Ich hatte ein Beratungsgespräch bei einer Fachärztin vereinbart. Die Kosten für diese Beratung waren mit 50€ vereinbart. Dieser Betrag sollte bei Zustandekommen einer möglichen Operation verrechnet werden.
Das Gespräch war gut und die Ärztin schickte mir ein paar Tage später auch ein Schreiben an die Krankenkasse mit genauer Kostenaufstellung.
Ein paar Tage später erhielt ich dann von der Ärztin eine Rechnung. Allerdings beträgt der Rechnungsbetrag jetzt nicht 50€ sondern 150€. Begründung (zitiert aus dem Schreiben der Ärztin": „Auf ihren Wunsch habe ich im Anschluss an die sehr ausführliche Beratung und körperliche Untersuchung ein Schreiben an die Krankenkasse mit einer genauen Kostenaufstellung angefertigt. Aus diesem Grunde haben Sie statt der Rechnung über die einfache Beratungsgebühr eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) bekommen.“
Ich war sehr erstaunt, da ich während des Gespräches nicht darüber informiert wurde, dass dieser Bericht nicht Bestandteil des Beratungsgesprächs sei. Weder hat die Ärztin mich verbal (geschweige denn schriftlich) darauf hingewiesen, noch konnte man aus ihrer Gesprächsführung schließen, dass mit dem Bericht die GoÄ die Kosten bestimmt.
Als komplett fachfremd fühle ich mich regelrecht über den Tisch gezogen und habe den Eindruck, dass die Beratungsgebühr von 50€ nur eine Art „Lockangebot“ ist.
Meine Frage: ist die Vorgehensweise dieser Ärztin rechtens? Hätte sie nicht im Gespräch anzeigen müssen (verbal oder schriftlich), dass ab einer bestimmten Leistung die GoÄ herangezogen wird?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Grüße,
Thomas