Servus,
Taubers Vorschlag ist wohl allen bekannt. Falls nicht:
Möglichkeiten im Kampf gegen rechte Hetze, so Tauber weiter, biete etwa der bislang nicht genutzte Artikel 18 des Grundgesetzes. Dort stehe, dass derjenige entscheidende Grundrechte wie Freiheit der Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Lehrfreiheit oder Versammlungsfreiheit verwirken könne, „der diese Grundrechte ‚zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht‘“.
(Der Spiegel bezieht sich auf einen Kommentar Taubers in der Welt, der sich aber hinter einer Paywall verbirgt.)
In einer Reaktion darauf bezeichnete Alice Weidel das Ganze als ‚verfassungsfeindlich‘:
„Das ist ein Vorschlag repressiver Systeme und Diktaturen“, sagte Weidel der Deutschen Presse-Agentur. Der CDU-Politiker habe wohl schon genau definiert, „wen er dann für sich als demokratiefeindlich einschätzt“. Die AfD-Bundestagsabgeordnete erklärte: „Taubers Forderung ist aus meiner Sicht klar verfassungsfeindlich.“
Zu Orientierung hier auch der Artikel des GG, auf den sich Tauber bezieht:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Daher meine Frage: Wie kann der Verweis auf einen Artikel des GG „verfassungsfeindlich“ sein?