Ist sowas auch in Deutschlande erlaubt?

Hi ihr alle,
vor einiger Zeit ist mir beim Rumstöbern in Google Bilder das hier ins Auge gesprungen: http://www.gillout.com/mobilitaet/porsche_ferdinand_… . Das „Auto“ selbst ist in Östereich auf der straße, was dort somit auch erlaubt ist. Dürfte man in Deutschland auch mit so einem „Vierrädrigen Tandem Fahrrad“ fahren? Es gibt ja diese dreirädrigen Einkaufsräder auch als Tandem. Jetzt würde nur ein 4. Rad fehlen. Darf ich auch mit so einem GT3 in Deutschland fahren?

Schonmal danke im Voraus

Gruß
Posaunenhuper

Ali nix weiß

Das glaube ich zwar nicht, doch vielleicht weiß jemand anderes hier genaueres.

LG

keine Ahnung

ich wüsste nicht warum

Mmh, das Teil ist am ehesten vergleichbar mit einem Velomobil. Wie da die Straßenzulassung aussieht, weiß ich nicht. Eigentlich ist das GT3 ja per Definition ein Fahrrad: „Jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher
Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird“.
Ich weiß aber nicht, wie das z. B. bei einer bestehenden Radwegebenutzungspflicht ist.
Vielleicht müsste man hier in der Zulassungsstelle fragen, als was dieses Vehicel einzuordnen ist.

Hi ihr alle,

vor einiger Zeit ist mir beim Rumstöbern in Google Bilder das hier ins Auge gesprungen :http://www.gillout.com/mobilitaet/porsche_ferdinand_… .
Das „Auto“ selbst ist in Östereich auf der straße, was dort somit auch erlaubt ist. Dürfte man in Deutschland auch mit so einem „Vierrädrigen Tandem Fahrrad“ fahren? Es gibt ja diese dreirädrigen Einkaufsräder auch als Tandem. Jetzt würde nur ein 4. Rad fehlen. Darf ich auch mit so einem GT3 in Deutschland fahren?
Schonmal danke im Voraus
Gruß
Posaunenhuper

Hallo,

das ist so auch in Deutschland erlaubt.
Wenn kein Motor drin ist…
Und ich darf natürlich nicht überall damit fahren
(Kraftfahrstraßen, Autobahnen, pp…)

Gruß

Hans Niemann

Hey,
danke war super hilfreich. Naja… und auf der Autobahn würd ich sowieso nich damit fahren :wink:

LG

Lukas

weiss ich nicht

Hallo Pos…!
Ich weiß es nicht! Hier meine unverbindliche Meinung:
Das von dir zitierte Bild konnte mein Computer nicht finden,
wahrscheinlich gibt es es nicht mehr. Irgendwelche Bilder
kann jeder ins Netz stellen egal wo sie gemacht wurden.
Im Net habe ich ein Bild gefunden: ein Fahrrad mit 4 Rädern
und 4 Personen. Allerdings nicht verkleidet, sondern deutlich
als Rad zu erkennen und nicht als Auto, vielleicht spielt das
eine Rolle. Vielleicht spielen Abmessungen eines solchen
Gefährts eine Rolle? Es gibt Gemeinden, die erlauben örtlich
und zeitlich begrenzt exotisch Gefährte wie z.B. eine Pferde-
kutsche mit Bierfass und Gästen. Gruß er und ich.

Hey,
super. Danke. Wenn ich jetzt alle Antworten hier zusammen fasse, dann komme ich zu der erkenntnis, dass im großen und ganzen so ein „Fahrrad-auto-dings-bums-da“ doch schon große möglichkeiten hat bei mir hier in Frankfurt auf der Straße rum zu gurken.

Danke vielmals an euch alle

Darf ich vllt. einen „E- Hilfsmotor“ einbauen? So ein Teil ,dass auch bei solchen Elektro-Einkaufsrädern dran ist.

Hallo,

kann jetzt erst antworten.
Und: lass es mit dem Motor.
Nach meinen Recherchen ist es so, dass bei zweispurigen Fz kein Hilfsmotor eingebaut werden darf.
Gibt aber durchaus auch andere Meinungen.
Tip:
Frag mal bei deinem zuständigen Verkehrsamt an, bei der Zulassungsstelle.
Die können auch eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Aber ich befürchte, du bräuchtest eine Einzelzulassung bzw eine ABB.
Das ist unbezahlbar. Lohnt sich nur für Firmen, die viele Fz dieser Art herstellen und verkaufen wollen.

Pass also auf.
Ein Verstoß könnte in Richtung Verkehrsvergehen gehen. Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Punkteandrohungen lägen meiner Ansicht zusätzlich vor.

Gruß

Hans Niemann

Darf ich vllt. einen „E- Hilfsmotor“ einbauen? So ein Teil
,dass auch bei solchen Elektro-Einkaufsrädern dran ist.

Hallo Pos…! Nachtrag zu meiner Antwort vom 22.05.2011 13:12 Uhr + 34 Tage:
Keine Sauftouren mehr: Gericht in Münster verbietet Bierbike-Touren(am 23.11. 2011):
Mit Musik und guter Laune haben Junggesellen-Abschiede auf „Bierbikes“ schon die Geduld von manchem Autofahrer auf die Probe gestellt. Jetzt hat das nordrhein- westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die rollenden Partytheken mit Bierfass, Zapfanlage und Musik-Beschallung ausgebremst. Betreiber der Räder dürfen zwischen Rhein und Weser künftig nur noch mit einer Sondergenehmigung auf die Straße, urteilten die zuständigen Richter in Münster. Denn Hauptzweck sei nicht die bloße Fortbewegung, sondern das Feiern. Die Entscheidung könnte bundesweite Signalwirkung haben.
Das Verfahren hat bundesweiten Pilotcharakter, denn in etlichen Städten sind die Gefährte inzwischen zu Vergnügungsfahrten unterwegs. Mit langsamen 6 bis 10 km/h rollen die 2,30 Meter breiten Räder auf der Straße, verursachen zuweilen Staus und ziehen den Unmut vieler Autofahrer auf sich. Bis zu zwölf Mitfahrer strampeln und trinken frisch Gezapftes, während ein nüchterner Fahrer lenkt und bremst. Vollständige Artikel bei:
Quelle1:
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/ar…
Quelle2:
http://www.focus.de/panorama/welt/keine-sauftouren-m…
Allgemeine Information: wähle bei Google: Bierbike
Gruß er und ich (Erich Clausen).

Ich bin erst 14 und hab da eigentlich noch nich an Bierbike-Touren gedacht. Vielleicht komm ich in 6 Jahren nochmal drauf zurück. Aber das, mit dem Verbot ist gut zu wissen. Danke.

…habe beim durchstöbern meines W W W Kontos noch diese Frage entdeck.
Ich gehe mal davon aus, dass sie nach so langer Zeit bereits beantwortet wurde.
Falls nicht, bitte nochmal melden…danke.
M.