Hallo, da die meisten Dskussionen hier sehr alt sind und ich nicht genau weiß ob es zur Zeit neue Urteile gibt meine Frage.
Ist im allgemeinen die Reisezeit als Arbeitszeit anzusehen wenn einen der Arbeitgeber ins Ausland schickt? Wir nehmen an im Arbeitsvertrag steht das der Arbeitnehmer zu Reisen bis 2 Monate verpflichtet ist. Auf Weisung des Arbeitgebers.
Grüße