-Service-Paket: Das ist z.B, die Miete eines Routers. Stünde dann aber auf der Rechnung.
IT-Sofort-Service: Das ist eine Option, die dafür sorgt, dass bei einer Störung an den eigenen PCs ein Techniker kommt. Stünde dann aber auch auf der Rechnung.

Du möchtest umzugsbedingt kündigen?
Steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu oder musst du die Restlaufzeit beachten?

Hallo,
danke erstmal für die Antworten. Also, ich habe den Vertrag vor 11 Jahren abgeschlossen. Und ja, ich meine es ist dieser Call&Surf Vertrag. Kostet 39,95 Euro im Monat. Ich bekomme nur 1 Rechnung monatlich, mit diesen 39,95, da ist alles drin enthalten (Telefon, Internet).
So wie ich gelesen habe, gibt es bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht. Leider.

Hallo,

mit Kündigung dieses Anschlusses wird der Vertrag komplett beendet.

Weitere monatlich wiederkehrende Entgelte gab es nicht auf der Rechnung?
Es gibt Leute, die seit Jahrzehnten monatlich einstellige Euro-Beträge für ein Telefon als Miete bezahlen, welches schon vor Jahren weggeschmissen wurde!

Das korrekte Vorgehen bei einem Umzug ist, dass du zunächst prüfen lässt, ob am neuen Standort dein alter Vertrag zu GLEICHEN Bedingungen (selber Preis für die selbe Leistung) verfügbar ist.
Wenn das nicht der Fall ist, dann sind nur noch drei Monate zu bezahlen und man ist aus dem Vertrag entlassen.
Dieses Sonderkündigungsrecht gibt es erst seit ein paar Jahren im Telekommunikationsgesetz, man findet noch viele Aussagen im Internet, die vor dieser Änderung geschrieben wurden und somit vollkommen falsch sind.

Wenn der Vertrag am neuen Standort weitergeführt werden kann, dann spricht ja nichts dagegen.
Die alte Laufzeit verlängert sich nicht,
die monatlichen Kosten und Leistungen bleiben gleich,
es wird nur ein einmaliges Entgelt fällig, dass aber nicht höher als die Einrichtungskosten bei einem Neuanschluss sein darf („Einrichtung umsonst“-Aktionen gelten dabei nicht!).

Die Telekom ist - entgegen mancher Aussagen - recht kulant.
Wenn z.B. ein junges Paar zusammenzieht, dann drücken die ein Auge zu - wenn zumindest ein Telekom(!)-Vertrag bestehen bleibt.

Hallo X-Strom,
nein, andere Kosten gibt es nicht. Es ist nur Festnetz und DSL Flat.
Zu der Sonderkündigung: ich habe jetzt eine 6000 Leitung, das ist auchdas mindeste, was ich brauche (Video on demand). Da wo ich hinziehe ( Dorf) ist nur DSL 2000 verfügbar. Das ergab jedenfalls die Verfügbarkeitsprüfung:
MagentaZuhause
Sorgloses Telefonieren, Highspeed-Surfen und wahlweise brillantes Fernsehen –
natürlich im besten Telekom-Netz.
MagentaZuhause (mit bis zu 2 MBit/s)

Und das ist mir einfach zu wenig. Zumal ich auch nicht glaube, dass dort 2 Mbit ankommen. Bei meiner 6 Mbit Leitung kamen auch nur 3,5 an.
Wäre das ein Sonderkündigungsrecht?

Ich zitiere mal eine vereinfachte Regelung aus dem Telekommunikationsgesetz, §46 Abs.8:

[Die Telekom] , die mit einem Verbraucher einen Vertrag [...] geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Ich versuche es einfach mal mit der Sonderkündigung. Mehr als Nein sagen, können die nicht. Danke dir!