Wenn ich in meinem Testament ein lebenslanges Wohnrecht für meinen Lebensgefährten eintrage, kann ich dann auch ohne Grundbucheintragung sicher sein, dass mein Sohn/Haupterbe sich daran halten muss.
Hallo!
Was hindert Dich daran dieses Dir offenbar so wichtige Recht im Grundbuch einzutragen ?
Doch wohl nicht die Notarkosten ?
So richtig sicher kannst Du nicht sein, denn wer soll es überwachen ?
Dann müsste der Lebensgefährte letztlich klagen um sein Recht durchzusetzen. Und warum ihn diesen absehbaren (zumindest denkbaren) Streitigkeiten aussetzen wenn es auch mit einem Federstrich beim Notar und Grundbuchamt klipp und klar gemacht werden könnte ?
MfG
duck313
Aber finanziell gesehen, kann das für den betreffenden auch richtig nach hinten losgehen, auch wenn das nur testamentarisch festgelegt würde.:
https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article152099613/Die-truegerische-Falle-beim-lebenslangen-Wohnrecht.html ramses90
Danke für Deine Antwort, aber bei einem Grundbucheintrag, habe ich keine Möglichkeiten mehr, das Haus ohne Einwilligung zu verkaufen.
Danke,
sehr interessanter Artikel - werde mir entsprechende weitere Infos einholen.
Warum das? Du wirst nur schwer(er) einen Käufer finden wenn Wohnrecht eingetragen ist.
Aber überleg doch erstmal, was du überhaupt willst: deinen Lebensgefährten absichern oder das Haus verkaufen?
Eben - deshalb möchte ich keinen Grundbucheintrag !
Bei einem testamentarischen Wohnrecht dachte ich an die Absicherung meines Lebenspartners, wenn bei Tod oder krankheitsbedingter Heimunterbringung unsere Partnerschaft besteht.
Sollte die Partnerschaft beendet werden/sein, gilt das Grundbuch-Wohnrecht weiterhin und mein Sohn müsste ihn auszahlen - was ich gelinde gesagt, in diesem Fall ziemlich unfair fände.
Kommt darauf an. Der Partner muss doch erheblich Erbschaftssteuer für sein Wohnrecht zahlen, Freibetrag 20.000 € und höchster Steuersatz Kl 3, Start bei 30 % für die ersten 300.000 € über Freibetrag. Das schmälert vielleicht die Lust auf das Wohnrecht.
Lass Dich mal rechtlich beraten, wie man das Wohnrecht im Testament oder Vermächtnis verankern könnte . Evtl. durch Einsetzung eines Testamentsvollstreckers (das könnte sogar der Partner sein !- als Miterbe allemal, als Vermächtnisnehmer bin ich unsicher- beraten lassen). Das hat den von Dir wohl beabsichtigen Vorteil des Widerrufs( durch neues Testament) solange Du lebst.
MfG
duck313
Diese Info ist genau das, was ich gehofft hatte, zu erfahren ! Vielen Dank !