Ist Vorstellungsgespräch 'Wichtiger Grund'?

Liebe Experten,

ich konnte einen Beratungstermin vom Arbeitsamt nicht wahrnehmen, weil ich kurzfristig ein Vorstellungsgespräch hatte. Ist ein solcher Vorstellungstermin ein „wichtiger Grund“ im Sinne des Arbeitsamtes oder kann das Arbeitsamt das ablehnen und sagen, daß ich den Vorstellungstermin hätte verschieben müssen? Wie muß ich den Vorstellungstermin nachweisen?

Wer weiß Rat?

Danke,

Daniel.

Mahlzeit!

ich konnte einen Beratungstermin vom Arbeitsamt nicht
wahrnehmen, weil ich kurzfristig ein Vorstellungsgespräch
hatte. Ist ein solcher Vorstellungstermin ein „wichtiger
Grund“ im Sinne des Arbeitsamtes oder kann das Arbeitsamt das
ablehnen und sagen, daß ich den Vorstellungstermin hätte
verschieben müssen? Wie muß ich den Vorstellungstermin
nachweisen?

Ein Vorstellungstermin wird vom Arbeitsamt als wichtiger Grund anerkannt. Es empfiehlt sich, diesen Termin mit Hilfe einer Einladung zu selbigem nachzuweisen. Sofern man keine schriftliche Einladung vorweisen kann, sollte man sich von dem Unternehmen, bei dem man gewesen ist, formlos und kurz schriftlich den Termin bestätigen lassen.

Gruß vom

Dicken MD.

hi Daniel,
zunächst etwas grundsätzliches: Weder Dein Beratungstermin, noch Dein Vorstellungsgespräch wurde kurzfristig anberaumt.Mindestens ein Tag lag wohl dazwischen - Zeit genug, um mit Deinem Arbeitsvermittler zu kontakten und den Beratungstermin zu verschieben. Vielleicht hätte er Dir den ein oder anderen Tipp für die Vorstellung geben können, evtl. sogar eine finanzielle Unterstützung für Deinen künftigen Arbeitgeber anbieten können, was Deine Einstellungschancen bestimmt nicht verschlechtert hätte. Auch kann er Dir Informationen über die Firma nennen, soweit sie dem Arbeitsamt bekannt sind. Dazu ist er im Sinne der Beratung nach dem Sozialgesetz sogar verpflichtet. Auch um zum Beispiel Bewerbungskosten (Fahrkosten und Bewerbungsunterlagen, Passbilder etc.) vom Arbeitsamt erstattet zu bekommen, ist es notwendig, dass Du vorher einen mindestens mündlichen Antrag bei Deinem Arbeitsvermittler stellst. Also danach fragen!!! Andererseits kommt es nicht besonders gut, wenn Du ohne Not einen Termin versäumst, den Du locker hättest verschieben können. Jetzt musst Du im nachhinein schon Beweise dafür vorlegen, wofür im voraus ein einfaches Telefongespräch ausgereicht hätte. Lass Dir zur Sicherheit die Uhrzeit Deines Vorstellungsgespräches bestätigen.
mfg
erle

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Danke,

Daniel.

Hallo erle,

danke für deine Hinweise. Natürlich habe ich „in der Hitze des Gefechtes“ leichtfertig gehandelt da ich nicht beim Arbeitsamt angerufen habe, deshalb auch die Anfrage. Mich interessiert, ob man diese kleine Nachlässigkeit wieder gut machen kann oder ob ich deshalb mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werde.

Daniel.

hi daniel,
natürlich kannst Du das retten, aber wie gesagt mit etwas mehr Aufwand, als wenn du von Anfang an Deinen Vermittler mit eingeschalten hättest.
Wie gesagt, eine Bestätigung vom AG, bei dem Du dich vorgestellt hast, besorgen und, wenn die einigermaßen zeitgleich mit Deiner Einladung des Arbeitsamtes ist, wird ein „wichtiger Grund anerkannt“. Solltest Du nachmittags zum Arbeitsamt kommen und hast Dich vormittags vorgestellt, oder umgekehrt, wird es etwas schwieriger.
mfg
erle

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