Hallo,
grundsätzlich ist der AnschlussINHABER zuerst in der „Schusslinie“. Sie müssten dann darlegen und beweisen, dass Ihre Tochter die eigentliche Nutzerin ist - diese wiederum, wer ihrer Freunde usw.
Das im Falle von Urheberrechtsverletzungen etc. durchzuführen, dürfte als sehr schwierig bewertet werden.
Auch wenn Ihre Tochter einen Router einsetzt, der interne IP-Adressen den anderen Mitbewohnern gewährt - die Beweislast, dass der Verstoß / irgendwelche kostenpflichtige Dienste etc. durch einen MItbewohner erfolgten und wenn ja, welcher, liegt inkl. der Auswertung bei Ihnen.
Es gibt zwar Wege, über interne Berechtigungskonzepte und Netzwerk-Protokollierung dies zu ermöglichen, aber da sollten Sie einen IT-Spezialisten ranlassen.
Und das Kennwort für den Router sollte auch nur Ihnen bekannt sein - mit allen Vor- und Nachteilen, z.B. im Wartungsfall.
Von daher wäre es etwas einfacher, den Anschluss auf Ihre Tochter selbst laufen zu lassen und ihr das Geld zu überweisen o.ä.
Das Problem besteht dann allerdings immer noch - für Ihre Tochter.
„Fremde“ im Netzwerk sind immer ein potentielles Sicherheitsrisiko. Man kann durch o.g. Massnahmen Protokollroutinen einschalten und auswerten, ähnlich, wie das Unternehmen machen, aber damit sollten Sie sich auskennen.
Hoffe, das hilft Ihnen ein wenig.
Gruß
FG