Meine Frau war mit Schwiegermutter vor 2 Jahren in meinem Auto unterwegs in Italien und eine von den beiden hat da wohl irgendwo falsch geparkt. Nun habe ich zunächst aus Italien eine Zahlungsaufforderung bekommen, jetzt haben die Carabinieri ein Inkasso-Unternehmen damit beauftragt, damit dieses das Geld bei mir eintreibt (ca. 200,- Euro). Ich dem Inkasso erklärt, das ich selbst dafür nicht zuständig bin, das interessiert sie wohl nicht. Ich beabsichtige auch nicht nach Italien die nächsten 10 Jahre einzureisen, was würden Sie mir raten? Was ist mit dem Rahmenbeschluss der EU, denn bisher hat Italien diesen wohl nicht umgesetzt?
Hallo
Hast du auf die erste Zahlungsaufforderung irgendwie reagiert?
Wenn die Sache schon bei einem Inkassounternehmen ist, dann ist die Sache meistens schon gelaufen, die haben ja mit der Ursache für die Forderung gar nichts zu tun. Ich denke nicht, dass das in Italien anders ist.
Wenn du vorhaben solltest, einfach nicht zu zahlen, solltest du bedenken, dass Italien auch in der EU ist.
Sollen wir dir hier jetzt ernsthaft Ratschläge geben, wie du dich drücken kannst?
Du bist doch anscheinend der Halter des Wagens, also bist du verantwortlich.
Entweder du zahlst oder du holst dir das Geld von deiner Frau oder deiner Schwiegermutter.
Gruß
In Deutschland ist man nur für die Verfahrenskosten gemäß §25a StVG verantwortlich, das auch nur bei Parkverstößen.
Eine Halterhaftung gibt es dagegen m.W. zumindest in den Niederlanden und in Frankreich, von Italien weiß ich es nicht.
Diese ausgesprochen Bußgeldstellen-freundliche Regelung ist mir zuwider.
Andere Länder kennen dagegen die Pflicht zur Benennung des Fahrers, auch wenn dieser man selber oder ein Familienmitglied war (in Deutschland hätte man da ein Zeugnisverweigerungsrecht), Österreich zum Beispiel fordert die „Lenkerauskunft“ uneingeschränkt.
Der ADAC empfiehlt, sich darauf nicht zu verlassen, da sich dies ändern könne, bevor die Forderungen verjährt sind. Und dann wird es wohl noch wesentlich teurer.