Zunächst einmal ist es interessant, wie heftig du deine
Theorie verteidigst und mir ein fehlendes Bewusstsein für
„Rechtsstaatlichkeit“ unterstellst.
Das war eine Retourkutsche, denn den Sensibilitätsmangel hast du ins Spiel gebracht. Mein Ansinnen war es nur, dir zu zeigen, dass man mit demselben Begriff auch gegen deine Position Stellung beziehen kann.
Dass ich meine „Theorie“ verteidige, versteht sich von selbst, zumindest würde es das, wenn ich eine Theorie aufgestellt hätte. Ich kann aber keine erblicken.
Das Geschilderte hat rein gar nichts mit „Sexualität“ oder mit
„Sexualmoral“ zu tun, sondern mit Missbrauch.
Schwupps, schon wieder ein Leerargument. Dass es sich um Missbrauch handelt, ist ja gerade deine Behauptung und nicht der Beleg dafür.
Wir sprechen von
einem Lebewesen und nicht von einer Gummipuppe, an der sich
jemand befriedigt. Ebenso gut könntest du einem Vergewaltiger
zugutehalten, dass er eine andere Sexualmoral hat als das
Opfer.
Du hast meinen Beitrag entweder nicht verstanden (schlimm) oder du hast ihn verstanden und verdrehst nun absichtlich meine Worte (noch schlimmer). Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim potenziellen Opfer eine Schädigung entstehen muss, damit eine Strafbarkeit gerechtfertigt wäre. Und das gilt auch für das Vergewaltigungsopfer. Dieses wird in seinen Rechtsgütern verletzt, und darum ist Vergewaltigung zu Recht strafbar. Ein Tier kann nun nicht in seinen Rechtsgütern verletzt werden, weil es nicht rechtsfähig ist, aber gleichwohl setze ich denselben Maßstab an: Ein Verhalten, das dem Tier schadet (das wird bei Sodomie vielleicht oft der Fall sein; ich weiß es nicht), gehört verboten und bestraft. Das ist aber auch jetzt schon so, wenn vielleicht nicht ausreichend, wie der Umgang mit Tieren zeigt. Die Frage lautet ja, ob man explizit Sodomie unter Strafe stellen soll, also ein Verhalten, das durch Gesetze, die das Tier vor Leiden schützen, nicht abgedeckt wird. Und dafür fehlt die Begründung, auch in deinem aufgeregten Text.
Auch eine Vergewaltigung ist keine Form von Sexualität,
sondern ein Machtmissbrauch. Mit deiner Argumentationslinie
bliebe jeder Missbrauch oder Vergewaltigung eines Babys, eines
Kleinkindes oder eines Bewusslosen straflos, weil das Opfer ja
keine körperlichen Verletzungen davonträgt und sich der Täter
„nur“ befriedigt hat.
Schon wieder falsch! Von rein körperlichen Verletzungen habe ich nichts, aber auch gar nichts gesagt. Ich habe es auch nicht gemeint. Du setzt dich gegen Argumente zur Wehr, die ich nicht gebracht habe. Wen willst du mit diesem rhetorischen Trick überzeugen? Mich jedenfalls nicht.
Auch Exhibitionismus bliebe straflos.
Exhibitionismus gehört auch straflos, allerdings aus anderen Gründen. Ich halte den Unrechtsgehalt für so niedrig, dass das locker als Ordnungswidrigkeit belangt werden könnte. Da das Argument aber ein ganz anderes ist, gehört es nicht hierher.
Wen kümmert da schon die altbackene „Sexualmoral“?
Das Problem ist doch: Du darfst anderen Leuten deine höchstpersönliche Moral nicht aufzwingen. Du kannst sogar keusch sein, wenn du willst, aber du kannst es nicht von allen anderen verlangen.
Deine Argumentationsschiene wird übrigens auch von Pädophilen
in den einschlägigen Foren vertreten … nur zu deiner Info.
Mit Kinderschänderei ist es genau dasselbe. Der Strafgrund für dieses Verhalten kann nicht darin liegen, dass es allgemein gegen die Moral einer sexualfeindlichen Gesellschaft ist, Sex mit Kindern zu haben. Wenn Kinder Spaß an der Sache hätten und keinen Schaden davon tragen würden, könnte man sexuellen Verkehr mit ihnen nicht einfach so bestrafen. Offenbar verhält es sich aber ganz anderes: Sie haben keinen Spaß daran, und sie erleiden Schaden. Darum gehört Sex mit Kindern bestraft. Wenn Pädophile etwas vertreten, das richtig ist, dann kann ich übrigens auch nix daran machen. Mich in die Ecke von Pädophilie zu rücken, das solltest du dir sehr gut überlegen.
Für mich ist das Strafrecht immer auch eine Frage dessen, was
eine Gesellschaft tolerieren möchte und was nicht.
Ja, aber für den Rechtsstaat ist die Sache komplizierter. Jeder Eingriff in das Grundrecht auf Entfaltung der freien Persönlichkeit bedarf einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Dafür muss die Einschränkung ein legitimes Ziel verfolgen und dabei geeignet, notwendig un im engeren Sinne angemessen sein.
Der
Missbrauch von Tieren als Befriedigungsvorlage gehört für mich
garantiert nicht dazu.
Du sprichst immer unscharf von Missbrauch, ohne dass du das näher erläutern kannst.
Wenn du hierzu eine andere Meinung
vertrittst, steht dir das selbstredend frei.
Ich meine, dass es so weit als irgend möglich verboten gehört, Tiere zu quälen. Nur deswegen bin ich übrigens Vegetarier, nicht etwa, weil ich den Fleischverzicht so gesund finde oder kein Fleisch mag.
Allerdings
solltest du dann doch bitte künftig davon absehen, mir ein
fehlendes Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit zu unterstellen.
Aber wieso denn? Vielleicht kann man auch die Ansicht vertreten, dass Sex mit Tieren per se verboten gehört. Rechtsstaatlich argumentiert man aber nur mit einer klaren Begründung. Die fehlt bei dir völlig. Du schreibst viel und sagst wenig. Du kannst insbesondere nicht erklären, warum es unter Strafe gestellt werden soll, sexuell mit Tieren zu verkehren, wenn und soweit die Tiere darunter nicht leiden oder es ihnen sogar Spaß macht. Es gibt ja Situationen, in denen Menschen z.B. Pferde stimulieren, weil sie das Sperma für die Zucht brauchen. Keine Ahnung, aber ich nehme mal an, das Pferd findet das ganz gut. Wenn dem so ist: Wieso ist es dann zu verbieten, auch wenn es nicht um die Zucht geht? Deine Argumentation: Weil du es irgendwie unmoralisch findest. Und wo kommen wir dahin, wenn Leopold jetzt bestimmt, was erlaubt und was verboten ist, und wenn er das nach Gutdünken entscheidet? So kann eine Demokratie nicht funktionieren und ein Rechtsstaat schon mal gar nicht.
Und bevor du dich da verrennst: Ich habe weder eine geschlechtliche Neigung zu Kindern noch zu Tieren.
Mevius