Italienisches Mietrecht - nach 30 Jahren EIgentum?

Hallo!

Wie verhält es sich mit der Regelung, dass einem Mieter nach italienischem Recht nach 30 Jahren die Mietwohnung als Eigentum zufällt?

Falls es diese Regel (noch) gibt, wie sind die Voraussetzungen?

Danke und Gruß,
M.

Hallo.

Nein, der Mieter wird auch in Italien nicht nach 30 Jahren Eigentümer. Es gibt das Rechtsinstitut der „Ersitzung“. Im Gegensatz zu Deutschland (30 Jahre) beträgt die Ersitzung in Italien 20 Jahre.

Die Möglichkeiten einer Ersitzung sind nach italienischem Recht einfacher als nach deutschem Recht. In Italien kann man ein Grundstück „ersitzen“, wenn man es 20 Jahre lang bewirtschaftet oder sich um ein Haus kümmert ohne Eigentümer zu sein. Allerdings greift die Ersitzung nicht ein, wenn ein Pacht- oder Mietverhältnis besteht.