It-sicherheit bei unbekannten internetusern

Hallo, ich habe meiner Tochter zum Geburtstag einen Internetzugang (das Packet von 1u1 für 19,99)spendiert. Die Rechnung läuft bis auf weiteres über mich. Sie hat noch zwei Mitbewohner im Haus, denen sie den Zugang gegen einen Beitrag gewährt. Das Ganze läuft jetzt ca 2 Wochen.
Kann das u U zu einem finanziellen Fiasko für mich führen?auch mit den dazu gelieferten Telefonnummern…Downloads, hotlines etc?
Wie kann ich für meine Sicherheit sorgen?Indem nur sie ZUgang hat odetr kann ich locker bleiben, weil nur die Daten des jeweiligen PCs verantwortlich sind?

vielen Dank

Hallo
Es tut mir leid, bei den deutschen Angeboten kenne ich mich nicht aus. Ich würde mir aber eher die Frage nach der Haftung bei illegalen Aktivitäten machen (Musik-Downloads etc.). Die Haftung ist da bei Ihnen und es wird dann schwierig herauszufinden, wer es entsprechend war.
Beste Grüsse
Andreas

Hallo,

dieses Thema ist eigentlich kein IT-Sicherheitsthema, sondern ein Rechtsthema. Als Anschlussinhaber haftest Du immer voll für jegliche Art von krimineller Handlung, welche über Deinen PC passiert. Theoretisch müsstest Du mitprotokollieren, wer von den Usern was downloadet um somit nachweisen zu können, wer, was, an welchem Tag getan hat. Denn im Zweifel wirst Du dafür verantwortlich gemacht. Ist genauso, als wenn Du Dein Auto verleihst.

Ansonsten gilt das Übliche zum Thema IT-Sicherheit: Wenn möglich kabelgebunden betreiben, kein WLAN, wenn WLAN dann nur mit MAC-Adressen-Freigabe und mit sicherer Verschlüsselung.

Sich einen Anschluss zu teilen, ist zwar sicherlich zweckmäßig und kostensparend, aber man sollte genau wissen, mit wem man sich den Anschluss teilt.
Übrigens solltest Du damit gegen Deinen DLS-Vertrag verstoßen, denn die schließen normal das Sharing aus.

Viel Erfolg

Alexander

hallo,
So ganz verstehe ich noch nicht wonach gefragt ist und ich kenne auch den vertrag nicht.
Durch nutzungen die nicht in der flatrate enthalten sind (sondernummern auslandstelefonate, oft auch anrufe auf handynetz, internetnutzung ueber ein limitiertes volumen) fallen zusaetzliche kosten an.
Man kann bestimmt auch bei 1 und 1 limits
Einstellen lassen. Ansonsten geht das am router.

Mfg P

Hallo Andreas,

vorab: Dies ist keine Rechtsberatung. Hierzu bin ich weder qualifiziert genug, noch ist diese hier gestattet (FAQ 1129).

Ich beziehe mich hier also nur auf einige technische Hintergründe.

Zu:

"odetr kann ich locker bleiben, weil nur die Daten des

jeweiligen PCs verantwortlich sind?"

Spielt keine Rolle, da fast allen Beteiligten nur eine IP-Nummer bekannt ist, nehmlich diejenige, unter deren Namen ALLE Verbindungen nach aussen aufbebaut werden.

Es spielt also diesbezüglich keine relevante Rolle, ob der PC1, der PC2 oder der PC3 verantwortlich sind.

Technisch ist es natürlich möglich, intern jeglichen Netzwerkverkehr zu protokollieren, z.B. über einen Proxy-Server, bedarf aber eines gewissen Aufwands und Kenntnisse. Also nicht unbedingt alltagstauglich.

Als Anschlußinhaber (?) würdest du erst einmal für die „Fehlgriffe“ deiner Tochter in Anspruch genommen werden. Und so - wie von dir geschildert - auch für die ihrer Mitbewohner.

Es bleibt also ein Restrisiko. Zumindest würde ich mir entsprechende Nutzungserklärungen (gibts im Netz sicherlich) unterschreiben lassen.

