It-sicherheit bei unbekannten internetusern

Hallo, ich habe meiner Tochter zum Geburtstag einen Internetzugang (das Packet von 1u1 für 19,99)spendiert. Die Rechnung läuft bis auf weiteres über mich. Sie hat noch zwei Mitbewohner im Haus, denen sie den Zugang gegen einen Beitrag gewährt. Das Ganze läuft jetzt ca 2 Wochen.
Kann das u U zu einem finanziellen Fiasko für mich führen?auch mit den dazu gelieferten Telefonnummern…Downloads, hotlines etc?
Wie kann ich für meine Sicherheit sorgen?Indem nur sie ZUgang hat odetr kann ich locker bleiben, weil nur die Daten des jeweiligen PCs verantwortlich sind?

vielen Dank
Andreas

Hi,

ein Risiko besteht immer und 100 % Sicherheit gibt es nicht.

Falls ein Mitbewohner z.B. Verbotene Inhalte aus dem Internet lädt oder anbietet und erwischt wird, sind natürlich sie als der Anschluss Inhaber der beschuldigte. In den meisten Fällen kann man es dann auf den PC des Verursacher herunter brechen und sie sind wieder raus.

Ich würde als erstes, an die Vernunft ihrer Tochter und deren Mitbewohner zu appellieren. Man kann es vielleicht noch mal erwähnen das sie alle Illegale Aktivitäten zu unterlassen haben. In Sachen Telefon würde ich von 1 & 1 alle 0900 Nummer etc. Speeren lassen.

Aber sonst würde ich locker bleiben, ich denk ja nicht das sie ihre Tochter mit schwerkriminellen zusammen Wohnen lassen und Aufklärung ist immer besser als ein Verbot oder eine Beschränkung.

Gruß

Johnnyr

Hallo,

es haftet immer der Anschlussinhaber. Also Du. Somit bist Du zumindest im ersten Step der „Schuldige“. Ob Du dann nachher nachweisen kannst, wer was wann gemacht hat liegt dann eher in Deiner Hand- und ob man das immer nachvollziehen kann…

MfG

Hallo Andreas,

Du hast einen auf Dich registrierten Internetzugang / Telefonie 3 Menschen zur Nutzung überlassen. Unter welchen Bedingungen? Die wären im Ernstfall entscheidend.

Gibt es Stress, dann geht man natürlich zuerst zum
registrierten Kunden. Hier müsste nachgewiesen werden, wer sich wann welchem Vergehen schuldig gemacht hat.
Ohne ein Zugangsprotokoll, dass mein privatem Setup nicht zum Einsatz kommt wird es schwierig.

Bei Telefonie sollte es einfacher gehen, es sei denn, die Telefonie geht über einen Anschluß (ein Telefon).

Ich empfehle eine Nutzungsvereinbarung die Dich vor Schaden schützt (zumindest eine Klarstellung, dass verbotene Inhalte tabu sind - viel Spass bei der langen Liste, das genau zu definieren). Da Deine Tochter den Internetanschluß unter Kostenbeteiligung anderen zur Verfügung stellt ist sie streng genommen ein Telekommunikatiosanbieter und verpflichtet, genaue Protokolle über das Nutzerverhalten auszubewahren…
Da sollte auch festgelegt sen, dass der WLAN Key nicht weitergegeben werden darf, der macht sonst schnell die Runde…

Sonderrufnummern/Handy kann man im Router sperren - das Passwort solltest Du nicht weitergeben. Ansonsten kannst Du das auch im Controlcenter von 1und1 sperren.

Ich hoffe ich konnte helfen

Viele Grüße
RadioFlyer

ich habe meiner Tochter zum Geburtstag einen
Internetzugang spendiert. Die
Rechnung läuft bis auf weiteres über mich. Sie hat noch zwei
Mitbewohner im Haus, denen sie den Zugang gegen einen Beitrag
gewährt.

Vielleicht weiß jemand etwas mehr als Ich…
Hallo Andreas,

Soweit ich weiß, können alle Dinge die mit dieser Internetverbindung angestellt werden auf dich zurückverfolgt werden.
Ich persönlich würde meine Internetverbindung, geschweige denn meine Daten niemandem bereitstellen.
Selbst gegen einen Beitrag der jeweiligen Person (ob Familie oder nicht).
Aber vielleicht Wissen ja ein Paar andere Experten etwas über diese Zwickmühle =).

MFG Tobi

Guten Abend Andreas

Leider kann ich Dir die Frage nicht beantworten, denn wir kennen in der Schweiz das 1u1-Angebot nicht.

