Ist Mitwirkung im KatS noch ein muss?

Situation:

War 2008 bei der Bundeswehr, wurde zurückgestellt, habe eine KDV beantragt (und diesen auch durchbekommen) und bin nun seit einer gewissen Zeit beim THW.

Meine damalige Verpflichtungszeit waren 6 Jahre.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Wird die Verpflichtungszeit automatisch auf 4 Jahre gestuft?

  2. Was passiert, wenn ich jetzt beim THW rausfliegen sollte (wegen Fehlzeiten durch Studium)? Da die Wehrpflicht ja ausgesetzt wurde, würde mich interessieren, was jetzt passieren kann bzw würde.

Sollte vllt noch erwähnen, dass ich im 3. (fast 4.) Semester meines Studiums bin und etwas über 2 Jahre beim THW.

Würde mich auf schnelle und konkrete Antworten freuen.

Mit freundlichen Grüßen

JavaGeek

Hallo JavaGeek,
leider kenn ich mich im rechtlichem Bereich nicht sonderlich gut aus, ich würde dir empfehlen dich an deinen Ortsbeauftragten zu wenden.
Zum Punkto Verpflichtungszeit, denke ich das sich das wie mit der Wehrpflicht verhalten wird, so dass ein bestimmter Stundenstatz zu erfüllen ist, dieser wird dann aller wahrscheinlichkeit nach auch beim THW gelten.
Aber wie gesagt mit 100%iger sicherheit kann ich da nichts sagen.

Nette Grüße
Dr. Console

Hallo,

  1. Wird die Verpflichtungszeit automatisch auf 4 Jahre
    gestuft?

Nein, Du musst einen Antrag stellen. Meines Wissens nach formlos möglich.

bin etwas über 2 Jahre beim THW.

Ok, dann reduziert sich Deine Zeit autom. auf vier Jahre.

  1. Was passiert, wenn ich jetzt beim THW rausfliegen sollte?

Ich vemute, nichts.
Einer Rückmeldung zum Kreiswehrersatzamt müssten meines Wissens nach Ermahnungen über Verletzungen der Dienstpflicht (bspw. zu wenig Anwesenheit) vorhergehen. Wenn Du solche bekommen haben solltest, kann eine Entlassung bevorstehen.
Hoffe, ich konnte Dir helfen.

Hallo JavaGeek,

ich habe bisher noch keine verlässliche Information über die aktuelle Verfahrensweise.
Die Verpflichtungszeit wird automatisch in Deinem Ortsverband in Deiner Akte vermerkt und bei Ablauf wirst Du gefragt, ob Du Dich weiter freiwillig verpflichten möchtest. Deine Antwort wird an das Kreiswehrersatzamt weitergeleitet, da bei Beendigung des Dienstverhältnisses Du unter Umständen zu Reserveübungen eingezogen werden könntest. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem das passiert ist.
Die übliche Vorgehensweise ist daher sich freiwillig zu verpflichten und später die Mitwirkung im THW zu beenden. Das Ausscheiden aus dem THW wird nämlich nicht weitergeleitet.

Als Hinweis kann ich dir geben rechtzeitig Dich beim THW zu beurlauben aufgrund Deines Studiums.

Ich hoffe, einige gute Hinweise gegeben zu haben.

Gruß
Thomas Peetz

Hallo JavaGeek,

entschuldige meine stark verspätete Antwort (bin leider nich so oft im WerWeißWas^^)

Also, durch die Aussetzung der Wehrpflicht muss auch niemand mehr zum KatS. Allerdings wäre es schön, wenn du dabei bleist und der Organisation, die sich ja allein auf freiwillige Helfer verlassen muss, weiter unterstützt.

Was ich dir sagen kann in puncto Studium: Bei den Studenten in meiner Gruppe halte ich es so, dass sie während der Klausurphasen auch mal zuhause bleiben können, wenn sie lernen müssen.
Wenn Helfer zu häufig gefehlt haben, haben sie halt die Stunden an Sonderdiensten (z.B. THV) wieder rausgeholt.
Ich selbst bin während meines Studiums zu den Diensten (1x pro Monat, samstags) heimgefahren (was den Vorteil hatte: ich hab meine Wäsche gewaschen bekommen^^)

Zudem weiß ich nicht, wie schnell euer OV mit rausschmeißen ist. Immerhin kassiert er für dich als aktiven Helfer Geld :wink:

Solltest du KF sein, der seinen Schein vom THW bekommen hat, bist du weiterhin für die KF-Zeit verpflichtet, weil das nichts mehr mit Wehrpflicht zu tun hat. Im Falle des Ausscheidens musst du ggf. Rückzahlungen leisten.

Eine Sache möchte ich dir aber noch ans Herz legen: die rechtliche Lage ist eigentlich klar: du musst eigentlich nimmer hin. Aber sprich bitte mit deinem Gruppenführer offen über das Problem. Wir müssen ja schließlich auch planen können. Es ist immer ärgerlich, wenn ein Helfer geht, allerdings ist es frustrierend, wenn die Leute einfach nimmer kommen und man mit ihnen rechnet.

Grüße,
TRS13

Hallo und Sorry wegen der späten Antwort,

  1. die Einstufung erfolgt meines Wissens nach automatisch.
  2. Vor der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht stand man sofort und in voller Höhe dem Kreiswehrersatzamt zur Verfügung. Was die dann mit einem machen, ist deren Laune vorbehalten…
    Jetzt gilt die Aussetzung der Wehrpflicht. Wie das aber im Detail aussieht, entzieht sich meiner Kenntniss.

Auf jeden Fall sollte man mal mit dem OB des OVs reden, wie man sich arrangieren kann bzw. wie es weiter gehen kann, Studium und Dienst.

Wie ging es denn bisher?

Ich hoffe, ich konnte trotz der Verspätung helfen

Ingo