Ist Preisauszeichnung bindend?

Hallo,

eine Frage zur Preisauszeichnung von Waren:

Wenn auf einer Ware ein Preis steht ist dieser dann bindend für den Verkäufer?
Ich hörte hierzu zwei verschiedene Meinungen.
Einmal ja, ist bindend, d.h. wenn auf einer zwei Etiketten kleben gilt das billigere. Deswegen müssen alte Etiketten immer unkentlich gemacht werden.
Die andere, nein eine Preisauszeichnungist lediglich eine „inviatio ad offerendum“ ( so angeblich der jur. Fachausdruck), also nur eine Einladung des Händlers zu einem bestimmten Preis etwas erwerben zu können.

Was stimmt denn nun?

Mit freundlichen Grüssen

Martin

Hallo Martin,

Die andere, nein eine Preisauszeichnungist lediglich eine
„inviatio ad offerendum“ ( so angeblich der jur.
Fachausdruck), also nur eine Einladung des Händlers zu einem
bestimmten Preis etwas erwerben zu können.

Ein invitatio ad offerendum ist ein Angebot, welches der Händler abgegeben hat und eine breite Masse anspricht.
Hierzu vergleichbar Werbeprospekt in der Zeitung.

sollte dieses Angebot deutlich unter möglichen Verdienstpreisen liegen, steht die Frage im Raum, was will der Verkäufer erreichen und somit folgt schnell eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverzerrung.

Aber ansonsten kann der Verkäufer den fälschlichen Preis anfechten… wegen Irrtumsmangel …
wenn er es merkt,… sonst ist der Kauf wirksam… :smile:

In diesem Sinne…
ich hoffe etwas geholfen zu haben…

Marco

Hallo Martin,

Die Preisauszeichnung gibt dir als Verbraucher nicht den Anspruch, auf die Übergabe eines Objekts zu dem ausgewiesenen Preis beharren zu dürfen. Eine beabsichtigte Falschetikettierung kann durch zuständige Verbraucherschutzvereine abgemahnt werden. Ansonsten kommt es auf den guten Willen der Verkäufer an, oft erlebt man ja, dass ein an der Kasse anders als auf dem Etikett ausgewiesener Preis dann vom Geschäftsstellenleiter im Nachhinein korrigiert wird zu Gunsten des Kunden. Aber ich habe auch schon bei Stresseinkaufszeiten auf meine bessere Position verzichtet, wenn ich sah, dass die Kassiererin absolut überfordert war und die Warteschlange knurrender Kunden bis in in die Hygieneartikelabteilung reichte.

Gruß, bebro

Hallo,

eine Frage zur Preisauszeichnung von Waren:

Wenn auf einer Ware ein Preis steht ist dieser dann bindend
für den Verkäufer?
Ich hörte hierzu zwei verschiedene Meinungen.
Einmal ja, ist bindend, d.h. wenn auf einer zwei Etiketten
kleben gilt das billigere. Deswegen müssen alte Etiketten
immer unkentlich gemacht werden.
Die andere, nein eine Preisauszeichnungist lediglich eine
„inviatio ad offerendum“ ( so angeblich der jur.
Fachausdruck), also nur eine Einladung des Händlers zu einem
bestimmten Preis etwas erwerben zu können.

Was stimmt denn nun?

Mit freundlichen Grüssen

Martin

Hallo Martin,

es handelt sich grds. um eine invitatio ad offerendum; diesen Ausdruck gibt es im Gesetz nicht. Es geht hierbei um Willenserklärungen und ihre Auslegungen. Gibt jemand etwa in einem Werbeprospekt einen Preis an, kann er damit unmöglich meinen, daß es sich um ein verbindliches Angebot handelt. Dann müßte er nämlich mit jedem einen Vertrag schließen, der kommt, ganz gleich, wer es ist und wieviel er von der angebotenen Ware haben will. Das KANN nicht gemeint sein, folgert man daraus ganz richtig. Sorry, es ist nicht so leicht, das hier darzustellen, aber i. E. ist festzuhalten, daß eine solche Preisauszeichnung nicht bindend ist.

Kommt ein Vertrag zustande, dann allerdings zum „falschen Preis“; der Verkäufer kann dann aber anfechten. Unterläßt er dies, muß er erfüllen.

Christian