Die Relation ist nun mal keine absolute. Das kann in der Praxis aufgrund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Parameter nicht funktionieren. Daher geht das Strafrecht ja auch von Strafrahmen und nicht von fixen Strafen aus. Und die Übergänge der einzelnen Delikte können bei unterschiedlicher Auslegung bestimmter Aspekte durchaus fließend sein. Nur in einer gelenkten Justiz (die wir aufgrund schlechter Erfahrungen nicht wirklich wieder in Erwägung ziehen sollten), kommt man dahin, dass man Meinungsstreit verbietet, komplexe Sachverhalte auf 1, 2, oder 3 Merkmale reduziert, und darüber eine dann vordergründig „stimmige“ Positionierung von Taten auf einer Skala hinbekommt.
Insoweit ist es zwar vielleicht auf den ersten Blick unbefriedigend, wenn Delikte aufgrund diverser jeweils individuell zu betrachtender Einzelaspekte einer unterschiedlichen Bewertung unterfallen, sollte man aber auch nicht vergessen, dass es einen Instanzenzug gibt, und die Dinge letztendlich schon weit überwiegend in einem angemessenen Rahmen zu einem finalen Urteil kommen, bei dem dann auch diese Aspekte jeweils ihren „Korridor“ finden.
Was das Autorennen angeht, so geht es mir - wie eigentlich regelmäßig - gar nicht um ein grundsätzliches „zu streng“ oder „zu lasch“, als vielmehr um die Auseinandersetzung mit dem Einzelaspekt „bedingter Vorsatz“, den ich (und viele andere Juristen) hier als nicht erfüllt ansehe. Dass dies dann am Ende zu einer anderen, und in diesem Fall milderen Strafe geführt hätte, wäre nur eine Konsequenz aus dieser anderen - in meinen Augen passenderen - Auslegung dieses Einzelaspektes gewesen. Und genau da setzt eben meine Kritik an, dass in der Laiensicht gerne die hohe Strafe das Ziel sein soll, und nicht die richtige Rechtsauslegung und -Anwendung.