Achtung, Betrug. Deutsche Post erhebt keine Zollgebühren, sondern:
Warensendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort zur Zahlung fällig. Die Deutsche Post tritt in diesem Moment für ihre Empfängerkunden in Vorlage, übernimmt die Zahlung der Gebühren an den Zoll und zieht diese bei der Zustellung bzw. Übergabe in der Filiale wieder vom Empfänger ein. Dieser Aufwand ist unabhängig vom Wert der Ware und fällt auch bei Waren mit geringem Warenwert an, sofern Einfuhrabgaben kassiert werden müssen. Für diese Leistung erhebt die Deutsche Post eine Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR.
Die Lagerung von Postsendungen bei der Zollstelle ist kostenpflichtig und beträgt 0,50 EUR po Kalendertag. Die Lagerkosten werden jedoch erst ab 5 EUR erhoben, also ab dem 10. Kalendertag der Lagerung.
Alle Einfuhrabgaben sind von Ihnen bei der Zustellung in bar bzw. bei Übergabe in einer Filiale mittels der dort verfügbaren Zahlungsoptionen zu entrichten.