Servus,
der könnte allenfalls problematisch sein, wenn bei Vertragsabschluss allen außer dem Kreditnehmer selbst bekannt wäre, dass seine Leistungsfähigkeit zur Tilgung mit Sicherheit schon früher enden wird, d.h. der Darlehensgeber von vornherein darauf abzielt, das Grundstück zu verwerten, mit dem der Kredit besichert ist - kommt beiläufig überaus selten vor, weil die Verwertung von Sicherheiten auch für auf Immobilienfinanzierung spezialisierte Banken einen mordsmäßigen Aufwand mit sich bringt, den man sich lieber nicht sehenden Auges ans Bein bindet.
Wenn aber die kleinen monatlichen Leistungen ohne weiteres aus dem Ertrag des Grundstücks zu leisten sind, sei es durch den Kreditnehmer oder durch seine/n Erben, ist er frei darin, ob und wie er das Grundstück belastet. Es gibt kein Recht der Erben auf ein unbelastetes Erbteil, das hier einer Kreditvergabe an eine ältere Person entgegenstünde.
Ob der Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Lage war, dieses Geschäft und seine Folgen zu übersehen, steht auf einem anderen Blatt - es gibt kein Mindestalter für Demenz und es gibt Demente, die lange Jahre hervorragend dissimulieren. Der Notar, der am Grundbucheintrag der Sicherheit beteiligt war, hatte aber offenbar keine Zweifel daran, dass der Kreditnehmer wusste, was er tat und mit welchen Folgen das verbunden war.
Schöne Grüße
MM