Folgendes ist los:
Ist ja nett, dass er sich im zweiten Anlauf (… …) entschuldigt (ein Schelm, wer böses dabei denkt) und ein Geständnis ablegt (alles andere wäre ja auch grotesk), aber eine Sache ist meines Erachtens doch eher merkwürdig:
Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung droht dem Mann eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Das ist kein Mordversuch? Warum?
Die Sache mit dem Alkohol und den Drogen hat ja zunächst noch keinerlei Auswirkung…
Zum Vergleich:
Es ist Montagmorgen, kurz nach elf Uhr, im Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit. Sekunden vorher wurde Hamdi H. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das war „ausversehen“ passiert; die beiden wollten niemanden töten:
Natürlich hätten die beiden Männer keine Tötungsabsicht gehabt, sagt selbst der Richter in seiner Begründung.
Klar, die Höchststrafe ist angesagt … aber doch nicht für Mord im klassischen Sinne.
Der sogenannte „U-Bahn-Treter“ hatte hingegen sehr offensichtlich „vorsetzlich“ gehandelt, während die Dame gleichzeitig sehr viel Glück hatte. Jeder Dummkopf weiß, dass ein solch zielgerichteter „Anschlag“ (Treppe und so…) potenziell tödlich ist.
Oder wäre die Anklage anders ausgefallen, wenn die Frau es nicht überlebt hätte?
Gruß Oberberger
PS: Irgendwas stimmt hier nicht, glaube ich…