Viele Grüsse und frohe Festtage
Ka

Hallo Andreas,
leider kann ich Dich nicht (ganz) beruhigen, oder besser gesagt, ich bin mir nicht sicher…

Erst einmal ist die Rechtssprechung zwischen Österreich (ich) und Deutschland (Du?) ein wenig unterschiedlich, obwohl das deutsche Gesetz richtet sich sehr oft nach dem österreichischen (oder war’s umgekehrt?). Eigentlich bist Du als Inhaber des Anschlusses verantwortlich, was die Kid’s damit machen, allerdings könnte ein sehr guter Anwalt damit argumentieren, dass Du eigentlich eine Art von Provider bist. Auf alle Fälle würde ich die beiden Mitbewohner „irgendetwas“ unterschteiben lassen, dass sie die Leitung nur rechtmäßig benutzen.
Z.B.: Hiermit bestätige ich, xxx geboren am yy.yy.yyyy, dass ich den Internet-Zugang von Andreas ausschließlich für rechtlich erlaubte Zwecke verwenden werde. Über die Gefahren des Internets bin ich mir voll bewusst und werde alles machen, damit weder meinen Mitbewohnern, Andreas oder sonstigen Dritten kein durch mich direkt oder indirekt verursachter Schaden entsteht.

Bezüglich der Kosten musst Du den Vertrag (inkl. Geschäftsbedingungen und Kleingedrucktem) mit 1u1 genau durchlesen. Eigentlich sollte es sich um eine sog. Flat-Rate handeln die unabhängig vom Daten-Durchsatz immer gleich viel kostet (ggf. wird die Geschwindigkeit reduziert).
Zusätzlich kannst Du beim (Telefon-) Provider eine Sperre der Mehrwertdienste und Kostenübernahmen in die Gebühr setzten lassen.

Deiner Tochter solltest Du auf alle Fälle aber einen Virenscanner und einen Firewall KAUFEN! Die Gratis-Versionen sind zwar sehr gut, die Kaufversionen bieten aber einen besseren (rechtlichen) Schutz. Den Mitbewohnern solltest Du dies auch empfehlen.

Im großen und ganzen bin ich aber der Meinung, dass die Kid’s meist ohnehin „brav“ sind und Du daher locker bleiben kannst :wink:

Liebe Grüße aus Österreich
Walter Hammerschmid

Hallo Andreas,

eine häufige und in der Praxis recht „graue“ Materie.
Guckt dir mal folgenden Link an und lies mal den Unterpunkt A III. genauer:

http://www.dfn.de/rechtimdfn/rgwb/wissensbasis/haftu…

Das sollte dir zumindest helfen. Du wirst aber auch sehen, dass es uneinheitliche Ansichten in der Rechtsprechung diesbezüglich gibt.

Eine „richtige“ Antwort gibt es also nicht auf deine Frage. Lass dein Bauchgefühl entscheiden. In den allermeisten Fällen geht sowas gut (war selbst lange Jahre in WGs fürs Internet zuständig).

Ufoo

Hallo,

der Anschlussinhaber ist in der Haftung!

Hallo Andreas,

das ist ja eine kurze Frage zu einem riesen Thema…

Man koennte Romane darueber schreiben (hat bestimmt auch schon wer).

Ich mach’s mal kurz: Du bist der Anschlussinhaber, Du bist verantowrtlich.

Also konstruiert: einer der Mitbewohner laed illegales Zeug runter. Wenn die Strafverfolger tatsaechlich was bemerken und den/die Downloads zurueck verfolgen, klingeln Sie an Deiner Tuer.

Wie das dann weiter geht steht auf einem anderen Zettel. Es wuerden dann vermutlich alle Rechner der WG beschlagnahmt und analysiert. Wenn sich dann spaeter heraus stellt, dass nur der eine belastendes Material geladen hat, wird Deine Tochter sicher unbehelligt bleiben. Aber den ganzen Mist drumrum bekommst komplett mit ab.

Ich will nicht schwarz malen. Theorie und Praxis gehen da weit auseinander. Meist haben solche Mitbewohner ja auch kein Interesse da irgendwelche Probleme zu bekommen. Aber das o.g. ist ein moegliches Szenario und man steckt in den Leuten nicht drin.

Bei den Telefonnummern kann natuerlich auch was gehen, wenn die Mitbewohner Mehrwertnummern anrufen und bsplw. behaupten sie haetten nichts gemacht oder wollen nicht zahlen, bekommst Du ja die Rechnung dafuer (oder Deine Tochter).

Ich denke ein gesundes (nicht uebertriebenes) Misstrauen ist abgebracht. Aber es ist kein Grund da sofort die Leitung zu kappen.

Viele Gruesse + nette Festtage
P.

Hallo Andreas,

ich nehme es handelt sich um ein DSL Zugang mit IP Telefonie. Da hat Sie dann vermutlich eine Telefon- und Internet-Flat?
Grundsätzlich hat Sie dann die IP des Anschlusses (Internet). Wenn Sie oder die Freunde, denen sie den Anschluß überläßt, „verbotene“ Downloads machen, kann 1u1 verpflichtet werden Auskunft zu erteilen. Du bist dann erster Ansprechpartner. Welche Rechner sich hinter der IP verbergen ist ersteinmal unerheblich. Die Rechner befinden sich im privaten Netz.
Welche weiteren Kosten auflaufen kann ich nicht beurteilen, da ich die Flatrate nicht kenne–> 01900 Nr. etc…
Ich würde nur der Tochter Zugang gewähren und auch nur wenn Du Ihr traust. Ich habe sogar gehört das man jetzt im eigenen Haushalt sich von den eigenen Kindern, schriftlich geben lassen soll, das man sie belehrt hat.

Bis dann…

Peter