Grüße

godam

Hallo,

also als erster Ansprechpartner wird naütrlich der jenige gewählt auf den der Vertrag läuft. Ich denke aber da Sie ja keinen direkten zugang zu den Computern haben die Verantwortung abgewälzt werden kann. Jedoch für entstehende Kosten (hotline o.ä.) werden Sie vermutlich aufkommen müssen da es den Anbieter erstmal nicht Interessiert ob Sie selber telefonieren oder nicht hauptsache er bekommt sein Geld. Um den Internetgebrauch einzuschränken gibt es diverse Einstellungsmöglichkeiten auf dem Router (z.B. diverse Seiten sperren o.ä.). Die einfahcste Lösung wäre aber einfach wenn Sie den Vertrag auf Ihre Tochter laufen lassen und ihr einfach das Geld zur Verfügung stellen.
Das wäre zumindestens für Sie rechtlich der sicherste Weg

Hallo Andreas,

Hallo, ich habe meiner Tochter zum Geburtstag einen
Internetzugang (das Packet von 1u1 für 19,99)spendiert. Die
Rechnung läuft bis auf weiteres über mich. Sie hat noch zwei
Mitbewohner im Haus, denen sie den Zugang gegen einen Beitrag
gewährt. Das Ganze läuft jetzt ca 2 Wochen.
Kann das u U zu einem finanziellen Fiasko für mich führen?auch
mit den dazu gelieferten Telefonnummern…Downloads, hotlines
etc?
Wie kann ich für meine Sicherheit sorgen?Indem nur sie ZUgang
hat odetr kann ich locker bleiben, weil nur die Daten des
jeweiligen PCs verantwortlich sind?

Das ist in erster Linie eine rechtliche Frage. Deshalb kann ich dir im Rahmen der w-w-w-Regeln auch nur eine grobe, allgemeine Antwort geben.

Grundsätzlich bist du vertragsmäßig für den Anschluss verantwortlich. Dabei ist es egal, wer den Zugang wirklich benutzt. Bei Problemen müsstest du einen Nachweis erbringen, welcher Benutzer tatsächlich verantwortlich ist.

Je nach verwendetem Dienst ist das technisch recht einfach bis unmöglich. Ein weiteres Problem ist aber, dass du, sobald du den Zugang wissentlich weitergibst, zum Zugangsanbieter wirst und deshalb neben der Nachweispflicht auch an das TMG und das BDSG gebunden bist. In jedem Fall wird dir der Provider diese Form der Nutzung aber vertraglich untersagen.

Alle Voraussetzungen hierfür zu erörtern sprengt bei weitem den Rahmen dieser Frage. Rechtlich kann dir das alles genau nur ein Jurist erklären. Bei spezifischen technischen Fragen bist du bei mir und anderen Experten natürlich willkommen. Sehr nahe legen kann ich dir außerdem einen Besuch beim 29. Chaos Communication Congress in Hamburg vom 27. bis 30.12.

Solltest du genau diese Frage außerhalb des Rahmens von w-w-w weiter diskutieren wollen, findest du meine Adresse im Profil.

Viele Grüße,
Nik

Hallo, das Problem liegt in erster Linie da, dass derjenige, der den Internetzugang besitzt, haftbar gemacht werden kann, wenn jemand zB aus dem Internet verbotenerweise Musiktausch betreibt, verbotene Inhalte herunterlädt, oder von dort aus hochlädt. Nicht der PC Nutzer ist dafür haftbar, sondern der Accountinhaber!
Viele Grüße
Kay-Beee

Hallo,

grundsätzlich ist der AnschlussINHABER zuerst in der „Schusslinie“. Sie müssten dann darlegen und beweisen, dass Ihre Tochter die eigentliche Nutzerin ist - diese wiederum, wer ihrer Freunde usw.

Das im Falle von Urheberrechtsverletzungen etc. durchzuführen, dürfte als sehr schwierig bewertet werden.

Auch wenn Ihre Tochter einen Router einsetzt, der interne IP-Adressen den anderen Mitbewohnern gewährt - die Beweislast, dass der Verstoß / irgendwelche kostenpflichtige Dienste etc. durch einen MItbewohner erfolgten und wenn ja, welcher, liegt inkl. der Auswertung bei Ihnen.

Es gibt zwar Wege, über interne Berechtigungskonzepte und Netzwerk-Protokollierung dies zu ermöglichen, aber da sollten Sie einen IT-Spezialisten ranlassen.

Und das Kennwort für den Router sollte auch nur Ihnen bekannt sein - mit allen Vor- und Nachteilen, z.B. im Wartungsfall.

Von daher wäre es etwas einfacher, den Anschluss auf Ihre Tochter selbst laufen zu lassen und ihr das Geld zu überweisen o.ä.

Das Problem besteht dann allerdings immer noch - für Ihre Tochter.

„Fremde“ im Netzwerk sind immer ein potentielles Sicherheitsrisiko. Man kann durch o.g. Massnahmen Protokollroutinen einschalten und auswerten, ähnlich, wie das Unternehmen machen, aber damit sollten Sie sich auskennen.

Hoffe, das hilft Ihnen ein wenig.

Gruß
FG