Hallo.
Unsere Tochter hat in der Realschule das fach IT. Hier hat sie
einen leistungsnachweise (pln) geschrieben. Bei der Rückgabe
stand Note 6, da kein 10 Fingersystem geschrieben wurde. Von
den fehlen und Anschlägen wäre es ein 2 gewesen.
Wenn es hier nur um systematisches Tippen auf der Tastatur geht, hat das Fach den Namen „IT“ eher nicht verdient - aber sei’s drum.
und auch ein Mitschüler hätte es gesehen und Ihm es gesagt.
Petze! Abgesehen davon, daß ein Lehrer auf solche Aussagen allein erstmal nichts geben sollte: Wie hat jemand während eines solchen Tests Zeit, andere beim Tippen zu beobachten? Normalerweise ist man da hochkonzentriert mit seinem eigenen Kram beschäftigt.
Und dann frage ich mich, warum die Sache nicht sofort bzw. nach der Stunde mit deiner Tochter besprochen wurde. Was ist das für eine Vorgehensweise, wenn man ihr keine Gelegenheit gibt, sich zu verteidigen?
Was als würdet ihr tun? Gibt es nicht eine Art
Beurteilungsvorgaben / PrüfungsOrdnung für Realschulen??
Es gibt die Realschulordnung. In der steht: „Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel.“
Wenn man „Schreiben ohne 10Fingersystem“ als „unerlaubte Hilfe“ ansehen mag, mag das zutreffen. Dann hätte die Arbeit aber sofort beendet werden müssen.
Im Nachhinein hier etwas zu behaupten ist schon etwas fragwürdig.
Sollen wir zum VertrauensLehrer oder gleich Direktor ?
Ein Vertrauenslehrer als Vermittler kann hilfreich sein, muß aber nicht.
Gruß
Michael
Der einer Stegreifaufgabe im Fach „Maschinenschreiben“ die einzige 6 seiner gesamten Schullaufbahn zu verdanken hat und jetzt trotzdem recht flott tippen kann.